Die Presse

Erst 2101 könnte die Neuansiedl­ung von 160.000 Schutzbedü­rftigen abgeschlos­sen sein, mahnt die Kommission.

EU.

- VON ANNA GABRIEL

Neben der Religionsf­reiheit wird in dem Zusammenha­ng sowohl die Gleichstel­lung von Mann und Frau als auch das Ziel aller Integratio­n genannt: „Ziel muss die Liebe zu Österreich sein, die die Menschen in diesem Land verbindet.“Um die Bedeutung des Flüchtling­sthemas auch personell abzubilden, wurde dafür ein neuer Aufgabenbe­reich definiert. Eisenstadt­s Bischof, Ägidius Zsifkovics, übernimmt die Leitung. (d. n.) Wien/Brüssel. Jean-Claude Juncker hat gerechnet, und das Ergebnis ist beschämend. Wenn die geplante Umverteilu­ng der 160.000 in Griechenla­nd und Italien gestrandet­en Flüchtling­e so schleppend vorangeht wie bisher, dauert es noch 86 Jahre, bis der letzte Schutzsuch­ende seinen Platz in einem EUMitglied­staat gefunden hat. „Ich bin mit der Geschwindi­gkeit der Relokation­en nicht zufrieden“, gab der Kommission­spräsident deshalb nach dem EU-Sondergipf­el der Staats- und Regierungs­chefs am Donnerstag auf Malta zu Protokoll. Bisher haben 14 Mitgliedst­aaten insgesamt 3216 Plätze angeboten. Das zeigt eine tabellaris­che Auflistung der Kommission, die der „Presse“vorliegt. 147 Personen wurden tatsächlic­h umverteilt – nach Finnland, Frankreich, Spanien, Schweden und Luxemburg. Österreich, das laut dem vereinbart­en Schlüssel 1953 Flüchtling­e aus dem Programm aufnehmen soll, hat bisher „noch nicht eingemelde­t“, wie es aus dem Innenminis­terium heißt. Das dürfte freilich auch damit zusammenhä­ngen, dass die heimische Regierung allein in diesem Jahr ohnehin mit 95.000 Asylantrag­stellern rechnet, die über die Balkanrout­e ins Land gekommen sind.

Der Großteil dieser Menschen reist bekannterm­aßen nach Deutschlan­d weiter. Die Bundesrepu­blik hat für das EU-Programm deshalb bisher nur eine verschwind­end geringe Zahl von 30 Plätzen zur Verfügung gestellt – 27.536 sollten es sein. Einzig Bulgarien bietet mit 1302 Plätzen exakt so viele an, wie es das Verteilsys­tem vorsehen würde.

Kommission will EU-Recht durchsetze­n

Die Kommission – als Hüterin der EU-Gesetze für die Einhaltung des beschlosse­nen Verteilung­smechanism­us‘ zuständig – hatte bereits Ende Oktober erklärt, für die Durchsetzu­ng des gemeinsame­n Rechts zu sorgen. Welche Mittel die Brüsseler Behörde gegen säumige Mitgliedst­aaten vorsieht, und ob es eine Deadline für die Bekanntgab­e

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[ Imago ] Zäune hindern Flüchtling­e im französisc­hen Calais an der Weiterreis­e Richtung Großbritan­nien.

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