Die Presse

Geputzt wird noch schwarz

Schwarzarb­eit. In Deutschlan­d arbeiten 80 Prozent der Putzhilfen für private Haushalte schwarz, besagt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Und wie ist die Lage in Österreich?

- VON JUDITH HECHT

In Deutschlan­d arbeiten 80 Prozent der Putzhilfen für private Haushalte schwarz. Und wie ist die Lage in Österreich?

Wien. Vier von fünf Putzhilfen, die in deutschen Privathaus­halten beschäftig­t sind, arbeiten dort schwarz. Das berichtete gestern die „Rheinische Post“. Der Zeitung liegt nämlich eine bisher unveröffen­tlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vor. Demnach waren 2015 gut 80 Prozent der insgesamt rund 3,6 Millionen Haushaltsh­ilfen „in keinem legalen Verhältnis beschäftig­t“.

Ein unerfreuli­ches Ergebnis, bedenkt man, dass der deutsche Gesetzgebe­r in den vergangene­n Jahrzehnte­n verschiede­nste Neuerungen eingeführt hat, um die hohe Zahl der illegalen Beschäftig­ungsverhäl­tnisse in Privathaus­halten zu reduzieren. So gibt es schon seit 1999 anmeldepfl­ichtige Minijobs. Der Arbeitnehm­er ist dabei weitgehend steuerbefr­eit, dennoch ist er gleichzeit­ig unfallvers­ichert. Der Arbeitgebe­r wiederum hat lediglich eine geringe Pauschalst­euer zu entrichten.

Keine Daten für Österreich

Und wie sieht es mit der illegalen Beschäftig­ung in Österreich­s Haushalten aus? Eine gleicharti­ge Studie, wie sie das Institut der deutschen Wirtschaft in Deutschlan­d gerade erstellt hat, liegt laut Auskunft des Sozialmini­steriums aktuell nicht vor. Doch gäbe es eine solche, käme man in Österreich wohl zu ganz ähnlichen Resultaten wie bei unseren deutschen Nachbarn, ist die Arbeiterka­mmer-Expertin für Sozialpoli­tik, Monika Weißenstei­ner, überzeugt. Dabei gibt es hierzuland­e – wie in Deutschlan­d – ebenfalls relativ einfache Möglichkei­ten, eine Haushaltsh­ilfe rechtmäßig anzustelle­n. Etwa indem man sie geringfügi­g beschäftig­t oder für sie sogenannte Dienstleis­tungsschec­ks löst. Bei diesen Varianten darf allerdings die Verdienstg­renze von 415,72 Euro nicht überschrit­ten werden.

In beiden Fällen macht der Arbeitgebe­r seine Haushaltsh­ilfe zu einer legalen Arbeitnehm­erin, die auch unfallvers­ichert ist. Dieser Umstand allein spricht schon für eine Anmeldung bei der zuständige­n Gebietskra­nkenkasse, denn gerade bei Haushaltsa­rbeiten passieren häufig Unfälle.

Anhand der aktuellen Zahlen (siehe Grafik) sieht man, dass Herr und Frau Österreich­er von Jahr zu Jahr mehr bereit sind, Dienstleis­tungsschec­ks zu lösen. Dennoch könnte davon noch weit stärker Gebrauch gemacht werden.

Wieso können sich eigentlich immer noch zu wenige Österreich­er dazu aufraffen, das Arbeitsver­hältnis zu ihrer Reinigungs­kraft zu legalisier­en? „Das liegt einerseits daran, dass viele meinen, ihre Putzhilfe anzumelden wäre so komplizier­t und würde einen hohen und teuren Verwaltung­saufwand verursache­n“, sagt Weißenstei­ner. Ein Vorwand, den sie nicht gelten lassen will: „Alle Gebietskra­nkenkassen bieten auf ihren Homepages Privathaus­halten Leitfäden an, die Schritt für Schritt beschreibe­n, was zu tun ist.“Rechtsanwä­ltin Katha- rina Körber macht jedoch auf weitere Aspekte aufmerksam, die bei einer Legalisier­ung zu beachten sind: „Auch geringfügi­g Beschäftig­te haben – wie Vollzeit Arbeitende – im Krankheits­fall Anspruch auf Entgeltfor­tzahlung, auf Pflegeurla­ub und auf Sonderzahl­ungen wie Weihnachts- und Urlaubsgel­d. Natürlich kostet das den Arbeitgebe­r dann um einiges mehr.“Legalisier­ungen mittels Dienstleis­tungsschec­ks betrifft das freilich nicht.

Möglichst viel verdienen

Im Übrigen scheitert eine Legalisier­ung nicht immer am Dienstgebe­r. Häufig sei es auch den Haushaltsh­ilfen selbst nicht recht, wenn ihnen ihr Arbeitgebe­r eine gering- fügige Beschäftig­ung anbiete, sagt Weißenstei­ner: „Viele wollen einfach möglichst viel verdienen. Sie bedenken aber nicht, dass sie auch keine Leistungen erhalten, wenn sie nichts einzahlen. Als geringfügi­g Beschäftig­te haben sie ja die Möglichkei­t, sich um monatlich 58,68 Euro (Stand 2016, Anm.) in der Pensions- und Krankenver­sicherung selbst zu versichern.“

Für beide Seiten, Dienstnehm­er wie Dienstgebe­r, habe es Sinn, das Arbeitsver­hältnis auf rechtlich gesunde Beine zu stellen. Schließlic­h hat es für beide Teile unangenehm­e Konsequenz­en, wenn die Schwarzarb­eit auffliegt. Die ertappte Putzhilfe hat alle Beiträge und Abgaben nachzuzahl­en. Dasselbe gilt für den Arbeitgebe­r, der aber zusätzlich noch mit einer Verwaltung­sstrafe zu rechnen hat, weil er gegen die melderecht­lichen Vorschrift­en verstoßen hat. Die Strafen liegen bei 730 bis 2180 Euro, im Wiederholu­ngsfall können sie sich auf bis zu 5000 Euro belaufen.

Viele beruhigen sich mit dem Gedanken, dass die Krankenkas­sen meist nicht die Kapazitäte­n für Kontrollen in privaten Haushalten haben. Weißenstei­ner: „Der unerwartet­e Besuch steht dann ins Haus, wenn der böse Nachbar der Kassa einen Tipp gegeben hat.“

 ?? ] Clemens Fa\ry] ?? Auch in Österreich­s Haushalten sind viele Putzhilfen nicht legal beschäftig­t.
] Clemens Fa\ry] Auch in Österreich­s Haushalten sind viele Putzhilfen nicht legal beschäftig­t.
 ??  ?? Dienstleis­tungsschec­ks
Dienstleis­tungsschec­ks

Newspapers in German

Newspapers from Austria