Belehrung für Sextäter
Gesetzesentwurf. Verdächtige sollen zur „Normverdeutlichung“bei der Polizei erscheinen müssen.
Wien. Die Regierung versucht, mit kleinen Gesetzesänderungen auf die aufgeheizte Debatte um Sexualstraftaten zu reagieren. Nach der Gruppenvergewaltigung einer Austauschstudentin auf dem Praterstern hatten die Minister für Inneres (Wolfgang Sobotka) und Justiz (Wolfgang Brandstetter) Maßnahmen angekündigt. Einige davon sind nun auf dem Weg.
Vor allem der Polizei will die Regierung Werkzeuge zur Verfügung stellen, die Prävention und Strafverfolgung erleichtern sollen. Im nun vorliegenden Entwurf zur Adaptierung des Sicherheitspolizeigesetzes ist etwa vorgesehen, dass Sexualtäter, von denen die Behörde glaubt, dass sie erneut einschlägig straffällig werden könnten, zu einer Belehrung bei der Polizei erscheinen müssen. Oder bei Nichterscheinen zwangsweise vorgeführt werden. Im spröden Juristendeutsch trägt der neue Paragraf die Überschrift „Meldeverpflichtung zur Norm- verdeutlichung“. Liegen gute Gründe vor, können auch mehrere Treffen mit der Polizei vorgeschrieben werden.
Als Vorbild dient eine Regelung für Fußballrowdies, die seit Jahren in Anwendung ist, und mit der die Exekutive bereits positive Erfahrungen gemacht hat.
„Grapscher“zum DNA-Test
Um Serientäter leichter ausforschen zu können, plant das Innenministerium eine weitere Änderung. Beispielsweise soll künftig bereits nach jeder sexuellen Belästigung („Po-Grapscher“) ein DNA-Profil des Verdächtigen genommen werden dürfen. Bisher war das nur bei schweren Taten, etwa Vergewaltigung, üblich. Der Hintergedanke: Gerade bei ausländischen Tätern ist es wegen fehlender oder falscher Papiere manchmal schwer bis unmöglich, die Identität festzustellen. DNA-Spuren würden das erleichtern. (awe)