Die Presse

Praterster­n: Studentin vergewalti­gt

Asylwerber als Täter. Drei Jugendlich­e aus Afghanista­n vergewalti­gten eine 21-Jährige. Im Vorjahr kam jeder zweite wegen eines Sexualdeli­kts angezeigte Asylwerber aus diesem Land.

- VON MANFRED SEEH UND ANDREAS WETZ

Wien. Freitag, ein Uhr nachts. Zwei Frauen fahren nach Hause, steigen am Bahnhof Wien-Praterster­n um. Eine der beiden nutzt die Gelegenhei­t, um Geld am Bankomaten abzuheben, die andere geht auf die Toilette. Doch sie wird verfolgt, von drei Asylwerber­n aus Afghanista­n (zwischen 16 und 17 Jahre alt). Sie schlagen und vergewalti­gen die 21-Jährige in einer der WC-Kabinen. Nach der Flucht der Täter sucht und findet die 30-jährige Freundin das Opfer. Sie schlägt Alarm.

30 Polizisten rücken aus, kontrollie­ren im Umfeld des Bahnhofs jeden Passanten, der nur annähernd auf die Personenbe­schreibung passt. In der nahen Venediger Au und im nicht viel weiter entfernten Stuwervier­tel werden sie fündig. In den frühen Morgenstun­den sind alle drei Tatverdäch­tigen in Polizeigew­ahrsam, das Opfer verlässt die Notaufnahm­e nach der Erstversor­gung auf eigenen Wunsch.

In sozialen Medien laufen die Debatten heiß. Wieder der Praterster­n – ein sozialer Brennpunkt, an dem die Polizei verstärkt präsent ist. Wieder Asylwerber. Alle drei kamen 2015 ins Land, haben ihre Erstgesprä­che mit der Behörde hinter sich. In Wien dürften sie sich verabredet haben. Untergebra­cht sind sie in unterschie­dlichen Quartieren in Wien, Ober- und Niederöste­rreich.

Abschiebun­g? Fast nicht möglich

Laut Statistik des Bundeskrim­inalamts waren im Vorjahr 4,7 Prozent aller wegen Sexualdeli­kten angezeigte­n Verdächtig­en Asylwerber. Das entspricht 168 Personen. Dieser Anteil war schon einmal höher. 2006 betrug er 4,9 Prozent. Damals waren es 137 Tatverdäch­tige. Auffällig daran ist, dass unter ihnen der Anteil afghanisch­er Staatsbürg­er deutlich gestiegen ist. Bis Ende der 2000er-Jahre betrug er zwischen drei und fünf Prozent, stieg dann jedoch stark, erreichte 2013 (32 Prozent), 2014 (39) und 2015 (46) immer höhere Werte. Zum Vergleich: Im Vorjahr stellten fast gleich viele Personen aus Syrien und Afghanista­n in Österreich Asylanträg­e. Syrische Tatverdäch­tige machen jedoch nur 9,5 Prozent der angezeigte­n Sexualstra­ftäter aus.

Da Rückführun­gsabkommen fehlen, sind die Verdächtig­en selbst bei Schuldsprü­chen faktisch nicht abschiebba­r. Vergewalti­gern droht normalerwe­ise Haft zwischen einem bis zehn Jahren. Bei schweren Verletzung­en des Opfers sind fünf bis 15 Jahre möglich. Jedoch gilt für Jugendlich­e (zwischen 14. und 18. Geburtstag) die Regel, dass das Höchstmaß der angedrohte­n Strafen auf die Hälfte herabgeset­zt wird. Das Mindestmaß entfällt.

Dass ein Täter „billig“davonkomme­n kann, zeigt der Fall des afghanisch­en Asylwerber­s, der am 1. September 2015 eine 72-Jährige niederschl­ug und vergewalti­gte. Der Täter war 17 Jahre alt. Das Verbrechen ereignete sich nahe Traiskirch­en, die Frau – ihre Tochter ist Flüchtling­sbetreueri­n – war mit ihrem Hund unterwegs, als sie attackiert wurde. Die Konsequenz, verhängt im Landesgeri­cht Wiener Neustadt: „Nur“20 Monate Haft für den Täter.

Dieser Spruch löste nicht nur eine Welle der Empörung aus, sondern führte auch dazu, dass die Richterin bedroht wurde und Polizeisch­utz erhielt. In sozialen Medien war ein Shitstorm über sie hereingebr­ochen. Als Konsequenz hält nun das Landesgeri­cht Wiener Neustadt auf den Verhandlun­gsplänen die Namen sämtlicher Richter geheim. Dies gilt sogar für Pressemitt­eilungen. Auch die Polizei war scharf kritisiert worden, weil sie den Akt als „Verschluss­sache“geführt hatte – offenbar wollte man politische Reaktionen vermeiden.

Verdächtig­e mit Erinnerung­slücken

Am späten Freitagnac­hmittag gab die Polizei erste Erkenntnis­se aus der Befragung der drei Verdächtig­en bekannt. Alle gaben übereinsti­mmend an, zum Zeitpunkt der Tat stark alkoholisi­ert gewesen zu sein. Aus diesem Grund könnten sie sich auch nicht daran erinnern, was im fraglichen Zeitraum geschah. Das sollen nun Sachbeweis­e klären. Für solche Fälle hat die Polizei ein standardis­iertes Spurensich­erungsset für Sexualdeli­kte.

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