TTIP; Anderes Akronym wird nicht genügen
„Das Chlorhuhn, der Freihandel und der Sieg des Populismus“, Leitartikel von Norbert Rief, 2. 9. Die Kritik an TTIP dreht sich seit Langem in erster Linie um demokratiepolitische Aspekte. Diese werden in Ihrem Kommentar gar nicht ernsthaft behandelt. Wesentlicher Kritikpunkt ist, wie Abkommen einer neuen Generation (TTIP und Ceta), bei denen es vor allem um regulatorische Konvergenz und Kooperation geht, mit Einschnitten in demokratische Rechte und Spielräume verbunden sind. Das liegt bereits in der Anlage eines solchen völkerrechtlichen Abkommens begründet – umstritten ist nun, ob diese Einschnitte wünschenswert sind oder nicht.
Kritiker (so auch Foodwatch) beantworten diese Frage mit Nein. Aufgrund dieser demokratiepolitischen Fragen würde es denn auch freilich nicht „genügen“, bei einem Neustart allein „ein anderes Akronym“zu verwenden. Die Schwierigkeiten liegen bereits im Verhandlungsmandat begründet, in dem die regulatorische Kooperation, die besondere Stellung von Investoren verankert ist – dafür nicht bspw. das Vorsorgeprinzip.
Wir sind keine Gegner des Freihandels. Wenn schon innerhalb der WTO, was die richtige Instanz wäre, keine Verständigung zu erreichen ist, so können bilaterale Abkommen sinnvoll und gewinnbringend sein. Allein, es kommt auf die Ausgestaltung an. Ich empfehle Ihnen, den Schriftsatz