Neun Sitzenbleiber in Volksschulklasse
Prüfverfahren. Die Volksanwaltschaft leitet ein Prüfverfahren wegen der vielen Nicht genügend ein. Es sei an der pädagogischen Befähigung der Lehrerin zu zweifeln.
Groß-Siegharts. Neun Sitzenbleiber an einer dritten Klasse der Volksschule Groß-Siegharts im Bezirk Waidhofen an der Thaya im vergangenen Schuljahr haben nun die Volksanwaltschaft auf den Plan gerufen. In dem Fall sei an der pädagogischen Befähigung der Lehrerin zu zweifeln und der dringende Verdacht eines Missstandes in der Schulverwaltung gegeben. Volksanwalt Peter Fichtenbauer, zustän- dig für die Überprüfung der Verwaltung im Bereich Schulwesen, hat ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet.
Bei diesem wird insbesondere hinterfragt, „ob der Fall der Schulaufsichtsbehörde bekannt war und ob eine Überprüfung der pädagogischen Qualität des Unterrichts erfolgt ist“. Fichtenbauer mahnt: „Ein solches Ereignis ist traumatisierend für Kinder. Sollten pädago- gische Mängel festgestellt werden, so müssen dienst- bzw. disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen ergriffen werden.“
„Außerordentlich schwach“
Der zuständige Pflichtschulinspektor, Franz Weinberger, wusste eigenen Angaben zufolge von acht Fällen. Es habe sich um eine „außerordentlich leistungsschwache Klasse vom Schuleintritt weg“gehandelt. In der ersten und zweiten Klasse gebe es die Möglichkeit einer Umstufung. Die sei den Eltern auch empfohlen worden. Sie hätten aber abgelehnt, so Weinberger.
In der dritten Klasse habe es im Halbjahr acht angekündigte Nicht genügend gegeben. Die Eltern von vier Kindern hätten dann eingesehen, dass eine Umstufung notwendig gewesen wäre. Sie hätten eine freiwillige Wiederholung beantragt. Mit dem Nicht genügend in den vier anderen Fällen sei nur eine Familie nicht einverstanden gewesen, so der Inspektor. (APA)