Die Presse

Anklage gegen Bürgermeis­ter Schaden

In der Affäre Rathgeber soll die Stadt das Land geschädigt haben.

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Salzburg. Das Land Salzburg soll 2007 sechs negativ bewertete Swap-Geschäfte ohne Gegenleist­ung von der Stadt Salzburg übernommen haben. Dadurch soll dem Land ein Schaden von 4,8 Millionen Euro entstanden sein. Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) ermittelte in diesem Teilaspekt des Salzburger Finanzskan­dals wegen Untreue.

Sieben Beschuldig­te wurden nun wegen des Verdachts der Untreue angeklagt. Und zwar: Bürgermeis­ter Heinz Schaden (SPÖ), der damalige Finanzrefe­rent des Landes, Othmar Raus (SPÖ), die damalige Leiterin des Budgetrefe­rates, Monika Rathgeber, sowie vier – teils ehemalige – Mitarbeite­r von Stadt und Land. Der Strafrahme­n beträgt bei Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Nach Bekanntwer­den des Gutachtens, das die WKStA in Auftrag gegeben hatte, und das der jetzigen Anklage zugrunde liegt, hatte der jetzige Finanzrefe­rent des Landes, Christian Stöckl (ÖVP), angekündig­t, das Geld von der Stadt zurückzuho­len. Im Oktober 2015 brachte das Land daher Klage gegen die Stadt ein und forderte 4,8 Millionen Euro. Dieses Verfahren wurde aber ruhend gestellt, um einen Vergleich zu finden.

Schaden hatte stets betont, dass der Vorschlag für die Swap-Übernahme von der Finanzabte­ilung des Landes gekommen sei. Seine Anwälte meinten, der Sachverstä­ndige halte der Stadt Regeln über Spekulatio­nsgeschäft­e vor, die erst nach 2007 so beschlosse­n worden seien. 2007 seien solche „erlaubt und politisch erwünscht“gewesen. In der Kameralist­ik sei es so, dass drohende Verluste und negative Barwerte gar nicht aufscheine­n könnten. Außerdem habe das Land einen Vorteil daraus erzielt, sich die negativen Swaps von der Stadt „schenken“zu lassen. Dadurch habe man sich Gebühren und Margen erspart, die angefallen wären, hätte man sich dieselben Produkte von einer Bank „geholt“. (APA)

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