Kein Kind vom verstorbenen Mann
Deutsche darf sich nicht mit zu Lebzeiten eingefrorenem Samen des toten Gatten befruchten lassen.
München. Eine Frau aus Bayern darf sich voraussichtlich nicht mit Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen. Das Urteil des Oberlandesgericht München soll zwar erst in einigen Wochen verkündet werden, das Gericht machte der 35-Jährigen aus dem Raum Traunstein aber am Mittwoch wenig Hoffnung.
Die Frau und ihr Mann, der 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtungen scheiterten. Kurz vor seinem Tod war Sperma des Mannes eingefroren worden, die Klinik verweigerte die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz. Die Klägerin hält das für verfassungswidrig. Man habe lange überlegt und beraten, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch, könne jedoch keine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes erkennen. (ag.)