Aktien: Wann kommt endlich die Behaltefrist?
Das im Regierungsprogramm versprochene Zuckerl für langfristige Aktienanleger lässt auf sich warten – und dürfte weniger süß sein als erhofft. Für Kryptoinvestoren gibt es eine kleine Neuerung.
Wer in Österreich Aktien verkauft, muss einen etwaigen Gewinn mit 27,5 Prozent versteuern – unabhängig davon, wie lang er die Aktien bereits auf seinem Depot hatte. Ausgenommen sind lediglich Altbestände, also vor 2011 erworbene Aktien. Die kann man weiterhin steuerfrei verkaufen, unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ausgefallen ist.
Früher war das anders: Wer damals Aktien länger als ein Jahr auf dem Depot hatte, konnte sie steuerfrei verkaufen. Wer die Papiere jedoch innerhalb eines Jahres abstieß, musste für einen etwaigen Gewinn Einkommensteuer berappen.
Viele Anleger wünschen sich eine solche Behaltefrist zurück und setzen Hoffnung in die Regierung, in deren Regierungsprogramm die „Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten“angekündigt wurde. Das war im Jänner 2020, und passiert ist seitdem nichts. Die Grünen sehen keine Priorität für das Thema, die ÖVP hat sich vorerst nicht durchgesetzt. Im Herbst 2024 wird wieder gewählt. Wird man bis dahin eine Behaltefrist „erarbeitet“haben?
Zehn Jahre Behaltefrist? Man sei zuversichtlich, dass eine neue Regelung kommen wird, heißt es aus dem Finanzministerium. Wie diese aussehen wird, ist allerdings unklar. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hatte vor ein paar Monaten eine Behaltefrist von zehn Jahren vorgeschlagen, Kryptowährungen sollen aber ausgenommen, „Vorsorge“dafür stärker begünstigt werden. Sprich: Dass die alte Regelung mit einer einjährigen Behaltefrist wiederkommt, ist sehr unwahrscheinlich.
Immerhin kann man Gewinne (zu denen auch Dividenden zählen) mit Verlusten ausgleichen, allerdings nur dann, wenn beide im gleichen Kalenderjahr realisiert wurden. Hat man einen inländischen „steuereinfachen“Broker, führt dieser gleich selbst die Steuern ab und kümmert sich auch um den Ausgleich.
Ein Ärgernis ist weiterhin die oft höhere Steuerlast bei Dividenden von ausländischen Unternehmen. Da fallen oft zusätzlich Quellensteuern an, die nur zum Teil angerechnet werden und die man nur mit Aufwand zurückholen kann.
Wer Kryptowährungen ab 1. März 2021 erworben hat, muss einen etwaigen Verkaufsgewinn ebenfalls mit 27,5 Prozent versteuern. Davor erworbene Kryptowährungen gelten als Altbestand und können steuerfrei verkauft werden. Ab 2024 werden auch österreichische Krypto-Broker steuereinfach: Dann muss man sich wenigstens nicht mehr selbst um das Abführen der Steuern kümmern. (b. l.)