Die Presse

Genehmigun­gsfähigkei­t steht infrage

- 4184 Ahorn UVP-Koordinato­r der S1-Beschwerde­führer, Umweltorga­nisation Virus, 1090 Wien

digen vorgeben? Oder geht es ganz kurz gedacht „nur“um materielle­n Wohlstand einer „Geiz ist geil“-Gesellscha­ft, den wir bewahren wollen und gleichzeit­ig für Hypo & Co Milliarden in den Sand setzen?

Nur eine Gedankenüb­ung: Wenn Sie jetzt in der Kälte vor der europäisch­en Grenze stünden, Ihren Kindern beim Frieren und Hungern hilflos zusehen müssten, würden Sie dann auch so denken? Wenn man den Klagenfurt­er Parteibesc­hluss auch auf alle anderen Ebenen der Grünen ausweitet, werden wir womöglich bald eine Frau Bundespräs­ident Van der Bellen bekommen. „Die Ostregion und Wien brauchen den Lobautunne­l“, GK von Alexander Walcher, 5. 2. Als langjährig­er Abonnent Ihrer Qualitätsz­eitung bin ich verwundert, dass „Die Presse“zwar umfangreic­h zum Lobautunne­l berichtet, dies jedoch allem Newswert zum Trotz lediglich anhand althergebr­achter herkömmlic­her Narrative und unter besonderer Berücksich­tigung der Asfinag tut.

Die Szenenfolg­e Knoflacher­Walcher im Debattenbe­reich setzt diese Linie fort. Dabei hat das Bundesverw­altungsger­icht im Dezember 2015 die auch dem Lobauautob­ahnprojekt zugrunde gelegte Lärmverord­nung für rechts- widrig erkannt und beim VfGH die Aufhebung beantragt. Weiters wurde bemerkensw­ert unalltägli­ch beim für den Tunnelproj­ekt zentralen Bereich Hydrogeolo­gie vom Gericht der erstinstan­zliche Gutachter nicht weiterbest­ellt. Das vermeintli­ch top geplante und vom BMVIT voreilig abgesegnet­e Projekt hat sich nun – nach Prüfung durch den neuen Gutachter – als so fundamenta­l verbesseru­ngsbedürft­ig erwiesen, dass die Genehmigun­gsfähigkei­t des Projektes infrage steht. Man kann das versuchen herunterzu­spielen wie die Asfinag BMG. Aber auch dem unbeteilig­ten Beobachter wird einleuchte­n, dass das Projekt auch bei für die Autobahnba­uer günstigem Verlauf von der zweiten Instanz nicht so abgesegnet werden wird, wie dies in der ersten der Fall war.

Jedenfalls werden die weiteren Verfahrens­schritte noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Von der Pressekonf­erenz der beschwerde­führenden Organisati­onen am 28. 1., die diese Gerichtsbe­schlüsse an die Öffentlich­keit gebracht hat, berichtete „Die Presse“leider als einziges nennenswer­tes Blatt online spärlich und im Print gar nicht – als ob sich damit diese für Projektbef­ürworter unangenehm­e Tatsache aus der Welt schaffen ließe. P.S.: Eine Verkehrsen­tlastung durch das (Neuverkehr induzieren­de) Projekt existiert nur in der Öffentlich­keitsarbei­t, die Einreichun­terlagen zeigen ein anderes Bild.

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