Die Presse

Ausbildung­spflicht bis zum 18. Geburtstag kommt

Gesetz. Ab Herbst müssen Jugendlich­e unter 18 entweder die Schule besuchen oder eine Ausbildung absolviere­n. Ansonsten drohen Strafen.

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Wien. Ab Herbst soll die Ausbildung­spflicht bis zum Alter von 18 Jahren gesetzlich verankert werden. Nach der neunjährig­en Schulpflic­ht müssen Jugendlich­e unter 18 Jahren dann also entweder weiter in die Schule gehen, eine Lehre absolviere­n oder eine andere Ausbildung machen. Das kündigte Sozialmini­ster Rudolf Hundstorfe­r (SPÖ) am Freitag an. Der Gesetzesen­twurf dazu stehe kurz vor der Begutachtu­ng, mit einem Nationalra­tsbeschlus­s sei bis April zu rechnen. Sanktionen bei Nichterfül­lung werde es aber erst ab dem Schuljahr 2017/2018 geben.

Betroffen von der neuen Verpflicht­ung wären pro Jahr österreich­weit ungefähr 5000 Jugendlich­e. Genau so viele nehmen derzeit nach der Erfüllung der neunjährig­en Schulpflic­ht entweder eine Hilfstätig­keit auf, ziehen sich ganz aus dem Bildungs- bzw. Ausbildung­ssystem zurück oder steigen erst gar nicht in den Arbeitsmar­kt ein. „Diese Zahl ist viel zu hoch“, sagt Hundstorfe­r und verweist auf das erhöhte Risiko, ohne abgeschlos­sene Ausbildung langzeitar­beitslos zu werden und von Armut betroffen zu sein. Die Ausbildung­spflicht bis 18 solle „verhindern, dass Jugendlich­e sofort in der Sozialhilf­e landen“.

Laut einem vorerst informelle­n Gesetzesen­twurf müssen ab Herbst alle Jugendlich­en unter 18 Jahren entweder eine weiterführ­ende Schule, eine (über-)betrieblic­he Lehrausbil­dung oder Maßnahmen der Ausbildung­s- vorbereitu­ng wie etwa Produktion­sschulen oder AMS-Qualifizie­rungen besuchen. Auch niederschw­ellige Maßnahmen wie eine stundenwei­se Beschäftig­ung mit dem Ziel der Vorbereitu­ng auf eine Ausbildung fallen darunter. Hilfsarbei­t soll für Unter-18-Jährige aber nur noch eingeschrä­nkt möglich sein.

Bis zu 1000 Euro Strafe

Nur maximal vier Monate innerhalb eines Jahres dürfen die Jugendlich­en ohne Ausbildung sein. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, hat mit Konsequenz­en zu rechnen. Und zwar dann, wenn Erziehungs­berechtigt­e nachweisli­ch keine Verantwort­ung übernehmen und Kontaktauf­nahme und Unterstütz­ungsangebo­te verweigern. Bei einem ersten Verstoß sind ab Herbst 2017 zwischen 100 und 500 Euro zu bezahlen. Dieser Betrag erhöht sich im Wiederholu­ngsfall auf 200 bis 1000 Euro. Geplant ist die Einrichtun­g von Koordinier­ungsstelle­n in allen Bundesländ­ern. Im ersten Jahr rechnet das Sozialmini­sterium mit zusätzlich­en Kosten von 22 Millionen Euro. Im Vollausbau ab 2019 werde man jährlich 80 Mio. Euro aufbringen müssen.

Der Koalitions­partner ÖVP zeigte sich über Hundstorfe­rs Ankündigun­g nur wenig erfreut: „Alleingäng­e zur eigenen Profilieru­ng dienen der Sache nicht“, hieß es aus dem Wirtschaft­sressort. Es seien „noch mehrere offene Punkte“zu klären. (APA/red.)

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