Hochschülerschaft klagt erstmals Fachhochschule
Gericht. Im September werden sich ÖH und die FH Wien der Wirtschaftskammer vor Gericht gegenüberstehen. Die ÖH nimmt das zum Anlass, um auf eine Gesetzesänderung zu pochen: Das FH-Studiengesetz soll Öffentliches Recht werden.
In den gesellschaftlichen Zielsetzungen der Leistungsvereinbarungen (diese finden sich dort neben strategischen Zielen und Maßnahmen in Lehre, Forschung und Weiterbildung) hat das aber keinen Niederschlag gefunden. Priorität haben dort nämlich vor allem die Vorhaben im Bereich „Gender Mainstreaming“, „Gender Budgeting“und „Frauenförderung“. Maßnahmen zur Erhöhung der sozialen Durchlässigkeit finden sich in den gesellschaftlichen Zielsetzungen von nur vier der 21 Unis.
Günstige Wohnungen als Ziel
Die Uni Wien gab etwa als Ziel die Steigerung der Zahl der Studierenden mit Migrationshintergrund aus. Die Uni Salzburg versucht im Rahmen eines Forschungsprojekts Kinder aus bildungsfernen Familien zu ermutigen, ihr Bildungspotenzial besser auszuschöpfen. An der Uni Klagenfurt will man die soziale Durchlässigkeit durch die „Weiterführung des Sozialfonds für sozial besonders bedürftige Studierende aus dem In- und Ausland“sowie die „Identifikation von Prüfungsaktivitäts- und Abschlusshemmern“fördern. Die Veterinärmedizinische Universität wiederum will die soziale Durchlässigkeit durch den Einsatz von Tutoren, ein Computerzentrum oder günstige Wohnmöglichkeiten im lokalen Umfeld verbessern.
In Alpbach sollen nun Vorzeigeprojekte aus anderen Ländern präsentiert werden. So wird sich die Initiative Arbeiterkind.de vorstellen, die rund 6000 ehrenamtliche Mitarbeiter hat. Diese ermutigt Schüler aus Familien, in denen noch niemand studiert hat, zum Schritt an eine Hochschule und unterstützt sie bis zum Studienabschluss. (APA) Wien. Im September kommt es zu einer eher unrühmlichen Premiere: Zum ersten Mal wird es einen studienrechtlichen Prozess gegen eine Fachhochschule vor einem Zivilgericht geben. Konkret geht die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) in Vertretung einer Studentin gegen die FH Wien der Wirtschaftskammer (WKW) vor.
Die Vorgeschichte ist komplex: Die besagte Studentin wollte an der FH Lauder Business School studieren, landete aber nur auf der Warteliste. Deshalb bewarb sie sich auch an der FH Wien der WKW. Dort erhielt sie einen Studienplatz. Um sich diesen zu sichern, musste die Studentin ihren Studienbeitrag von 363,36 Euro einzahlen – dieser entspricht dort zugleich einer Kaution, mit der die FH absichern möchte, dass die Bewerber auch wirklich erscheinen. Kurz nachdem die Studentin die Kaution bezahlte, rutschte sie auf der Warteliste der FH Lauder Business School nach. Das Studium an der anderen FH war für sie nun also doch obsolet. Deshalb forderte die Studentin die geleistete Kaution, also die 363,63 Euro, zurück. Ohne Erfolg. Die Fachhochschule behielt das Geld ein.
ÖH sieht finanzielles Risiko
Die ÖH klagt stellvertretend für die Studentin ihre Forderung ein. Während die FH auf Anfrage der „Pres- se“nichts zu dem laufenden Verfahren sagen wollte, nützt die ÖH den Anlass, um neuerlich auf eine Gesetzesänderung zu pochen.
Derzeit gibt es nämlich einen wesentlichen rechtlichen Unterschied zwischen Uni- bzw. FH-Studierenden. Während Erstere mit ihrer Hochschule eine öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung eingehen, haben Letztere einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Das führt dazu, dass Uni-Studenten bei Rechtsstreitigkeiten, etwa rund um Prüfungen, vor ein Verwaltungsgericht ziehen können, während FH-Studierende auf zivilem Weg kämpfen müssen. Das kann teuer werden. Bei Pro- zessverlust muss nämlich die verlierende Partei die Kosten tragen. Die ÖH vermutet, dass es deshalb bislang noch niemand gewagt hat, zu klagen und fordert eine (teilweise) Überführung des FH-Studiengesetzes in das Öffentliche Recht.
Das Wissenschaftsministerium zeigte sich zuletzt bezüglich einer Gesetzesänderung durchaus gesprächsbereit. Die Fachhochschulen selbst halten davon aber nichts. Bei der Gründung der FH habe sich der Bund bewusst dafür entschieden, das Rechtsverhältnis vorwiegend privatrechtlich zu regeln, heißt es aus der FH-Konferenz. Und: Die Rechtssicherheit sei auch jetzt schon „gut ausgestaltet“. (j. n.)