Heitlich wie dargestellt“
EuGH positiv hervorgehoben, dass ich sehr gut die anderen Richter ergänze. Weil ich die Einzige war, die den Bereich der Gesetzgebung der Union von beiden Seiten – vom Europäischen Parlament und Ministerrat – gekannt hat. Und das gilt als wichtige Erfahrung für den Gerichtshof. Mittlerweile sind drei ehemalige Justizminister am EuGH tätig.
Die Arbeitssprache am Europäischen Gerichtshof ist Französisch. Ist das noch zeitgemäß, wenn Englisch inzwischen als die Weltsprache gilt? Die Idee, eine einheitliche Amtssprache zu haben, ist damit begründet, dass die Debatten der Richter auch ohne Dolmetscher stattfinden können und das Beratungsgeheimnis gewahrt wird. Ob das die eine oder andere Sprache ist, ist jetzt nicht so ent- scheidend. Wir leben hier in Luxemburg auch in einem teilweise französischsprachigen Land.
Und können alle Richter, die neu an den Europäischen Gerichtshof kommen, schon so gut Französisch? Oder lernt man das teilweise erst? Es ist sicher wichtig, dass man gute Grundkenntnisse hat. Aber es kommt dann noch die Fachsprache dazu. Sie lernt man in der Regel dann tatsächlich erst hier.
Die Richter kommen aus verschiedenen Ländern und Rechtskreisen. Kommt es deswegen manchmal zu Missverständnissen oder Diskussionen? Ganz selten. Das Unionsrecht ist mittlerweile eine so eigenständige Rechtsordnung geworden, dass kaum noch unterschiedliche Zugänge bestehen können. Wo man nationale Traditionen oft noch ein bisschen merkt, ist bei den verfahrensrechtlichen Aspekten. So sind die Kollegen, die aus dem britischen System kommen, im Zweifel immer für eine Verhandlung. Während Kollegen, die aus dem französischen System kommen, hier eher zurückhaltender sind.
Kann man in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof noch viel bewegen? Schon. Wir haben ja sehr viele mündliche Verhandlungen, was uns von anderen Höchstgerichten unterscheidet. Es findet zwar vorher auch ein schriftliches Verfahren statt, und wir kennen die Positionen der beteiligten Parteien aus deren Schriftsätzen. Aber der Vorteil einer mündlichen Verhandlung ist doch der, dass die Parteien sich dann direkt austauschen und wir Richter nachfragen können, wenn etwas unklar ist. Und von unserem Fragerecht machen wir durchaus Gebrauch.