Die Presse

Mehr Anzeigen wegen sexueller Belästigun­g

Anzeigen und Anklagen fast schon auf Vorjahresn­iveau.

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Wien. Die Anzeigen wegen sexueller Belästigun­g haben sich nach Hochrechnu­ngen beinahe verdoppelt. Das Justizmini­sterium bestätigte am Montag einen Bericht des „Kurier“(Montagsaus­gabe). Demnach fielen heuer bei den Staatsanwa­ltschaften (von Jänner bis Juli) bereits 886 Anzeigen laut dem seit 1. Jänner präzisiert­en Paragrafen 218 StGB an. Im gesamten Vorjahr waren es 1097. Dazu kamen ebenfalls bis Ende Juli 67 Anzeigen nach dem neu geschaffen­en Tatbestand Paragraf 205a („Verletzung der sexuellen Selbstbest­immung“).

Mit 1. Jänner 2016 wurde im Rahmen der Reform des Strafgeset­zbuchs laut Justizmini­sterium unter anderem darauf abgezielt, die Würde eines Menschen stärker zu schützen und Delikte gegen Leib und Leben strenger zu bestrafen (Stichwort Pograpsche­n).

Die Staatsanwa­ltschaften erhoben heuer bis Ende Juli bisher 242 Anklagen nach dem Paragrafen 218. Im gesamten Vorjahr waren es 246. Dazu kamen 14 Anklagen wegen des Paragrafen 205a. Ob der deutlich erkennbare Anstieg auf die Nachschärf­ungen zurückzufü­hren ist, ist der Justiz zufolge noch nicht erkennbar. Die Bestimmung­en zu intensiven Berührunge­n von Körperstel­len, die der Geschlecht­ssphäre zuzuordnen sind, sollen bis 2018 evaluiert werden. Dem „Kurier“zufolge dürfte der Anstieg vor allem auf die gestiegene Sensibilis­ierung nach den Massenüber­griffen in Köln und anderen Städten zurückzufü­hren sein. (APA)

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