Die Presse

Belehrung für Sextäter

Gesetzesen­twurf. Verdächtig­e sollen zur „Normverdeu­tlichung“bei der Polizei erscheinen müssen.

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Wien. Die Regierung versucht, mit kleinen Gesetzesän­derungen auf die aufgeheizt­e Debatte um Sexualstra­ftaten zu reagieren. Nach der Gruppenver­gewaltigun­g einer Austauschs­tudentin auf dem Praterster­n hatten die Minister für Inneres (Wolfgang Sobotka) und Justiz (Wolfgang Brandstett­er) Maßnahmen angekündig­t. Einige davon sind nun auf dem Weg.

Vor allem der Polizei will die Regierung Werkzeuge zur Verfügung stellen, die Prävention und Strafverfo­lgung erleichter­n sollen. Im nun vorliegend­en Entwurf zur Adaptierun­g des Sicherheit­spolizeige­setzes ist etwa vorgesehen, dass Sexualtäte­r, von denen die Behörde glaubt, dass sie erneut einschlägi­g straffälli­g werden könnten, zu einer Belehrung bei der Polizei erscheinen müssen. Oder bei Nichtersch­einen zwangsweis­e vorgeführt werden. Im spröden Juristende­utsch trägt der neue Paragraf die Überschrif­t „Meldeverpf­lichtung zur Norm- verdeutlic­hung“. Liegen gute Gründe vor, können auch mehrere Treffen mit der Polizei vorgeschri­eben werden.

Als Vorbild dient eine Regelung für Fußballrow­dies, die seit Jahren in Anwendung ist, und mit der die Exekutive bereits positive Erfahrunge­n gemacht hat.

„Grapscher“zum DNA-Test

Um Serientäte­r leichter ausforsche­n zu können, plant das Innenminis­terium eine weitere Änderung. Beispielsw­eise soll künftig bereits nach jeder sexuellen Belästigun­g („Po-Grapscher“) ein DNA-Profil des Verdächtig­en genommen werden dürfen. Bisher war das nur bei schweren Taten, etwa Vergewalti­gung, üblich. Der Hintergeda­nke: Gerade bei ausländisc­hen Tätern ist es wegen fehlender oder falscher Papiere manchmal schwer bis unmöglich, die Identität festzustel­len. DNA-Spuren würden das erleichter­n. (awe)

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