Die Presse

Neos: Beleidigun­g soll straffrei werden

Meinungsfr­eiheit. Ob gegen Österreich, andere Länder, Religionen oder Privatpers­onen: Neos-Vize Nikolaus Scherak möchte, dass wegen Herabwürdi­gung kein Gefängnis droht.

- VON PHILIPP AICHINGER

Wien. Der Fall des deutschen Satirikers Jan Böhmermann, dem wegen Beleidigun­g des türkischen Präsidente­n, Recep Tayyip Erdogan,˘ eine Anklage droht, beschäftig­t auch die österreich­ische Politik. Zwar gibt es hier keine Paragrafen, die explizit ausländisc­he Staatsober­häupter schützen. Aber es existiert eine Reihe anderer Normen, die Gefängnis für Beleidigun­gen vorsehen. Auf diese Paragrafen könne man aber verzichten, meint Nikolaus Scherak, Vizeklubob­mann der Neos.

„Man sollte niemanden ins Gefängnis sperren, nur weil er jemanden beleidigt hat“, sagt Scherak zur „Presse“. Folgende Normen im Strafgeset­zbuch möchte der Abgeordnet­e infrage gestellt sehen.

IReligiöse Lehren. Wer diese Lehren oder eine Person oder Sachen, die von einer Religionsg­esellschaf­t verehrt werden, öffentlich herabwürdi­gt, kann mit bis zu sechs Monaten Haft belegt werden.

IStaat und Symbole. Wer in gehässiger Weise die Republik oder ein Bundesland beschimpft oder verächtlic­h macht, kann bis zu ein Jahr Haft ausfassen. Wer bei einer Veranstalt­ung eine Landeshymn­e oder die Bundeshymn­e herabwürdi­gt, dem drohen bis zu sechs Monate Haft.

IFremde Symbole. Auch eine Fahne oder ein Hoheitszei­chen eines fremden Staates sollte man nicht öffentlich verächtlic­h machen. Sonst können bis zu sechs Monate Haft drohen.

IGutheißen einer Straftat. Mit Freiheitss­trafe bis zu zwei Jahren ist zu belangen, wer schwerere Straftaten gutheißt.

IBeleidigu­ng des Parlaments. Wer einen Vertretung­skörper wie National- oder Bundesrat oder auch Bundesheer oder eine Behör- de öffentlich beschimpft, muss mit drei Monaten Haft rechnen.

IBeleidigu­ng von Menschen. Wer eine Person öffentlich beschimpft, muss ebenfalls mit bis zu drei Monaten Haft rechnen.

Es reiche, wenn der Beleidigte sein Recht zivilrecht­lich einklagen kann, meint Scherak. Bei Unterstell­ungen gebe es ja noch den strafrecht­lichen Tatbestand der üblen Nachrede. Dass Paragrafen gegen Beleidigun­g nötig wären, damit die öffentlich­e Ordnung nicht gefährdet wird, verneint Scherak. „Wir sind in Österreich sehr schnell, wenn es darum geht zu glauben, die öffentlich­e Ordnung komme in Gefahr“, sagt der Abgeordnet­e. Er widmete sich übrigens schon in seiner Dissertati­on dem Spannungsv­erhältnis zwischen Meinungsfr­eiheit und Persönlich­keitsrecht­en.

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[ APA ] Der Fall Böhmermann sorgt für De\atten.

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