Mehr Anzeigen wegen sexueller Belästigung
Anzeigen und Anklagen fast schon auf Vorjahresniveau.
Wien. Die Anzeigen wegen sexueller Belästigung haben sich nach Hochrechnungen beinahe verdoppelt. Das Justizministerium bestätigte am Montag einen Bericht des „Kurier“(Montagsausgabe). Demnach fielen heuer bei den Staatsanwaltschaften (von Jänner bis Juli) bereits 886 Anzeigen laut dem seit 1. Jänner präzisierten Paragrafen 218 StGB an. Im gesamten Vorjahr waren es 1097. Dazu kamen ebenfalls bis Ende Juli 67 Anzeigen nach dem neu geschaffenen Tatbestand Paragraf 205a („Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“).
Mit 1. Jänner 2016 wurde im Rahmen der Reform des Strafgesetzbuchs laut Justizministerium unter anderem darauf abgezielt, die Würde eines Menschen stärker zu schützen und Delikte gegen Leib und Leben strenger zu bestrafen (Stichwort Pograpschen).
Die Staatsanwaltschaften erhoben heuer bis Ende Juli bisher 242 Anklagen nach dem Paragrafen 218. Im gesamten Vorjahr waren es 246. Dazu kamen 14 Anklagen wegen des Paragrafen 205a. Ob der deutlich erkennbare Anstieg auf die Nachschärfungen zurückzuführen ist, ist der Justiz zufolge noch nicht erkennbar. Die Bestimmungen zu intensiven Berührungen von Körperstellen, die der Geschlechtssphäre zuzuordnen sind, sollen bis 2018 evaluiert werden. Dem „Kurier“zufolge dürfte der Anstieg vor allem auf die gestiegene Sensibilisierung nach den Massenübergriffen in Köln und anderen Städten zurückzuführen sein. (APA)