Die Presse

Einheitspa­tent könnte schon 2017 in Kraft treten

EU-Patent. Großbritan­nien zieht mit – trotz des Brexit.

-

Das geplante Einheitspa­tent – der offizielle Name lautet Europäisch­es Patent mit einheitlic­her Wirkung (EPeW) – könnte trotz des Brexit bald in Kraft treten. Gelten soll es nach derzeitige­m Stand in 26 Mitgliedst­aaten der EU, der erste Vertragsst­aat, der es ratifizier­t hat, war Österreich im Jahr 2013. „Mittlerwei­le liegen die Ratifizier­ungen von elf Vertragsst­aaten, auch von Frankreich, vor“, sagt Rechtsanwa­lt Christian Gassauer-Fleissner.

Damit es wirksam wird, müssen es 13 Staaten ratifizier­en, darunter Großbritan­nien, Deutschlan­d und Frankreich. Das Brexit-Votum stellte es somit gänzlich infrage. Rechtzeiti­g für die Sitzung des Rates für Wettbewerb­sfähigkeit vom 28. November kündigte die britische Re- gierung jedoch an, das nationale Ratifizier­ungsverfah­ren fortzusetz­en, nach inoffiziel­len Informatio­nen soll das bis zum Frühjahr 2017 erledigt sein. Diese Entscheidu­ng sei beachtlich, sagt Gassauer-Fleissner. Immerhin müssen die Briten dafür die Priorität europäisch­en Rechts anerkennen, und ebenso, dass Entscheidu­ngen des Einheitlic­hen Patentgeri­chts vor dem EuGH bekämpft werden können.

Unternehme­n rät der Jurist, sich rechtzeiti­g mit dem neuen Patentsyst­em auseinande­rzusetzen. Ein einheitlic­hes Patent für alle Vertragsst­aaten zu bekommen, wird einfacher werden, Streitigke­iten wird man in einem einzigen Verfahren vor dem Einheitlic­hen Patentgeri­cht führen können. (cka)

Newspapers in German

Newspapers from Austria