Österreichs Föderalismus ist ein Unikum
Nachdem sich in letzter Zeit offenbar immer mehr Personen, darunter Altbundespräsidenten, Höchstrichter, Industrielle, Intellektuelle, Künstler etc., dazu bemüßigt fühlen, ihr persönliches Stimmverhalten bei der Wiederholung der Stichwahl zum Amt des österreichischen Bundespräsidenten der Allgemeinheit mitzuteilen, möchte selbstverständlich auch ich meinen diesbezüglichen Senf dazugeben und erkläre somit an dieser Stelle öffentlich: Ich wähle Herrn Van der Bellen nicht! „Föderalismus: Die Chance, einen Wandel einzuleiten“, Gastkommentar von Peter Bußjäger, 29. 9. Der Autor beklagt – wieder einmal – angebliche Defizite des österreichischen Föderalismus, gibt die Schuld daran dem ach so bösen Bund und wiederholt Legenden.
Zunächst jene bei gläubigen Föderalisten so beliebte Behauptung, die Republik sei 1918 von den Ländern gegründet worden. Dabei wird verschwiegen, dass jene sog. Beitrittserklärungen, die damals von den Landtagen beschlossen worden sind, jeweils die Antwort auf eine Aufforderung der Provisorischen Nationalversammlung, solche Erklärungen abzugeben, gewesen sind. Das wurde damals im Steiermärkischen Landtag ausdrücklich gesagt, in den anderen Landtagen freilich nicht.
Auch die Behauptung, die Umsetzung der Vereinbarung von Perchtoldsdorf sei durch den Bund verhindert worden, ist Legende. Als Zeitzeuge (ich war als Leiter des Verfassungsdienstes im Amt der Steiermärkischen Landesregierung bei den einschlägigen Gesprächen der Landespolitiker, bei denen auch Vorarlberg mitgewirkt hat, anwesend) kann ich berichten, dass die Länder eine Umsetzung der wesentlichsten Punkte dieser Vereinbarung letztlich nicht gewünscht haben.
Gleiches gilt für die Steuerautonomie der Länder. Auch diese wurde zwar von den Ländern seit 1964 immer wieder gefordert, aber wenn der Bund diese Forderung erfüllen wollte, haben die Län-