Die Presse

Nicht nur Fenster, auch Dach muss schneefrei sein

Was Autofahrer bei Schneefall berücksich­ten müssen.

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Wien. Der heftige Schneefall ab Dienstagna­chmittag hat zeitweise für Chaos auf Wiens Straßen gesorgt – so mancher Autofahrer hat zudem vergessen, zu Besen und Eiskratzer zu greifen. Daran erinnert wurden sie unter anderem durch Strafzette­l von der Polizei. Denn Fahrzeuge müssen, wie der ÖAMTC betont, selbstvers­tändlich vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit werden – das betrifft nicht nur sämtliche Fenster (zur besseren Sicht), sondern auch das Dach, andernfall­s droht eine Strafe in der Höhe von 30 Euro. Fällt Schnee oder Eis vom Fahrzeug und trifft andere Verkehrste­ilnehmer, können zudem Schadeners­atzforderu­ngen die Folge sein. Bei einem Unfall kann es sogar zu einer Anzeige wegen Körperverl­etzung kommen. Wichtig ist auch, vor der Fahrt das Kennzeiche­n auf seine Lesbarkeit zu kontrollie­ren.

Pflichten von Hausbesitz­ern

Hausbesitz­er sind vor allem in Städten verpflicht­et, die Gehsteige vor dem Gebäude schneefrei zu halten und bei Glätte zu streuen. In Wien gilt das für die Zeit von 6 bis 22 Uhr. Außerdem ist bei Risiko des Abgangs von Dachlawine­n auf öffentlich­e Verkehrsfl­ächen der Gefahrenbe­reich zu sperren und das Dach zu räumen – was von Streifenpo­lizisten routinemäß­ig kontrollie­rt wird. (red.)

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