Geputzt wird noch schwarz
Schwarzarbeit. In Deutschland arbeiten 80 Prozent der Putzhilfen für private Haushalte schwarz, besagt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Und wie ist die Lage in Österreich?
In Deutschland arbeiten 80 Prozent der Putzhilfen für private Haushalte schwarz. Und wie ist die Lage in Österreich?
Wien. Vier von fünf Putzhilfen, die in deutschen Privathaushalten beschäftigt sind, arbeiten dort schwarz. Das berichtete gestern die „Rheinische Post“. Der Zeitung liegt nämlich eine bisher unveröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vor. Demnach waren 2015 gut 80 Prozent der insgesamt rund 3,6 Millionen Haushaltshilfen „in keinem legalen Verhältnis beschäftigt“.
Ein unerfreuliches Ergebnis, bedenkt man, dass der deutsche Gesetzgeber in den vergangenen Jahrzehnten verschiedenste Neuerungen eingeführt hat, um die hohe Zahl der illegalen Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten zu reduzieren. So gibt es schon seit 1999 anmeldepflichtige Minijobs. Der Arbeitnehmer ist dabei weitgehend steuerbefreit, dennoch ist er gleichzeitig unfallversichert. Der Arbeitgeber wiederum hat lediglich eine geringe Pauschalsteuer zu entrichten.
Keine Daten für Österreich
Und wie sieht es mit der illegalen Beschäftigung in Österreichs Haushalten aus? Eine gleichartige Studie, wie sie das Institut der deutschen Wirtschaft in Deutschland gerade erstellt hat, liegt laut Auskunft des Sozialministeriums aktuell nicht vor. Doch gäbe es eine solche, käme man in Österreich wohl zu ganz ähnlichen Resultaten wie bei unseren deutschen Nachbarn, ist die Arbeiterkammer-Expertin für Sozialpolitik, Monika Weißensteiner, überzeugt. Dabei gibt es hierzulande – wie in Deutschland – ebenfalls relativ einfache Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe rechtmäßig anzustellen. Etwa indem man sie geringfügig beschäftigt oder für sie sogenannte Dienstleistungsschecks löst. Bei diesen Varianten darf allerdings die Verdienstgrenze von 415,72 Euro nicht überschritten werden.
In beiden Fällen macht der Arbeitgeber seine Haushaltshilfe zu einer legalen Arbeitnehmerin, die auch unfallversichert ist. Dieser Umstand allein spricht schon für eine Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse, denn gerade bei Haushaltsarbeiten passieren häufig Unfälle.
Anhand der aktuellen Zahlen (siehe Grafik) sieht man, dass Herr und Frau Österreicher von Jahr zu Jahr mehr bereit sind, Dienstleistungsschecks zu lösen. Dennoch könnte davon noch weit stärker Gebrauch gemacht werden.
Wieso können sich eigentlich immer noch zu wenige Österreicher dazu aufraffen, das Arbeitsverhältnis zu ihrer Reinigungskraft zu legalisieren? „Das liegt einerseits daran, dass viele meinen, ihre Putzhilfe anzumelden wäre so kompliziert und würde einen hohen und teuren Verwaltungsaufwand verursachen“, sagt Weißensteiner. Ein Vorwand, den sie nicht gelten lassen will: „Alle Gebietskrankenkassen bieten auf ihren Homepages Privathaushalten Leitfäden an, die Schritt für Schritt beschreiben, was zu tun ist.“Rechtsanwältin Katha- rina Körber macht jedoch auf weitere Aspekte aufmerksam, die bei einer Legalisierung zu beachten sind: „Auch geringfügig Beschäftigte haben – wie Vollzeit Arbeitende – im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung, auf Pflegeurlaub und auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Natürlich kostet das den Arbeitgeber dann um einiges mehr.“Legalisierungen mittels Dienstleistungsschecks betrifft das freilich nicht.
Möglichst viel verdienen
Im Übrigen scheitert eine Legalisierung nicht immer am Dienstgeber. Häufig sei es auch den Haushaltshilfen selbst nicht recht, wenn ihnen ihr Arbeitgeber eine gering- fügige Beschäftigung anbiete, sagt Weißensteiner: „Viele wollen einfach möglichst viel verdienen. Sie bedenken aber nicht, dass sie auch keine Leistungen erhalten, wenn sie nichts einzahlen. Als geringfügig Beschäftigte haben sie ja die Möglichkeit, sich um monatlich 58,68 Euro (Stand 2016, Anm.) in der Pensions- und Krankenversicherung selbst zu versichern.“
Für beide Seiten, Dienstnehmer wie Dienstgeber, habe es Sinn, das Arbeitsverhältnis auf rechtlich gesunde Beine zu stellen. Schließlich hat es für beide Teile unangenehme Konsequenzen, wenn die Schwarzarbeit auffliegt. Die ertappte Putzhilfe hat alle Beiträge und Abgaben nachzuzahlen. Dasselbe gilt für den Arbeitgeber, der aber zusätzlich noch mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen hat, weil er gegen die melderechtlichen Vorschriften verstoßen hat. Die Strafen liegen bei 730 bis 2180 Euro, im Wiederholungsfall können sie sich auf bis zu 5000 Euro belaufen.
Viele beruhigen sich mit dem Gedanken, dass die Krankenkassen meist nicht die Kapazitäten für Kontrollen in privaten Haushalten haben. Weißensteiner: „Der unerwartete Besuch steht dann ins Haus, wenn der böse Nachbar der Kassa einen Tipp gegeben hat.“