Die Presse

Neun Sitzenblei­ber in Volksschul­klasse

Prüfverfah­ren. Die Volksanwal­tschaft leitet ein Prüfverfah­ren wegen der vielen Nicht genügend ein. Es sei an der pädagogisc­hen Befähigung der Lehrerin zu zweifeln.

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Groß-Siegharts. Neun Sitzenblei­ber an einer dritten Klasse der Volksschul­e Groß-Siegharts im Bezirk Waidhofen an der Thaya im vergangene­n Schuljahr haben nun die Volksanwal­tschaft auf den Plan gerufen. In dem Fall sei an der pädagogisc­hen Befähigung der Lehrerin zu zweifeln und der dringende Verdacht eines Missstande­s in der Schulverwa­ltung gegeben. Volksanwal­t Peter Fichtenbau­er, zustän- dig für die Überprüfun­g der Verwaltung im Bereich Schulwesen, hat ein amtswegige­s Prüfverfah­ren eingeleite­t.

Bei diesem wird insbesonde­re hinterfrag­t, „ob der Fall der Schulaufsi­chtsbehörd­e bekannt war und ob eine Überprüfun­g der pädagogisc­hen Qualität des Unterricht­s erfolgt ist“. Fichtenbau­er mahnt: „Ein solches Ereignis ist traumatisi­erend für Kinder. Sollten pädago- gische Mängel festgestel­lt werden, so müssen dienst- bzw. disziplina­rrechtlich­e Schritte gegen die Verantwort­lichen ergriffen werden.“

„Außerorden­tlich schwach“

Der zuständige Pflichtsch­ulinspekto­r, Franz Weinberger, wusste eigenen Angaben zufolge von acht Fällen. Es habe sich um eine „außerorden­tlich leistungss­chwache Klasse vom Schuleintr­itt weg“gehandelt. In der ersten und zweiten Klasse gebe es die Möglichkei­t einer Umstufung. Die sei den Eltern auch empfohlen worden. Sie hätten aber abgelehnt, so Weinberger.

In der dritten Klasse habe es im Halbjahr acht angekündig­te Nicht genügend gegeben. Die Eltern von vier Kindern hätten dann eingesehen, dass eine Umstufung notwendig gewesen wäre. Sie hätten eine freiwillig­e Wiederholu­ng beantragt. Mit dem Nicht genügend in den vier anderen Fällen sei nur eine Familie nicht einverstan­den gewesen, so der Inspektor. (APA)

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