Mildere Strafen für Hochegger und Rumpold
Gericht. Sowohl der frühere FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold als auch der – in Handfesseln vorgeführte – Ex-Lobbyist Peter Hochegger bekamen teilbedingte Haftstrafen wegen Untreue. Es ging erneut um Telekom-Geld.
Österreich. Im Berufungsprozess im sogenannten Telekom-IV-Verfahren wurde der frühere Lobbyist Peter Hochegger gestern zu zwei Jahren Haft teilbedingt verurteilt. Zuvor hatte das Urteil auf zweieinhalb Jahre unbedingt gelautet. Der ehemalige FPÖ/BZÖ-Werber Gernot Rumpold muss wegen Untreue in der Telekom-Austria-Affäre zumindest elf Monate in Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Wien. Zuerst war Gernot Rumpold an der Reihe. Der 58-Jährige, in den 1990er-Jahren FPÖ-Politiker, später Geschäftsführer der Werbeagentur Media Connection, trat am Dienstag vor ein Wiener Strafgericht. Schon vor drei Jahren wurde der als Jörg Haiders „Mann fürs Grobe“bekannt gewordene Ex-Politiker wegen Beteiligung an der Untreue verurteilt. Nun ging es auf Geheiß des OGH „nur“noch um das Strafausmaß: Dieses fiel geringer als in der ersten Instanz aus.
Diesmal erhielt Rumpold zwei Jahre und neun Monate Haft. Von den insgesamt also 33 Monaten wurden 22 Monate auf Bewährung nachgesehen. Ursprünglich hatte Rumpold drei Jahre ausgefasst. Die Strafe wurde reduziert, weil ein Teil der Anklage weggefallen war. Angesichts des unbedingten Haftteils (elf Monate) könnte Rumpold, so diese Strafe rechtskräftig wird, einen Antrag auf Hausarrest (überwacht mittels Fußfessel) stellen.
Die Strafe erging nun, weil Rumpold („Ich bin beim AMS als Arbeitssuchender angemeldet und habe ein Ansuchen auf Mindestsicherung gestellt“) vor zwölf Jahren 600.000 Euro von der Telekom Austria (TA) kassiert hatte. Damals hatte die FPÖ bei Rumpold Schulden. Diese erließ Rumpold „seiner“Par- tei zum Teil – als er in den Genuss des TA-Geldes kam. Der Deal war von Haider eingefädelt worden.
Hocheggers „großer Tag“
Nicht nur Rumpold, auch Ex-Lobbyist Peter Hochegger hatte am Dienstag seinen „großen Tag“, wie Richter Wolfgang Etl sagte. Hochegger wurde in Handfesseln aus der U-Haft vorgeführt. Diese war vor ein paar Tagen verhängt wor- den, weil der 67-Jährige einen Gerichtstermin hatte platzen lassen – unter Hinweis darauf, dass er psychisch zu angeschlagen sei. Auch gestern wies er ein Gutachten vor, wonach er verhandlungsunfähig sei. Der daraufhin verärgerte Richter sprach von einem Gefälligkeitsgutachten. Und bat die eigens in den Gerichtssaal bestellte Gerichtsgutachterin Sigrun Rossmanith um ihre Ausführungen. Wenig überraschendes Fazit: Hochegger sei sehr wohl verhandlungsfähig.
Danach bekam auch der PRProfi – dieser sah bleich und abgemagert aus – eine Strafreduktion: Für eine 960.000-Euro-Parteienspende der TA an das BZÖ – Hochegger war damals (2006) Vermittler – erhielt er nun zwei Jahre Haft, davon 16 Monate bedingt. Wird diese Strafe rechtskräftig, hat auch Hochegger Chancen auf die Fußfessel.
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