Genehmigungsfähigkeit steht infrage
digen vorgeben? Oder geht es ganz kurz gedacht „nur“um materiellen Wohlstand einer „Geiz ist geil“-Gesellschaft, den wir bewahren wollen und gleichzeitig für Hypo & Co Milliarden in den Sand setzen?
Nur eine Gedankenübung: Wenn Sie jetzt in der Kälte vor der europäischen Grenze stünden, Ihren Kindern beim Frieren und Hungern hilflos zusehen müssten, würden Sie dann auch so denken? Wenn man den Klagenfurter Parteibeschluss auch auf alle anderen Ebenen der Grünen ausweitet, werden wir womöglich bald eine Frau Bundespräsident Van der Bellen bekommen. „Die Ostregion und Wien brauchen den Lobautunnel“, GK von Alexander Walcher, 5. 2. Als langjähriger Abonnent Ihrer Qualitätszeitung bin ich verwundert, dass „Die Presse“zwar umfangreich zum Lobautunnel berichtet, dies jedoch allem Newswert zum Trotz lediglich anhand althergebrachter herkömmlicher Narrative und unter besonderer Berücksichtigung der Asfinag tut.
Die Szenenfolge KnoflacherWalcher im Debattenbereich setzt diese Linie fort. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2015 die auch dem Lobauautobahnprojekt zugrunde gelegte Lärmverordnung für rechts- widrig erkannt und beim VfGH die Aufhebung beantragt. Weiters wurde bemerkenswert unalltäglich beim für den Tunnelprojekt zentralen Bereich Hydrogeologie vom Gericht der erstinstanzliche Gutachter nicht weiterbestellt. Das vermeintlich top geplante und vom BMVIT voreilig abgesegnete Projekt hat sich nun – nach Prüfung durch den neuen Gutachter – als so fundamental verbesserungsbedürftig erwiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit des Projektes infrage steht. Man kann das versuchen herunterzuspielen wie die Asfinag BMG. Aber auch dem unbeteiligten Beobachter wird einleuchten, dass das Projekt auch bei für die Autobahnbauer günstigem Verlauf von der zweiten Instanz nicht so abgesegnet werden wird, wie dies in der ersten der Fall war.
Jedenfalls werden die weiteren Verfahrensschritte noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Von der Pressekonferenz der beschwerdeführenden Organisationen am 28. 1., die diese Gerichtsbeschlüsse an die Öffentlichkeit gebracht hat, berichtete „Die Presse“leider als einziges nennenswertes Blatt online spärlich und im Print gar nicht – als ob sich damit diese für Projektbefürworter unangenehme Tatsache aus der Welt schaffen ließe. P.S.: Eine Verkehrsentlastung durch das (Neuverkehr induzierende) Projekt existiert nur in der Öffentlichkeitsarbeit, die Einreichunterlagen zeigen ein anderes Bild.