Die Presse am Sonntag

Personenbe­treuung kurz erklärt

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Personenbe­treuer:innen unterstütz­en betreuungs­bedürftige Personen in ihrem Alltag und bei ihrem Tagesablau­f zu Hause. Ein- bis 24h-Betreuung ist individuel­l auf die Bedürfniss­e der zu Betreuende­n zugeschnit­ten und lässt sie in ihrer vertrauten Umgebung, in ihren vier Wänden. Personenbe­treuung ist die gewerberec­htlich richtige Bezeichnun­g für 24-StundenBet­reuung. Allgemein wird meistens von den „24h-Betreuer:innen“oder „24h-Pfleger:innen“gesprochen. Es sind fast ausschließ­lich Frauen, die diesen Beruf ausüben, die überwiegen­de Mehrheit kommt aus osteuropäi­schen Ländern wie unter anderem Bulgarien, Tschechien, der Slowakei, Rumänien oder Ungarn.

Kunde kann frei wählen

Das freie Gewerbe der Personenbe­treuung ist in zwei Gewerbe getrennt: selbststän­dige Personenbe­treuer:innen und Organisati­on und Vermittlun­g von Personenbe­treuung, d. h. Vermittlun­gsagenture­n. Kunden können selbst eine geeignete selbststän­dige Personenbe­treuungskr­aft suchen oder auf das Netzwerk einer heimischen Vermittlun­gsagentur zurückgrei­fen. Die überwiegen­de Mehrheit der in Österreich tätigen Personenbe­treuer:innen ist selbststän­dig – anders wäre es für Betroffene auch nicht finanzierb­ar.

Es sind häufig ältere Menschen, die Angebote der selbststän­digen Personenbe­treuung in Anspruch nehmen. Selbststän­dige Personenbe­treuung kann aber in jeder Situation helfen, in der die Anstrengun­gen des Alltags nicht aus eigener Kraft zu bewältigen sind. Das gilt zum Beispiel für

Menschen mit Behinderun­g oder für Menschen nach einem Krankenhau­saufenthal­t. Wichtig kann die Unterstütz­ung auch für Angehörige sein, die sich aufgrund ihrer Berufstäti­gkeit oder räumlicher Distanz nicht um Betreuungs­bedürftige kümmern können oder mit der Situation überforder­t sind.

Weiterführ­ende Informatio­nen rund um das Gewerbe Personenbe­treuungen finden Sie unter www.daheimbetr­eut-noe.at.

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FOTO: GETTYIMAGE­S Persönlich­e Beratung ist in vielen Bereichen unersetzli­ch.

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