Parkpickerl ab September in Währing
Verkehr. Ab 5. September verlangen 16 von 23 Wiener Bezirken Geld für das Parken. Auch das elektronische Parkpickerl kommt zum Einsatz.
Wien. Ab 5. September wird auch in Währing für den gesamten Bezirk das Parkpickerl eingeführt. Bisher haben 5000 Bewohner einen Antrag auf die Parkerlaubnis gestellt, die 90 Euro jährlich kostet. Gänzlich parkpicklerfrei sind in Wien nur noch die Bezirke 10, 11, 13, 19, 21, 22 sowie 23.
Wien. Ab 5. September ist das kostenlose Parken auch im Wiener Bezirk Währing Geschichte. Die Stunde Kurzparken kostet dann – wie bereits in 15 anderen Bezirken – zwei Euro. Das ein Jahr lang gültige Parkpickerl für Anrainer ist für den Preis von 90 Euro zu bestellen. „Wir freuen uns, dass Währing ab September aufatmen kann und spürbar an Lebensqualität gewinnen wird“, sagt die seit Herbst 2015 amtierende Bezirksvorsteherin, Silvia Nossek (Grüne).
Ihre Freude dürften jedoch nicht alle Bewohner und Parteien im Bezirk teilen. Der dafür nötige Beschluss im Bezirksparlament wurde nämlich „nur“mit den Stimmen von Grünen und SPÖ gefällt. ÖVP, FPÖ und Neos stimmten dagegen. Der frühere ÖVP-Bezirksvorsteher Karl Homole hatte sich wiederholt gegen diese Maßnahme ausgesprochen und sich dabei auf Befragungen der Anrainer gestützt.
Anders als in manchen anderen Bezirken wird die Parkraumbewirtschaftung im 18. Bezirk flächendeckend eingeführt. Bei einer Teillösung würden sich die Belastungen nur verlagern, und es wären erst recht Adaptierungen notwendig, heißt es aus dem Amtshaus des Bezirks.
Die Kurzparkzone wird in Währing – wie in den anderen Westbezirken – von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 19 Uhr gelten. Das Parken ist mit Parkschein oder Handyparken maximal drei Stunden lang möglich. Die Bewohner können mit dem Parkpickerl im Bezirk und in der sogenannten Überlappungszone im 17. Bezirk zeitlich uneingeschränkt parken. Das gilt umgekehrt auch für Bewohner des 17. Bezirks in der Überlappungszone in Währing 18.
In den ausgewiesenen Geschäftsstraßen – Währinger Straße, in Teilen der Gentzgasse, Kreuzgasse, Simonygasse und Gersthofer Straße – gilt die Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 1,5 Stunden von Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 18 Uhr und, ausgenommen Kreuzgasse, auch am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Anrainer mit Parkpickerl dürfen hier (mit Parkscheibe) auch nicht länger als 1,5 Stunden lang parken.
Seit Juni sind im Bezirk mehr als 5000 Anträge für das Parkpickerl eingelangt. Erhältlich ist es beim Bezirksamt oder online unter www.parkpickerl.wien.at. Das Pickerl kann für mindestens drei Monate und maximal zwei Jahre beantragt werden. Danach muss jeweils um Verlängerung angesucht werden.
Elektronisches Parkpickerl startet
Die Währinger starten von Anfang mit dem elektronischen Parkpickerl, das ab September bei allen Neuanträgen ausgegeben wird. Es besteht aus einem Parkkleber mit integriertem Chip und wird wie der bisherige Parkkleber an der rechten oberen Ecke innen an der Windschutzscheibe angebracht. Der Chip ist wiederaufladbar, bei Verlängerung des Pickerls muss das alte nicht mehr abgekratzt und ersetzt werden. Die herkömmlichen Pickerln behalten bis zu ihrem jeweiligen Ablauf ihre Gültigkeit. Zuvor wurde das elektronische Parkpickerl im vierten und fünften Bezirk seit November des Vorjahres getestet.