In der Hand von Laien
werden, doch die Mitgliedstaaten könnten die Altersgrenze anheben. In Deutschland liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Ohne Regeln drohen schwere Unfälle
Das hätte ebenso auf der Verpackung zu stehen, wie eine Anleitung über den sicheren Umgang mit den Feuerwerkskörpern mitgeliefert werden müsse. „Schwere Unfälle passieren vor allem dann, wenn die Vorschriften über den Umgang missachtet werden“, warnt Möller. Anders als mit einer Vorabkontrolle sei die nötige Information der Verbraucher aber nicht zu gewährleisten. In Deutschland werden immer zum Jahreswechsel an drei Werktagen bei mehr als 100.000 Verkaufsstellen Raketen und Knallkörper verkauft. Man könne, sagt Möller, nicht Myriaden von Kontrollbeamten in alle Supermärkte schicken.
Während einer der beisitzenden Richter kaum je von seinen Akten aufblickt und der Senatsvorsitzende die Verhandlung zwar auf- merksam, aber meist schweigend verfolgt, schalten sich Berichterstatter Michail Vilaras (Grieche, auf Französisch) und Generalanwalt Michal Bobek (Tscheche, auf Englisch) intensiv ein: Wer sonst außer dem Mitgliedstaat könne denn prüfen, ob nicht harmonisierte Regeln eingehalten werden, fragt etwa Bobek die Kommissionsvertreterin. Becker räumt ein, dass die EU-Staaten das machen müssen, „aber nicht mit einer pauschalen Prüfung, die alle Produkte unter Generalverdacht stellt“.
Möller bezweifelt, dass Stichproben die nötige Sicherheit böten: „Es geht nicht um leckere Süßigkeiten, sondern um Explosivstoffe, die in die Hände von Laien geraten!“Nach knapp zwei Stunden schließt Vorsitzender Larsen die Verhandlung. Zuvor hat er noch Generalanwalt Bobek gefragt, wie er weiter vorgehen wolle. Er werde, hat Bobek gesagt, seine Schlussanträge am 7. Juli präsentieren. Und ein paar Wochen bis Monate später werden die Richter ihr Urteil fällen.