Exmitarbeiter mit Gewehr verjagt: Waffenverbot
Verwaltungsgerichtshof billigt Strenge gegen angeblich reuigen Chef.
Wien. Äußerst unsanft reagierte ein Unternehmer, als ein Exmitarbeiter ihn nochmals aufsuchte: Er bedrohte ihn mit einer Schrotflinte und jagte ihn, abwechselnd auf Kopf und Füße zielend, hinaus. Ein Polizist sah dann das mit zwei Gummipatronen geladene Gewehr neben dem Schreibtisch des Mannes an der Wand lehnen. Die Bezirkshauptmannschaft verfügte ein Waffenverbot, das Landesverwaltungsgericht NÖ bestätigte dieses. Auch wenn der Mann laut verkehrspsychologischer Stellungnahme bereut habe, rechtfertigten das Hantieren mit der Waffe und deren gefährliche Lagerung in einem frei zugänglichen Raum das Verbot.
Der Verwaltungsgerichtshof ließ eine außerordentliche Revision dagegen nicht zu (Ra 2016/03/0075). Nach dem strengen Maßstab des Gesetzes könne der Entscheidung nicht entgegengetreten werden. Warum der Mann bewaffnet war, geht nicht aus ihr hervor. (kom)