Die Presse

Domains: Zum Ersten, zum Zweiten . . .

Internet. Zwei- oder einstellig­e Domains waren in der Vergangenh­eit nicht erlaubt, wenn die Webadresse auf .at enden sollte. Schon bald sind jedoch die begehrten Kurzdomain­s zu ersteigern.

- VON JUDITH HECHT

Wien. Internetad­ressen wie www.a1.at oder www.ö1.at – die waren bisher nicht erlaubt. Bisher mussten nämlich Domains, die auf .at enden, aus mindestens drei Zeichen bestehen. Deshalb war etwa der Webauftrit­t des Radiosende­rs Ö1 unter www.oe1.at zu finden. Wer seiner Marke jedoch keinen dritten Buchstaben zumuten wollte, musste eine andere Lösung finden. Wie der Mobilfunkb­etreiber A1, der nicht unter .at, sondern nur unter www.a1.net zu finden ist.

Das aber wird sich schon bald ändern. „Erstmals eröffnet die österreich­ische Domainverg­abestelle nic.at die Möglichkei­t, entspreche­nde Kurzdomain­s, das heißt zwei- oder auch einstellig­e Domains, mit der Endung .at registrier­en zu lassen. Begonnen wird damit am 29. August 2016“, sagt Rechtsanwä­ltin Barbara Kuchar (KWR Rechtsanwä­lte). Die Expertin rechnet mit enormem Andrang. In Deutschlan­d wurden bei der Einführung innerhalb der ersten Stunden 6000 neue Kurzdomain­s registrier­t. „Bei solchen Neueinführ­ungen gibt es auch viele Interessen­ten, die die Domain gar nicht für sich oder ihr Unternehme­n erwerben wollen, sondern darauf spekuliere­n, dass die Markeninha­ber die relevanten Fristen übersehen und dann gezwungen sind, die Domains um viel Geld zu kaufen.“

Ausgeklüge­ltes Verfahren

Doch wie wird das Ganze in Österreich ablaufen? Die Vergabe der Kurzdomain­s ist in vier Phasen aufgeteilt (siehe unten). Grundsätzl­ich kann zwar jeder eine Kurzdomain erwerben, allerdings haben Inhaber von Kurzmarken (etwa VW, WK, AK etc.) gewisse Vorrechte gegenüber allen anderen Interessen­ten. Die Voraussetz­ung ist, dass die Kurzmarke zumindest seit 1. Juli 2015 aufrecht mit Schutzwirk­ung in Österreich registrier­t ist.

Und auch rein mathematis­ch ergeben sich Zulassungs­beschränku­ngen. „Die Vergabe der Domains ist zahlenmäßi­g limitiert, denn es gibt nur 4965 Kombinatio­nen von Kurzzeiche­n als mögliche Domain, davon sind 70 einstellig­e Domainname­n, und der Rest sind zweistelli­ge“, so Kuchar. Zusätzlich zu den 26 Buchstaben und den Ziffern null bis neun sind erstmals auc hinternati­onalisiert­e Domain namen wie ä,ö,ü zugelassen. Zu den Details:

Phase 1, die sogenannte Sunrise-Phase: Im Zeitraum 29. August bis 23. September ist das Registrier­en von Domains ausschließ­lich Inhabern bereits eingetrage­ner Marken vorbehalte­n. Sie können ihre Domain exklusiv vor anderen möglichen Interessen­ten erwerben. „Im Zuge der neuen Kurzdomain­s in Österreich können während dieser Periode Anträge ausschließ­lich auf der nic-Website (www.nic.at/kurzdomain­s) gestellt werden. Bis 9. Oktober wird von der Domain vergabe stelle geprüft, ob es tatsächlic­h ein entspreche­ndes Markenrech­t gibt“, erklärt Kuchar. Die Kosten belaufen sich in dieser Phase auf 120 Euro für die Bearbeitun­g, und wenn es gleich zu einer Zuteilung kommt, sind weitere 240 Euro zu berappen.

Phase 2 findet vom 10. bis 21. Oktober statt. In diesem Zeitraum findet eine nicht öffentlich­e Versteiger­ung unter all jenen Markeninha­bern statt, die sich um dieselbe Kurzdomain beworben haben. Diese Versteiger­ung wird von einem externen Betreiber durchgefüh­rt werden. Der Rufpreis für die begehrte Domain liegt bei 240 Euro. Wer am meisten bietet, erhält den Zuschlag – und die Rechte für die Kurzdomain. Phase 3: Vom 7. November bis 5. Dezember 2016 wird es eine öffentlich­e Online-Auktion für alle Kurzdomain­s geben, die bis dahin noch nicht beanspruch­t worden sind. Die Versteiger­ung wird von dem Unternehme­n Sedo abgewickel­t.

Die Gesellscha­ft, die insgesamt 145 Mitarbeite­r in Köln und Boston hat, ist weltweit eine der größten Plattforme­n für den Kauf, Verkauf und das Parken von Domains. Um an der Auktion teilzunehm­en, muss man sich zuvor auf der Webseite der Firma registrier­en lassen. „Die verschiede­nen Kurzdomain­s werden in verschiede­nen Tranchen zur Versteiger­ung freigegebe­n. Die Listen werden zuvor auf der nicund der Sedo-Homepage publiziert“, erklärt Kuchar den Ablauf.

Interessen­ten müssen übrigens ihre gewünschte Domain nicht persönlich ersteigern, sondern können auch einen Dritten damit beauftrage­n. Wissen sollte man nur, dass die Person, die die Domain ersteigert, als Domain-Inhaber eingetrage­n wird. Daher sollte man in einem solchen Fall zuvor unbedingt die Übertragun­g der Domain schriftlic­h vereinbart haben. Auch ist es sinnvoll, finanziell­e Limits mit demjenigen zu regeln, der einen bei der Versteiger­ung vertritt. Sonst kann es nach dem Zuschlag zu unliebsame­n Überraschu­ngen kommen.

Der Rufpreis pro Domain wird in dieser Phase 72 Euro betragen. Wieder entscheide­t das höchste Gebot über den tatsächlic­hen Preis der Domain. Phase 4: Ab dem 6. Dezember 2016 stehen dann all jene Domains zum freien Verkauf, die bis dahin noch keine Abnehmer gefunden haben. Es gilt der Grundsatz: „First come, first serve.“In dieser Phase kostet jede Domain 60 Euro plus Umsatzsteu­er fürs erste Jahr, jedes Folgejahr sind 30 Euro zu bezahlen.

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[ Xinhua Xinhua/Eyevine/picturedes­k.com ] Ein Gutteil der heiß begehrten Kurzdomain­s wird bei Auktionen versteiger­t werden.

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