Die LH-Konferenz, ein rechtliches Nullum
Wenn Herr Landeshauptmann Schützenhöfer sagt, dass „. . . wir bei der Landeshauptleutekonferenz festgelegt [haben], dass die kalte Progression abgeschafft wird, das kostet . . .“, frage ich mich, in welcher gesetzlichen Funktion die Dame und die Herren dies gemacht haben. Die „Konferenz“ist ein rechtliches Nullum, weil in der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehen. Daran schließt sich die Frage an, ob diese „Konferenz“jetzt das gesetzgebende Organ in Österreich ist oder – noch – der Nationalrat? Und letztendlich frage ich mich, wer für die Kosten der regelmäßigen informellen Treffen aufkommt? Nein, ich frage nicht, ich weiß es: die Steuerzahler! Mag. Richard Sterl, 1220 Wien
Ad Ukraine-Krieg
zumuten? Welche Opfer dürfen wir den Ukrainern noch abverlangen, um unseren Wohlstand zu sichern? Wieso haben wir uns überhaupt in solche Abhängigkeit begeben? Rudolf Danninger, 4293 Gutau