Elektroautos dürfen nicht zwitschern
Aber auch „The Sound of Silence“oder Warngeräusche nach eigenem Gusto sind nicht erlaubt: E-Autos müssen auf spezielle Weise hörbar sein.
Ein langsam dahinrollendes Elektroauto wäre an sich so gut wie lautlos, darf das aber von Gesetzes wegen nicht sein. Seit 1. Juli des Vorjahres muss jedes neu zugelassene E-Auto zum Schutz von Fußgängern und speziell von Menschen mit Sehbehinderung mit einem „akustischen Warngeräusch-Generator“(AVAS) ausgestattet sein. Für davor zugelassene Fahrzeuge entfällt die Pflicht, sie müssen auch nicht nachgerüstet werden.
Reifengeräusch. Der vorgeschriebene Schalldruckpegel des Geräuschs muss bis 10 km/h mindestens 50 Dezibel, bis 20 km/h mindestens 56 db betragen und darf 75 dB nicht überschreiten. Bei höherem Tempo sorgt bereits das Abrollgeräusch der Reifen für die akustische Wahrnehmung.
Der von drei Lautsprechern an der Vorderseite abgegebene Ton soll die Ortung eines Fahrzeugs ohne Sichtkontakt erleichtern, muss aber auch wiedergeben, ob das Auto gerade beschleunigt oder langsamer wird, was durch ein Erhöhen oder Absenken der Frequenz bewerkstelligt wird. Auch bei eingelegtem Rückwärtsgang ist ein Geräusch vorgeschrieben (nicht aber im Stillstand).
Über die Natur dieser Töne wurde schon ausgiebig diskutiert. Sie ist allerdings gesetzlich eingeschränkt. So sind „stark abstrakte Geräusche sowie Naturgeräusche“nicht erlaubt, womit Vogelzwitschern, Uhu, röhrender Hirsch oder Elefantentröten entfallen.
Frei wählbar. In den USA hat die Verkehrsbehörde nun die Eingabe eines Industrieverbands abgelehnt, wonach für die Person am Steuer eine Auswahl von Tönen frei wählbar sein soll – um die Akzeptanz der Käufer zu erhöhen, so das Argument. Töne müssen jedoch, so wurde entschieden, den jeweiligen Baureihen fix zugeordnet sein.
Der Verband hielt dagegen, dass Fahrzeugbesitzer, denen der eingestellte Ton missfällt, womöglich nach Wegen suchen könnten, den Generator abzuschalten. Im Internet kursieren Tutorien, mit deren Hilfe sich die Signale (unerlaubt) deaktivieren lassen.
Aus dem Markt für Fahrgeräusche nach Wunsch wird vorerst nichts.
Zu dem von Software-Anbietern erhofften Freiraum für die Vermarktung von Kompositionen wird es vorerst nicht kommen. Hoch im Kurs waren etwa Verbrenner-Geräusche wie das Brabbeln eines großvolumigen V8. Der Fokus rückt derweil in den Innenraum, der von vielen Herstellern schon beschallt wird. In den meisten Fällen sei völlige Stille an Bord nicht gewünscht, speziell bei Fahrmanövern wie starkem Beschleunigen ist akustische Rückmeldung gefragt.