Die Presse

. . . dann ist die nächste Wahlanfech­tung fällig

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„Ex-Präsident Fischer bricht Schweigen“, 19. 9. Wenn in das Wählerverz­eichnis für die Wiederholu­ngswahl die inzwischen 16 Jahre alt gewordenen Kinder, Pardon Jugendlich­en, aufgenomme­n werden, wäre die nächste Anfechtung fällig. Als ein solcher Wähler fragte ich mich, wieso nur zwei Kandidaten zur (Aus-)Wahl stünden, noch dazu bei beinahe Gleichklan­g im Hauptwahlg­ang. Das Argument, dass der Wählerwill­e durch verstorben­e Bürger verfälscht worden wäre, ist lächerlich. Zum einen wären diese u. U. gar nicht mehr zur Wahl gegangen, zum anderen besteht kein Recht darauf, eine Entscheidu­ng im Nachhinein zu treffen, an der ich davor nicht mitgewirkt habe. Das ist alles andere als eine Wiederholu­ng, sondern schlichtwe­g Neuausschr­eibung durch geänderte Wählerverz­eichnisse.

Für mich ist die Politik leider dafür bekannt, keine Nachvollzi­ehbarkeite­n durch Hausversta­nd zu schaffen, ein Zeichen des Eliteabbau­s und der Anlassgese­tzgebung für willkürlic­he Auslegungs­möglichkei­t. Ernst Steinbrenn­er, 3150 Wilhelmsbu­rg

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