Erst 2101 könnte die Neuansiedlung von 160.000 Schutzbedürftigen abgeschlossen sein, mahnt die Kommission.
EU.
Neben der Religionsfreiheit wird in dem Zusammenhang sowohl die Gleichstellung von Mann und Frau als auch das Ziel aller Integration genannt: „Ziel muss die Liebe zu Österreich sein, die die Menschen in diesem Land verbindet.“Um die Bedeutung des Flüchtlingsthemas auch personell abzubilden, wurde dafür ein neuer Aufgabenbereich definiert. Eisenstadts Bischof, Ägidius Zsifkovics, übernimmt die Leitung. (d. n.) Wien/Brüssel. Jean-Claude Juncker hat gerechnet, und das Ergebnis ist beschämend. Wenn die geplante Umverteilung der 160.000 in Griechenland und Italien gestrandeten Flüchtlinge so schleppend vorangeht wie bisher, dauert es noch 86 Jahre, bis der letzte Schutzsuchende seinen Platz in einem EUMitgliedstaat gefunden hat. „Ich bin mit der Geschwindigkeit der Relokationen nicht zufrieden“, gab der Kommissionspräsident deshalb nach dem EU-Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs am Donnerstag auf Malta zu Protokoll. Bisher haben 14 Mitgliedstaaten insgesamt 3216 Plätze angeboten. Das zeigt eine tabellarische Auflistung der Kommission, die der „Presse“vorliegt. 147 Personen wurden tatsächlich umverteilt – nach Finnland, Frankreich, Spanien, Schweden und Luxemburg. Österreich, das laut dem vereinbarten Schlüssel 1953 Flüchtlinge aus dem Programm aufnehmen soll, hat bisher „noch nicht eingemeldet“, wie es aus dem Innenministerium heißt. Das dürfte freilich auch damit zusammenhängen, dass die heimische Regierung allein in diesem Jahr ohnehin mit 95.000 Asylantragstellern rechnet, die über die Balkanroute ins Land gekommen sind.
Der Großteil dieser Menschen reist bekanntermaßen nach Deutschland weiter. Die Bundesrepublik hat für das EU-Programm deshalb bisher nur eine verschwindend geringe Zahl von 30 Plätzen zur Verfügung gestellt – 27.536 sollten es sein. Einzig Bulgarien bietet mit 1302 Plätzen exakt so viele an, wie es das Verteilsystem vorsehen würde.
Kommission will EU-Recht durchsetzen
Die Kommission – als Hüterin der EU-Gesetze für die Einhaltung des beschlossenen Verteilungsmechanismus‘ zuständig – hatte bereits Ende Oktober erklärt, für die Durchsetzung des gemeinsamen Rechts zu sorgen. Welche Mittel die Brüsseler Behörde gegen säumige Mitgliedstaaten vorsieht, und ob es eine Deadline für die Bekanntgabe