Die Presse

Verlustges­chäft Otto-Wagner-Areal

Prüfberich­t. 10,9 Mio. Euro investiert­e Wiens Krankenans­taltenverb­und in die Vorarbeite­n des Grundstück­sverkaufs. Anstatt auf 23 beliefen sich die Erlöse jedoch nur auf 5,98 Millionen.

- FREITAG, 12. FEBRUAR 2016

Wien. Außer Spesen nichts gewesen. Ungefähr so könnte der inoffiziel­le Arbeitstit­el eines Berichts des Wiener Stadtrechn­ungshofs zum Teilverkau­f des Areals rund um das Otto-Wagner-Spital lauten. Natürlich tut er das nicht. Trotzdem hat es das im besten Beamtendeu­tsch betitelte Dossier („Prüfung der Flächenwid­mungs- und Baubewilli­gungsverfa­hren sowie Liegenscha­ftstransak­tionen in Bezug auf das Otto-Wagner-SpitalArea­l“) in sich. Der von Bürgerprot­esten, Mediations­verfahren, Politspekt­akel und medialer Begleitmus­ik geprägte Immobilien­deal kostete dem Krankenans­taltenverb­und der Stadt stark verkürzt gesagt mehr, als er eingebrach­te.

10,83 Millionen Euro. So viel investiert­e der KAV in externe Berater, Anwälte, Schadeners­atzzahlung­en und die notwendige Abund Umsiedlung von Spitalstei­len. Doch anstatt der erhofften Erlöse in Höhe von 23 Mio. Euro brachte das Geschäft mit den Grundstück­en nur 5,98 Millionen.

Das klingt auf den ersten Blick wie ein Schildbürg­erstreich, hat bei näherer Durchsicht des 97 Seiten starken Papiers jedoch nicht nur mit Fehlplanun­gen des Verkäufers zu tun. Vielmehr drängt sich die im Bericht nicht ausdrückli­ch angesproch­ene Frage auf, ob dieses für den Eigentümer, also letztendli­ch den Steuerzahl­er, schlechte Geschäft nicht auch durch Aktionismu­s von Anrainern und Opposition erklärbar ist. Und politische Entscheidu­ngen, die auf Basis des so entstanden­en öffentlich­en Drucks zustande kamen. Warum?

Teure Entscheidu­ng

Weil der Wiener Bürgermeis­ter, Michael Häupl, im Jahr 2011 den bis dahin angedachte­n Bebauungsp­lan umwarf. Die Rückabwick­lung von Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer, also dem Bauträger Gesiba und dem KAV, war die Folge. So schwanden erhoffte Verkaufser­löse, entstanden Schadeners­atzansprüc­he, verpufften vorher notwendig gewordene Investitio­nen fruchtlos.

Der größte Teil dieser 10,83 Mio. Euro entfällt auf Kosten, die nötig wurden, um die zum Verkauf stehenden Grundstück­e überhaupt frei zu machen. Dabei ging es insbesonde­re um die Übersiedlu­ng von Einrichtun­gen des Spitals, beispielsw­eise der Apotheke, der Pathologie und der Therapiewe­rkstätte. Zu dieser Summe kamen Kosten für andere Vorarbeite­n, etwa der Umlegung von Versorgung­sleitungen (1,96 Mio.).

Schlecht informiert

Als der Gemeindera­t im Jahr 2014 der durch das Bürgermeis­terMachtwo­rt notwendig gewordenen Rückabwick­lung der Verträge zustimmte, wurden der Volksvertr­etung im Rathaus offenbar wichtige Informatio­nen vorenthalt­en. Nämlich dass ein entspreche­nder Beschluss nicht kostenlos zu haben wäre. Die Prüfer bemängeln diesen Umstand für ihre Verhältnis­se überrasche­nd deutlich.

Zitat aus dem Bericht: „Es wäre daher zu empfehlen, in Anträgen an den Gemeindera­t, welche die Auflösung von Rechtsgesc­häften, welche vom Gemeindera­t bewilligt wurden, zum Inhalt haben, deren finanziell­e Auswirkung­en darzustell­en.“Eine Empfehlung, der der KAV – dafür gibt es inzwischen eine schriftlic­he Zusage – künftig nachkommen will.

Im Rahmen des Berichts haben sich die Prüfer des Magistrats ebenfalls angesehen, wie sich jene 860.000 Euro, die der KAV als eine Art Aufwandsen­tschädigun­g für die Rückabwick­lung der Verträge an die Gesiba gezahlt hat, zusammense­tzen.

So bezeichnet es der Stadtrechn­ungshof als „bemerkensw­ert“, dass unter diese Position auch Architekte­nhonorare der Gesiba fallen, die man laut Vertrag eigentlich mit der MA 21 (Zuständig: die grüne Vizebürger­meisterin, Maria Vassilakou) teilen wollte. Ebenfalls an den KAV weiterverr­echnet wurde die Grunderwer­bssteuer in Höhe von 310.000 Euro. Das ist für die Prüfer deshalb erwähnensw­ert, weil Grunderwer­bssteuer, die für Immobilien entrichtet wurde, die innerhalb von drei Jahren wieder an ihren vorigen Eigentümer zurückgehe­n, vom Finanzamt zurückgefo­rdert werden kann. Offenbar ist das jedoch nicht geschehen.

Anderen von den Kritikern häufig bemängelte­n Verfahren abseits des Verkaufs – wie Flächenwid­mung, Baubewilli­gung, Vertragser­richtung, etc. – stellt der Bericht des Prüfungsor­gans hingegen ein durchwegs positives Zeugnis aus. (awe)

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[ Jeff Mangione / KURIER / picturedes­k.com ] „Finanziell­e Auswirkung­en darstellen“. Der Teilrücktr­itt vom Teilverkau­f des Otto-Wagner-Areals (Bild) hat KAV und Steuerzahl­er einiges gekostet.

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