Zwangsweise Wohnba
Raumordnung. Bei Baulandwidmungen von Grundstücken geförderten Wohnbau geschaffen werden. Die Kammer der
Leistbares Wohnen ist eines der Themen im neuen Regierungsprogramm: Man will Kapital wie auch Bauland für den sozialen Wohnbau mobilisieren. Kapital, indem Investitionen in gemeinnützige Bauträger attraktiver gemacht werden. Und Bauland durch die Schaffung von Vorbehaltsflächen für förderbares Wohnen.
Letzteres soll nach den Plänen der Regierung schlagend werden, wenn Grundstücke, die der öffentlichen Hand gehören, in Bauland umgewidmet werden. 25 Prozent davon sollen dann zu Vorbehaltsflächen werden, die vorrangig für förderbares Wohnen zur Verfügung stehen. Erst wenn sich innerhalb einer Frist herausstellt, dass kein Bedarf besteht, soll dieses „verpflichtende Anbot“verfallen.
Explizites Ziel ist es dabei, dass Bauträger zu günstigeren Baugründen kommen, wenn sie förderbaren Wohnraum errichten. Günstiger deshalb, weil es in den Förderrichtlinien Preisobergrenzen gibt, die auch für die Vorbehaltsflächen gelten sollen. Nutznießer wären vor allem gemeinnützige, aber auch gewerbliche Bauträger, wenn sie die Bedingungen für die Wohnbauförderung erfüllen.
„Für Bedarf nicht ausreichend“
Von der Neuregelung explizit ausgenommen sind laut den Regierungsplänen private Grundstücke. Das stößt zum Teil auf Kritik – etwa bei der Bautensprecherin der Grünen, Gabriela Moser. Sie meint, das Reformpaket gehe nicht weit genug. Unter anderem, weil in bereits vorhandene Widmungen nicht kostensenkend eingegriffen werde – und bei Grundflächen privater Eigentümer überhaupt nicht, obwohl diese den Hauptanteil ausmachen.
Zum Thema Privatgrundstücke kommt nun auch von anderer Seite ein Vorstoß: von der Kammer der Ziviltechniker. „Wir fordern eine Ausweitung der Regelung der Vorbehaltsflächen auf den privaten Sektor, einhergehend mit einer übergeordneten Raumplanung“, sagt Bundeskammer-Chef Christian Aulinger zur „Presse“. Insgesamt seien die Regierungspläne begrüßenswert, jedoch nicht ausreichend für den steigenden Wohnraumbedarf der Zukunft.
Neben den unmittelbaren Baukosten seien die Grundstückskosten der größte Kostenfaktor im Wohnbau, argumentieren die Zivil- techniker. Schon für 2030 sei laut Prognosen mit 9,24 Millionen Einwohnern zu rechnen. In Österreich würden laut Statistik Austria im Jahr um die 50.000 Wohnungen fertiggestellt. „Dennoch zeigen die steigenden Wohnkosten, dass die Nachfrage in weiten Teilen des Landes das Angebot überschreitet.“Laut Wohnimmobilienpreisindex für Österreich habe es von 2000 bis 2015 einen Anstieg um durchschnittlich 70 Prozent gegeben – in Wien sogar um 109 Prozent. Schon heute seien zudem 14 Prozent der Bevölkerung durch die Wohnkosten finanziell stark belastet.
Ganz neu ist die Idee von Vorbehaltsflächen bei neuen Baulandwidmungen nicht – auch nicht für private Grundeigentümer. Derzeit spielt sich das im Rahmen der sogenannten Vertragsraumordnung ab. Dabei schließen Gemeinden anlässlich von Umwidmungen mit den Grundeigentümern Verträge ab, die den Eigentümern der aufgewerteten Grundstücke Verpflichtungen auferlegen. Immer wieder auch dahingehend, dass ein Teil der umgewidmeten Fläche preisgünstig für förderbaren Wohnbau zur Verfügung gestellt werden