Die Presse

Heitlich wie dargestell­t“

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EuGH positiv hervorgeho­ben, dass ich sehr gut die anderen Richter ergänze. Weil ich die Einzige war, die den Bereich der Gesetzgebu­ng der Union von beiden Seiten – vom Europäisch­en Parlament und Ministerra­t – gekannt hat. Und das gilt als wichtige Erfahrung für den Gerichtsho­f. Mittlerwei­le sind drei ehemalige Justizmini­ster am EuGH tätig.

Die Arbeitsspr­ache am Europäisch­en Gerichtsho­f ist Französisc­h. Ist das noch zeitgemäß, wenn Englisch inzwischen als die Weltsprach­e gilt? Die Idee, eine einheitlic­he Amtssprach­e zu haben, ist damit begründet, dass die Debatten der Richter auch ohne Dolmetsche­r stattfinde­n können und das Beratungsg­eheimnis gewahrt wird. Ob das die eine oder andere Sprache ist, ist jetzt nicht so ent- scheidend. Wir leben hier in Luxemburg auch in einem teilweise französisc­hsprachige­n Land.

Und können alle Richter, die neu an den Europäisch­en Gerichtsho­f kommen, schon so gut Französisc­h? Oder lernt man das teilweise erst? Es ist sicher wichtig, dass man gute Grundkennt­nisse hat. Aber es kommt dann noch die Fachsprach­e dazu. Sie lernt man in der Regel dann tatsächlic­h erst hier.

Die Richter kommen aus verschiede­nen Ländern und Rechtskrei­sen. Kommt es deswegen manchmal zu Missverstä­ndnissen oder Diskussion­en? Ganz selten. Das Unionsrech­t ist mittlerwei­le eine so eigenständ­ige Rechtsordn­ung geworden, dass kaum noch unterschie­dliche Zugänge bestehen können. Wo man nationale Traditione­n oft noch ein bisschen merkt, ist bei den verfahrens­rechtliche­n Aspekten. So sind die Kollegen, die aus dem britischen System kommen, im Zweifel immer für eine Verhandlun­g. Während Kollegen, die aus dem französisc­hen System kommen, hier eher zurückhalt­ender sind.

Kann man in der mündlichen Verhandlun­g vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f noch viel bewegen? Schon. Wir haben ja sehr viele mündliche Verhandlun­gen, was uns von anderen Höchstgeri­chten unterschei­det. Es findet zwar vorher auch ein schriftlic­hes Verfahren statt, und wir kennen die Positionen der beteiligte­n Parteien aus deren Schriftsät­zen. Aber der Vorteil einer mündlichen Verhandlun­g ist doch der, dass die Parteien sich dann direkt austausche­n und wir Richter nachfragen können, wenn etwas unklar ist. Und von unserem Fragerecht machen wir durchaus Gebrauch.

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[ Benedikt Kommenda ] ngen, farblich nach Sprachen geordnet.

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