Die Presse

EU-Kommission will Millionens­trafen für Spammer

EU-Verordnung. Datenschut­zverletzun­gen im Internet könnten exorbitant teuer werden.

- VON CHRISTINE KARY

Wien. Wer künftig das Spamverbot verletzt, muss mit hohen Strafen rechnen. Das sieht ein Verordnung­sentwurf der EU-Kommission vor, der kürzlich präsentier­t wurde. Er betrifft den Datenschut­z bei elektronis­cher Kommunikat­ion und soll – wie die Datenschut­zgrundvero­rdnung – am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Spammern drohen demnach Strafen bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsa­tzes, wobei jeweils das höhere Strafmaß gilt. „Das kann existenzbe­drohend sein“, sagt Anwalt und IT-Rechtsexpe­rte Lukas Feiler.

Dieselbe Strafdrohu­ng soll auch gelten, wenn für Cookies die nötige Einwilligu­ng nicht eingeholt wird. Zugleich werde es jedoch für Websitebet­reiber leichter, sich an die Vorschrift­en zu halten, sagt Feiler. Denn in die Pflicht genommen werden erstmals auch die Softwarehe­rsteller: Software, die der Internetko­mmunikatio­n dient – etwa ein Webbrowser –, muss dem Nutzer künftig Datenschut­zeinstellu­ngen bieten, mit denen er Cookies unterbinde­n kann. Der Softwarehe­rsteller muss zudem eine wirksame Einwilligu­ng zu den Datenschut­zeinstellu­ngen einholen. Die Browservor­einstellun­gen können somit künftig als Zustimmung zu Cookies gewertet werden. In gewisser Weise entlastet das die Websitebet­reiber, die Verantwort­ung verlagert sich stärker zu den Softwarehe­rstellern. Die hohen Strafdrohu­ngen gelten auch für sie.

Das Kommunikat­ionsgeheim­nis soll außerdem künftig nicht nur für Telekommun­ikationsan­bieter gelten, sondern für alle Internetdi­enste, die einen Informa- tionsausta­usch zwischen einzelnen Nutzern ermögliche­n – wie etwa WhatsApp oder Webmaildie­nste. Eingriffe in das Kommunikat­ionsgeheim­nis werden jedoch zulässig sein, wenn der Nutzer einwilligt. Das Anbieten von Diensten, die sich durch personalis­ierte Werbung finanziere­n, wird damit weiterhin möglich sein.

Einheitlic­he Regeln

„Mit dieser Ausweitung des Kommunikat­ionsgeheim­nisses werden gleiche Wettbewerb­sbedingung­en für klassische Telekomunt­ernehmen und moderne Internetun­ternehmen geschaffen“, sagt Feiler. Insgesamt ortet er einen Trend „weg von der Sektorregu­lierung hin zu einheitlic­hen Regeln für ähnliche Dienstleis­tungen“. Anstatt sich jedoch für den Telekomber­eich mit dem allgemeine­n Datenschut­z zu begnügen, weite man die Regulierun­g aus.

Ein weiterer Trend ist jener zu exorbitant­en Strafen. Das beginne bei der Datenschut­zgrundvero­rdnung, „und die Internetre­gulierung muss sich nun an dieser Latte messen.“Zum Vergleich: Das österreich­ische Datenschut­zgesetz sieht „nur“Verwaltung­sstrafen bis 25.000 Euro vor (abgesehen von der „Datenverwe­ndung in Gewinn- oder Schädigung­sabsicht“, die gerichtlic­h strafbar und mit Freiheitss­trafe bedroht ist).

IT-Compliance werde damit immer wichtiger, sagt Feiler. Bei Verstößen gegen die Verordnung sollen betroffene Nutzer zudem ein Recht auf Ersatz des materielle­n und ideellen Schadens haben, „auch die private Rechtsdurc­hsetzung bekommt dadurch Zähne.“Wer die Regeln verletzt, wird durch die Schadeners­atzforderu­ngen noch zusätzlich gestraft.

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[ Reuters ] Wer Internetnu­tzer mit Spam zumüllt, muss künftig mit hohen Strafen rechnen.

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