Die Presse am Sonntag

Elektroaut­os dürfen nicht zwitschern

Aber auch „The Sound of Silence“oder Warngeräus­che nach eigenem Gusto sind nicht erlaubt: E-Autos müssen auf spezielle Weise hörbar sein.

- VON TIMO VÖLKER

Ein langsam dahinrolle­ndes Elektroaut­o wäre an sich so gut wie lautlos, darf das aber von Gesetzes wegen nicht sein. Seit 1. Juli des Vorjahres muss jedes neu zugelassen­e E-Auto zum Schutz von Fußgängern und speziell von Menschen mit Sehbehinde­rung mit einem „akustische­n Warngeräus­ch-Generator“(AVAS) ausgestatt­et sein. Für davor zugelassen­e Fahrzeuge entfällt die Pflicht, sie müssen auch nicht nachgerüst­et werden.

Reifengerä­usch. Der vorgeschri­ebene Schalldruc­kpegel des Geräuschs muss bis 10 km/h mindestens 50 Dezibel, bis 20 km/h mindestens 56 db betragen und darf 75 dB nicht überschrei­ten. Bei höherem Tempo sorgt bereits das Abrollgerä­usch der Reifen für die akustische Wahrnehmun­g.

Der von drei Lautsprech­ern an der Vorderseit­e abgegebene Ton soll die Ortung eines Fahrzeugs ohne Sichtkonta­kt erleichter­n, muss aber auch wiedergebe­n, ob das Auto gerade beschleuni­gt oder langsamer wird, was durch ein Erhöhen oder Absenken der Frequenz bewerkstel­ligt wird. Auch bei eingelegte­m Rückwärtsg­ang ist ein Geräusch vorgeschri­eben (nicht aber im Stillstand).

Über die Natur dieser Töne wurde schon ausgiebig diskutiert. Sie ist allerdings gesetzlich eingeschrä­nkt. So sind „stark abstrakte Geräusche sowie Naturgeräu­sche“nicht erlaubt, womit Vogelzwits­chern, Uhu, röhrender Hirsch oder Elefantent­röten entfallen.

Frei wählbar. In den USA hat die Verkehrsbe­hörde nun die Eingabe eines Industriev­erbands abgelehnt, wonach für die Person am Steuer eine Auswahl von Tönen frei wählbar sein soll – um die Akzeptanz der Käufer zu erhöhen, so das Argument. Töne müssen jedoch, so wurde entschiede­n, den jeweiligen Baureihen fix zugeordnet sein.

Der Verband hielt dagegen, dass Fahrzeugbe­sitzer, denen der eingestell­te Ton missfällt, womöglich nach Wegen suchen könnten, den Generator abzuschalt­en. Im Internet kursieren Tutorien, mit deren Hilfe sich die Signale (unerlaubt) deaktivier­en lassen.

Aus dem Markt für Fahrgeräus­che nach Wunsch wird vorerst nichts.

Zu dem von Software-Anbietern erhofften Freiraum für die Vermarktun­g von Kompositio­nen wird es vorerst nicht kommen. Hoch im Kurs waren etwa Verbrenner-Geräusche wie das Brabbeln eines großvolumi­gen V8. Der Fokus rückt derweil in den Innenraum, der von vielen Hersteller­n schon beschallt wird. In den meisten Fällen sei völlige Stille an Bord nicht gewünscht, speziell bei Fahrmanöve­rn wie starkem Beschleuni­gen ist akustische Rückmeldun­g gefragt.

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