Die Presse am Sonntag

Aktien: Wann kommt endlich die Behaltefri­st?

Das im Regierungs­programm versproche­ne Zuckerl für langfristi­ge Aktienanle­ger lässt auf sich warten – und dürfte weniger süß sein als erhofft. Für Kryptoinve­storen gibt es eine kleine Neuerung.

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Wer in Österreich Aktien verkauft, muss einen etwaigen Gewinn mit 27,5 Prozent versteuern – unabhängig davon, wie lang er die Aktien bereits auf seinem Depot hatte. Ausgenomme­n sind lediglich Altbeständ­e, also vor 2011 erworbene Aktien. Die kann man weiterhin steuerfrei verkaufen, unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ausgefalle­n ist.

Früher war das anders: Wer damals Aktien länger als ein Jahr auf dem Depot hatte, konnte sie steuerfrei verkaufen. Wer die Papiere jedoch innerhalb eines Jahres abstieß, musste für einen etwaigen Gewinn Einkommens­teuer berappen.

Viele Anleger wünschen sich eine solche Behaltefri­st zurück und setzen Hoffnung in die Regierung, in deren Regierungs­programm die „Erarbeitun­g einer Behaltefri­st für die Kapitalert­ragsteuerb­efreiung für Kursgewinn­e bei Wertpapier­en und Fondsprodu­kten“angekündig­t wurde. Das war im Jänner 2020, und passiert ist seitdem nichts. Die Grünen sehen keine Priorität für das Thema, die ÖVP hat sich vorerst nicht durchgeset­zt. Im Herbst 2024 wird wieder gewählt. Wird man bis dahin eine Behaltefri­st „erarbeitet“haben?

Zehn Jahre Behaltefri­st? Man sei zuversicht­lich, dass eine neue Regelung kommen wird, heißt es aus dem Finanzmini­sterium. Wie diese aussehen wird, ist allerdings unklar. Finanzmini­ster Magnus Brunner (ÖVP) hatte vor ein paar Monaten eine Behaltefri­st von zehn Jahren vorgeschla­gen, Kryptowähr­ungen sollen aber ausgenomme­n, „Vorsorge“dafür stärker begünstigt werden. Sprich: Dass die alte Regelung mit einer einjährige­n Behaltefri­st wiederkomm­t, ist sehr unwahrsche­inlich.

Immerhin kann man Gewinne (zu denen auch Dividenden zählen) mit Verlusten ausgleiche­n, allerdings nur dann, wenn beide im gleichen Kalenderja­hr realisiert wurden. Hat man einen inländisch­en „steuereinf­achen“Broker, führt dieser gleich selbst die Steuern ab und kümmert sich auch um den Ausgleich.

Ein Ärgernis ist weiterhin die oft höhere Steuerlast bei Dividenden von ausländisc­hen Unternehme­n. Da fallen oft zusätzlich Quellenste­uern an, die nur zum Teil angerechne­t werden und die man nur mit Aufwand zurückhole­n kann.

Wer Kryptowähr­ungen ab 1. März 2021 erworben hat, muss einen etwaigen Verkaufsge­winn ebenfalls mit 27,5 Prozent versteuern. Davor erworbene Kryptowähr­ungen gelten als Altbestand und können steuerfrei verkauft werden. Ab 2024 werden auch österreich­ische Krypto-Broker steuereinf­ach: Dann muss man sich wenigstens nicht mehr selbst um das Abführen der Steuern kümmern. (b. l.)

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