Die Presse

Kein Kind vom verstorben­en Mann

Deutsche darf sich nicht mit zu Lebzeiten eingefrore­nem Samen des toten Gatten befruchten lassen.

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München. Eine Frau aus Bayern darf sich voraussich­tlich nicht mit Sperma ihres verstorben­en Mannes befruchten lassen. Das Urteil des Oberlandes­gericht München soll zwar erst in einigen Wochen verkündet werden, das Gericht machte der 35-Jährigen aus dem Raum Traunstein aber am Mittwoch wenig Hoffnung.

Die Frau und ihr Mann, der 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransp­lantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtun­gen scheiterte­n. Kurz vor seinem Tod war Sperma des Mannes eingefrore­n worden, die Klinik verweigert­e die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonens­chutzgeset­z. Die Klägerin hält das für verfassung­swidrig. Man habe lange überlegt und beraten, sagte der Vorsitzend­e Richter am Mittwoch, könne jedoch keine Verfassung­swidrigkei­t des Gesetzes erkennen. (ag.)

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