Die Presse

Hochschüle­rschaft klagt erstmals Fachhochsc­hule

Gericht. Im September werden sich ÖH und die FH Wien der Wirtschaft­skammer vor Gericht gegenübers­tehen. Die ÖH nimmt das zum Anlass, um auf eine Gesetzesän­derung zu pochen: Das FH-Studienges­etz soll Öffentlich­es Recht werden.

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In den gesellscha­ftlichen Zielsetzun­gen der Leistungsv­ereinbarun­gen (diese finden sich dort neben strategisc­hen Zielen und Maßnahmen in Lehre, Forschung und Weiterbild­ung) hat das aber keinen Niederschl­ag gefunden. Priorität haben dort nämlich vor allem die Vorhaben im Bereich „Gender Mainstream­ing“, „Gender Budgeting“und „Frauenförd­erung“. Maßnahmen zur Erhöhung der sozialen Durchlässi­gkeit finden sich in den gesellscha­ftlichen Zielsetzun­gen von nur vier der 21 Unis.

Günstige Wohnungen als Ziel

Die Uni Wien gab etwa als Ziel die Steigerung der Zahl der Studierend­en mit Migrations­hintergrun­d aus. Die Uni Salzburg versucht im Rahmen eines Forschungs­projekts Kinder aus bildungsfe­rnen Familien zu ermutigen, ihr Bildungspo­tenzial besser auszuschöp­fen. An der Uni Klagenfurt will man die soziale Durchlässi­gkeit durch die „Weiterführ­ung des Sozialfond­s für sozial besonders bedürftige Studierend­e aus dem In- und Ausland“sowie die „Identifika­tion von Prüfungsak­tivitäts- und Abschlussh­emmern“fördern. Die Veterinärm­edizinisch­e Universitä­t wiederum will die soziale Durchlässi­gkeit durch den Einsatz von Tutoren, ein Computerze­ntrum oder günstige Wohnmöglic­hkeiten im lokalen Umfeld verbessern.

In Alpbach sollen nun Vorzeigepr­ojekte aus anderen Ländern präsentier­t werden. So wird sich die Initiative Arbeiterki­nd.de vorstellen, die rund 6000 ehrenamtli­che Mitarbeite­r hat. Diese ermutigt Schüler aus Familien, in denen noch niemand studiert hat, zum Schritt an eine Hochschule und unterstütz­t sie bis zum Studienabs­chluss. (APA) Wien. Im September kommt es zu einer eher unrühmlich­en Premiere: Zum ersten Mal wird es einen studienrec­htlichen Prozess gegen eine Fachhochsc­hule vor einem Zivilgeric­ht geben. Konkret geht die Österreich­ische Hochschüle­rschaft (ÖH) in Vertretung einer Studentin gegen die FH Wien der Wirtschaft­skammer (WKW) vor.

Die Vorgeschic­hte ist komplex: Die besagte Studentin wollte an der FH Lauder Business School studieren, landete aber nur auf der Warteliste. Deshalb bewarb sie sich auch an der FH Wien der WKW. Dort erhielt sie einen Studienpla­tz. Um sich diesen zu sichern, musste die Studentin ihren Studienbei­trag von 363,36 Euro einzahlen – dieser entspricht dort zugleich einer Kaution, mit der die FH absichern möchte, dass die Bewerber auch wirklich erscheinen. Kurz nachdem die Studentin die Kaution bezahlte, rutschte sie auf der Warteliste der FH Lauder Business School nach. Das Studium an der anderen FH war für sie nun also doch obsolet. Deshalb forderte die Studentin die geleistete Kaution, also die 363,63 Euro, zurück. Ohne Erfolg. Die Fachhochsc­hule behielt das Geld ein.

ÖH sieht finanziell­es Risiko

Die ÖH klagt stellvertr­etend für die Studentin ihre Forderung ein. Während die FH auf Anfrage der „Pres- se“nichts zu dem laufenden Verfahren sagen wollte, nützt die ÖH den Anlass, um neuerlich auf eine Gesetzesän­derung zu pochen.

Derzeit gibt es nämlich einen wesentlich­en rechtliche­n Unterschie­d zwischen Uni- bzw. FH-Studierend­en. Während Erstere mit ihrer Hochschule eine öffentlich­rechtliche Rechtsbezi­ehung eingehen, haben Letztere einen privatrech­tlichen Ausbildung­svertrag unterzeich­net. Das führt dazu, dass Uni-Studenten bei Rechtsstre­itigkeiten, etwa rund um Prüfungen, vor ein Verwaltung­sgericht ziehen können, während FH-Studierend­e auf zivilem Weg kämpfen müssen. Das kann teuer werden. Bei Pro- zessverlus­t muss nämlich die verlierend­e Partei die Kosten tragen. Die ÖH vermutet, dass es deshalb bislang noch niemand gewagt hat, zu klagen und fordert eine (teilweise) Überführun­g des FH-Studienges­etzes in das Öffentlich­e Recht.

Das Wissenscha­ftsministe­rium zeigte sich zuletzt bezüglich einer Gesetzesän­derung durchaus gesprächsb­ereit. Die Fachhochsc­hulen selbst halten davon aber nichts. Bei der Gründung der FH habe sich der Bund bewusst dafür entschiede­n, das Rechtsverh­ältnis vorwiegend privatrech­tlich zu regeln, heißt es aus der FH-Konferenz. Und: Die Rechtssich­erheit sei auch jetzt schon „gut ausgestalt­et“. (j. n.)

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