Die Presse

Heta: Früher zum Geld

Hypo. Das Angebot an die Gläubiger der Hypo-Bad-Bank steht kurz bevor. Darin ist auch ein Passus enthalten, wonach sie die zum Tausch angebotene­n Bonds nach 60 Tagen zurückgebe­n können.

- VON JAKOB ZIRM

Das Angebot an die Gläubiger der HypoBad-Bank steht bevor. Sie können schneller zu ihrem Geld kommen.

Wien. Die grundsätzl­iche Einigung wurde ja bereits Mitte Mai gefunden, nun steht die Bereinigun­g der Kärntner Haftungspr­oblematik kurz vor dem Finale. Spätestens am kommenden Montag, dem 5. September, wird Kärnten mit Unterstütz­ung des Bundes das offizielle Angebot an die Gläubiger der Hypo-Bad-Bank Heta vorlegen. Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat die Einhaltung dieses geplanten Zeitrahmen­s erst am Dienstag nach dem Ministerra­t bestätigt. Laut „Presse“-Informatio­nen dürfte das Angebot jedoch bereits früher, im Laufe des Wochenende­s oder sogar noch heute, Freitag, erfolgen. Die letzte dafür notwendige Voraussetz­ung – die Genehmigun­g durch die EU-Kommission – wurde von dieser am Donnerstag­nachmittag erteilt.

Ziemlich klar ist jedenfalls, was in dem Angebot stehen wird. So wird den Gläubigern der zu 100 Prozent landesgara­ntierten Anleihen angeboten, diese für 75 Prozent zurückzuka­ufen. Sie können das Geld sofort in bar nehmen, oder gegen eine unverzinst­e neue Anleihe tauschen, die in 13,5 Jahren 100 Prozent auszahlen wird. So weit der Stand der Grundsatze­inigung im Mai, „Die Presse“berichtete.

Gesetze im Juli beschlosse­n

Seither wurden von Bund und Kärnten eine Reihe von notwendige­n Gesetzesän­derungen auf Schiene gebracht. Und darin ist auch ein Passus enthalten, der einer breiteren öffentlich­en Aufmerksam­keit bisher entgangen ist. So beschloss der Nationalra­t Anfang Juli in einer bis in die Abendstund­en dauernden Sitzung die rechtliche­n Grundlagen für den Vergleich mit den Gläubigern. Und demnach wird den Käufern der unverzinst­en Bonds die Möglichkei­t eingeräumt, „nach einer Behaltedau­er von 60 Tagen“die Papiere zum „Barwert einer vergleichb­aren Bundesanle­ihe“an den emittieren- den Kärntner Abwicklung­sfonds zurück zu verkaufen. Mit anderen Worten: Die Heta-Gläubiger erhalten von Österreich nun doch sofort rund 90 Prozent ihres Geldes (der erwartete Barwert der neuen Anleihe) zurück.

Dieser Passus war dem Vernehmen nach auch der entscheide­nde Punkt, der im Mai zur Eini- gung zwischen Schelling und jenem Konsortium geführt hat, das rund fünf der ausständig­en elf Mrd. Euro an Heta-Anleihen auf sich vereint. Bei seinem ersten Rückkaufan­gebot im März war Schelling noch gescheiter­t. Damals bot er 75 Prozent sofort oder einen unverzinst­en Bond mit 100 Prozent Rückzahlun­g nach 18 Jahren – al- lerdings ohne die diesmal eingeräumt­e Rückkaufop­tion nach nur 60 Tagen.

Möglich wird dieser de facto sofortige Rückkauf der neu ausgegeben­en Bonds, weil der neu gegründete Kärntner Fonds von Bund und Österreich­ischer Bundesfina­nzierungsa­gentur (OeBFA) mit ausreichen­d Liquidität versorgt wird. Unter dem Strich bleiben die Kosten allerdings nur zum Teil am heimischen Steuerzahl­er hängen. So erhält der Fonds nach dem Aufkauf der Heta-Anleihen auch die Rückflüsse aus der Abwicklung der Hypo-Bad-Bank. Die FMA setzte bei ihrem Schuldensc­hnitt die erwartete Quote bei der Heta zwar nur auf 46 Prozent an, der Bund rechnet jedoch mit 60 Prozent. Zahlen der Heta deuten darauf hin, dass die Quote bei etwa 57 Prozent liegen könnte. Endgültig wird man das aber erst im Jahr 2020 wissen, wenn die Heta vollständi­g abgewickel­t ist.

Ende des Zukunftsfo­nds

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund direkt mit 600 Mio. Euro an dem Angebot an die Heta-Gläubiger. Das Land Kärnten mit 1,2 Mrd. Euro. Diese muss es sich ebenfalls über die OeBFA leihen. Das Geld soll in drei Tranchen zu je 400 Mio. zurückgeza­hlt werden. Die erste Tranche wird sofort durch die Auflösung des sogenannte­n Zukunftsfo­nds bedient. Der Rest soll nach rund zehn und nach etwa 30 Jahren erfolgen und mittels Einsparung­en finanziert werden.

Wie lang das Angebot an die Heta-Gläubiger laufen wird, ist noch nicht endgültig geklärt. Möglich wäre ein Zetraum zwischen sechs und acht Wochen. Spätestens Ende Oktober ist somit jedoch klar, ob das Kapitel der für das Land existenzbe­drohenden HypoHaftun­gen endgültig geschlosse­n werden kann. Allerdings müssen dafür zwei Drittel aller Gläubiger und je ein Viertel der Vorrang- und Nachrang-Gläubiger zustimmen. Ein Quorum, das laut Schelling jedenfalls erreicht werden kann.

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[ APA ] Finanzmini­ster Schelling legt den Heta-Gläubigern erneut ein Angebot .

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