Praterstern: Studentin vergewaltigt
Asylwerber als Täter. Drei Jugendliche aus Afghanistan vergewaltigten eine 21-Jährige. Im Vorjahr kam jeder zweite wegen eines Sexualdelikts angezeigte Asylwerber aus diesem Land.
Wien. Freitag, ein Uhr nachts. Zwei Frauen fahren nach Hause, steigen am Bahnhof Wien-Praterstern um. Eine der beiden nutzt die Gelegenheit, um Geld am Bankomaten abzuheben, die andere geht auf die Toilette. Doch sie wird verfolgt, von drei Asylwerbern aus Afghanistan (zwischen 16 und 17 Jahre alt). Sie schlagen und vergewaltigen die 21-Jährige in einer der WC-Kabinen. Nach der Flucht der Täter sucht und findet die 30-jährige Freundin das Opfer. Sie schlägt Alarm.
30 Polizisten rücken aus, kontrollieren im Umfeld des Bahnhofs jeden Passanten, der nur annähernd auf die Personenbeschreibung passt. In der nahen Venediger Au und im nicht viel weiter entfernten Stuwerviertel werden sie fündig. In den frühen Morgenstunden sind alle drei Tatverdächtigen in Polizeigewahrsam, das Opfer verlässt die Notaufnahme nach der Erstversorgung auf eigenen Wunsch.
In sozialen Medien laufen die Debatten heiß. Wieder der Praterstern – ein sozialer Brennpunkt, an dem die Polizei verstärkt präsent ist. Wieder Asylwerber. Alle drei kamen 2015 ins Land, haben ihre Erstgespräche mit der Behörde hinter sich. In Wien dürften sie sich verabredet haben. Untergebracht sind sie in unterschiedlichen Quartieren in Wien, Ober- und Niederösterreich.
Abschiebung? Fast nicht möglich
Laut Statistik des Bundeskriminalamts waren im Vorjahr 4,7 Prozent aller wegen Sexualdelikten angezeigten Verdächtigen Asylwerber. Das entspricht 168 Personen. Dieser Anteil war schon einmal höher. 2006 betrug er 4,9 Prozent. Damals waren es 137 Tatverdächtige. Auffällig daran ist, dass unter ihnen der Anteil afghanischer Staatsbürger deutlich gestiegen ist. Bis Ende der 2000er-Jahre betrug er zwischen drei und fünf Prozent, stieg dann jedoch stark, erreichte 2013 (32 Prozent), 2014 (39) und 2015 (46) immer höhere Werte. Zum Vergleich: Im Vorjahr stellten fast gleich viele Personen aus Syrien und Afghanistan in Österreich Asylanträge. Syrische Tatverdächtige machen jedoch nur 9,5 Prozent der angezeigten Sexualstraftäter aus.
Da Rückführungsabkommen fehlen, sind die Verdächtigen selbst bei Schuldsprüchen faktisch nicht abschiebbar. Vergewaltigern droht normalerweise Haft zwischen einem bis zehn Jahren. Bei schweren Verletzungen des Opfers sind fünf bis 15 Jahre möglich. Jedoch gilt für Jugendliche (zwischen 14. und 18. Geburtstag) die Regel, dass das Höchstmaß der angedrohten Strafen auf die Hälfte herabgesetzt wird. Das Mindestmaß entfällt.
Dass ein Täter „billig“davonkommen kann, zeigt der Fall des afghanischen Asylwerbers, der am 1. September 2015 eine 72-Jährige niederschlug und vergewaltigte. Der Täter war 17 Jahre alt. Das Verbrechen ereignete sich nahe Traiskirchen, die Frau – ihre Tochter ist Flüchtlingsbetreuerin – war mit ihrem Hund unterwegs, als sie attackiert wurde. Die Konsequenz, verhängt im Landesgericht Wiener Neustadt: „Nur“20 Monate Haft für den Täter.
Dieser Spruch löste nicht nur eine Welle der Empörung aus, sondern führte auch dazu, dass die Richterin bedroht wurde und Polizeischutz erhielt. In sozialen Medien war ein Shitstorm über sie hereingebrochen. Als Konsequenz hält nun das Landesgericht Wiener Neustadt auf den Verhandlungsplänen die Namen sämtlicher Richter geheim. Dies gilt sogar für Pressemitteilungen. Auch die Polizei war scharf kritisiert worden, weil sie den Akt als „Verschlusssache“geführt hatte – offenbar wollte man politische Reaktionen vermeiden.
Verdächtige mit Erinnerungslücken
Am späten Freitagnachmittag gab die Polizei erste Erkenntnisse aus der Befragung der drei Verdächtigen bekannt. Alle gaben übereinstimmend an, zum Zeitpunkt der Tat stark alkoholisiert gewesen zu sein. Aus diesem Grund könnten sie sich auch nicht daran erinnern, was im fraglichen Zeitraum geschah. Das sollen nun Sachbeweise klären. Für solche Fälle hat die Polizei ein standardisiertes Spurensicherungsset für Sexualdelikte.