. . . dann ist die nächste Wahlanfechtung fällig
„Ex-Präsident Fischer bricht Schweigen“, 19. 9. Wenn in das Wählerverzeichnis für die Wiederholungswahl die inzwischen 16 Jahre alt gewordenen Kinder, Pardon Jugendlichen, aufgenommen werden, wäre die nächste Anfechtung fällig. Als ein solcher Wähler fragte ich mich, wieso nur zwei Kandidaten zur (Aus-)Wahl stünden, noch dazu bei beinahe Gleichklang im Hauptwahlgang. Das Argument, dass der Wählerwille durch verstorbene Bürger verfälscht worden wäre, ist lächerlich. Zum einen wären diese u. U. gar nicht mehr zur Wahl gegangen, zum anderen besteht kein Recht darauf, eine Entscheidung im Nachhinein zu treffen, an der ich davor nicht mitgewirkt habe. Das ist alles andere als eine Wiederholung, sondern schlichtweg Neuausschreibung durch geänderte Wählerverzeichnisse.
Für mich ist die Politik leider dafür bekannt, keine Nachvollziehbarkeiten durch Hausverstand zu schaffen, ein Zeichen des Eliteabbaus und der Anlassgesetzgebung für willkürliche Auslegungsmöglichkeit. Ernst Steinbrenner, 3150 Wilhelmsburg