Währing: Das Parkpickerl kommt mit 5. September
In 15 von 23 Wiener Bezirken gilt die Parkraumbewirtschaftung bereits. Ab Montag, 5. September 2016, kommt Währing hinzu. Der 18. Bezirk hat in den vergangenen Jahren erheblich unter der Verkehrssituation gelitten. Die Straßen sind zugeparkt, die Straßenbahnen bleiben aufgrund schlecht geparkter Fahrzeuge sehr oft stecken, die Bedingungen für das Zu-Fuß-Gehen und Radfahren sind nicht ideal. Ab 5. September wird Währing aufatmen und spürbar an Lebensqualität gewinnen. Die Parkraumbewirtschaftung wird im gesamten 18. Bezirk eingeführt.
Die Kurzparkzone wird in Währing – wie in den anderen Wiener Westbezirken – von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr gelten. Das Parken ist mit Parkschein oder Handyparken maximal drei Stunden möglich. Mit Parkpickerl parkt man zeitlich uneingeschränkt. In den als solchen ausgewiesenen Geschäftsstraßen – Währinger Straße, Teilen der Gentzgasse, Kreuzgasse, Simonygasse und Gersthofer Straße – gilt die Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 1,5 Stunden von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und, ausgenommen Kreuzgasse, auch am Samstag von 8 bis 12 Uhr.
Für Bewohner kann ein Parkpickerl ausgestellt werden, wenn ein Fahrzeug am Währinger Hauptwohnsitz der Antragsteller auf de- ren Namen zugelassen ist und auch selbst gefahren wird. Für Personen mit Hauptwohnsitz in Währing, die ein Dienstfahrzeug nutzen, kann ebenfalls ein Parkpickerl ausgestellt werden.
Das Pickerl kann für mindestens drei Monate und maximal zwei Jahre beantragt werden. Danach muss jeweils um Verlängerung angesucht werden. Je nach Bewilligungszeitraum belaufen sich die Kosten auf 90 Euro für ein Jahr bzw. 180 Euro für zwei Jahre. Dazu kommen die Kosten für den Antrag, wobei Zeit und Geld gespart werden kann, wenn das Parkpickerl online unter
www.parkpickerl.wien.at beantragt wird.