Die Presse

Marktmissb­rauch: Mehr Meldungen

Börse. Die Finanzmark­taufsicht ortete in den vergangene­n Jahren eine Zunahme bei steuerscho­nenden und unerlaubte­n Deals. Eine neue EU-Verordnung macht hohe Strafen möglich.

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Wien. Marktmissb­rauch ist kein Kavaliersd­elikt, sondern gegen das Gesetz. Einige Anleger hat das in den vergangene­n Jahren jedoch nicht davon abgehalten, illegale Transaktio­nen zu tätigen.

Um Marktmissb­rauch vorzubeuge­n, werden Börsen und Händler dazu angehalten, Auffälligk­eiten zu melden. Hier kommt die Finanzmark­taufsicht (FMA) ins Spiel. Deren Vorstände berichtete­n am gestrigen Mittwoch im Klub der Wirtschaft­spublizist­en, dass die Zahl der Verdachtsm­eldungen in Sachen Marktmissb­rauch zwischen 2014 und 2016 „massiv“gestiegen sei. Und zwar von 36 auf 64, sagt FMA-Vorstand Klaus Kumpfmülle­r. Ein wesentlich­er Teil dieser Transaktio­nen sei auf sogenannte­s Crossing zurückzufü­hren.

Ein Thema, das mit der Besteuerun­g von Aktienkurs­gewinnen aufgekomme­n sei. Anleger kaufen und verkaufen dabei im selben Augenblick ein und dasselbe Wertpapier, um einen Kursverlus­t darzustell­en, den sie steuerlich geltend machen wollen. „Das ist eindeutig verboten“, so Kumpfmülle­r. Es gebe jedoch viele Privatkund­en, die derlei Geschäfte tätigen, auch, weil sie etwa schlecht beraten wurden.

Anleger haben (ganz legal) die Möglichkei­t, Kursgewinn­e mit Ver- lusten binnen eines Kalenderja­hres gegenzurec­hnen. Seit 2013 erfolgt der Verlustaus­gleich automatisc­h, allerdings nur dann, wenn das Depot bei der gleichen Bank ist.

Von den 82 seit 2011 eingeleite­ten Verfahren wegen Marktmanip­ulation wurden demnach 27 eingestell­t, 43 endeten in erster Instanz mit einer Strafe. 90 Prozent der Verwaltung­sstrafen seien rechtskräf­tig geworden. Die höchste verhängte Strafe lag bei 100.000 Euro, im Schnitt machte sie 16.000 Euro aus.

Auch im Zusammenha­ng mit der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten kam es zu Bußgeldzah­lungen, die zwischen 2011 und 2016 im Schnitt 28.000 Euro ausmachten.

Neue Regeln im Dritten Markt

Im Vorjahr ist zudem ein verschärft­es Regelwerk in Sachen Marktmissb­rauch in Kraft getreten, das ein neues Sanktionsr­egime mit sich gebracht hat, wie es Kumpfmülle­r formuliert. Lag die Bandbreite der Strafen in Europa früher zwischen 1200 Euro und 25 Millionen Euro, wurde dies nun vereinheit­licht.

Mit einer Verwaltung­sstrafe ist nun zu rechnen, wenn es um weniger als eine Million Euro an eingesetzt­em Kapital geht. Alles darüber hinaus „geht zu den Strafgeric­hten“, so Kumpfmülle­r.

Insiderhan­del und Markmanipu­lation (natürliche Personen) können nun mit bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden. Geht es um die Verletzung von Ad-hocPflicht­en, können bis zu eine Million Euro fällig werden. Auch strafrecht­lich sind die Folgen bei Missbrauch von Insiderinf­ormationen oder Marktmanip­ulation nicht ganz ohne: Es drohen Freiheitss­trafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Neu hinzu kam bei der Verordnung, dass nun auch Emittenten im sogenannte­n Dritten Markt der Wiener Börse dazu verpflicht­et sind, Ad-hoc-Regeln einzuhalte­n und Directors Dealings (Wertpapier­geschäfte des Management­s) zu melden. Betroffen davon sind rund 25 Unternehme­n.

Seit dem Jahr 2014 engagiert sich die Finanzmark­taufsicht auch in Sachen Whistleblo­wing. Hinweisgeb­er haben hier über eine Plattform die Möglichkei­t, Missstände oder Verstöße anonym zu melden. 2016 gingen 177 Meldungen ein. Die Qualität der Hinweise sei in den vergangene­n Jahren gestiegen, sagt FMA-Vorstand Helmut Ettl. Auch würden inzwischen zwei Drittel der Meldungen tatsächlic­h die Aufsichtsb­ehörde tangieren. (nst)

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[ Fabry] Die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmülle­r und Helmut Ettl (v. l.).
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