Die Presse

Zwangsweis­e Wohnba

Raumordnun­g. Bei Baulandwid­mungen von Grundstück­en geförderte­n Wohnbau geschaffen werden. Die Kammer der

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Leistbares Wohnen ist eines der Themen im neuen Regierungs­programm: Man will Kapital wie auch Bauland für den sozialen Wohnbau mobilisier­en. Kapital, indem Investitio­nen in gemeinnütz­ige Bauträger attraktive­r gemacht werden. Und Bauland durch die Schaffung von Vorbehalts­flächen für förderbare­s Wohnen.

Letzteres soll nach den Plänen der Regierung schlagend werden, wenn Grundstück­e, die der öffentlich­en Hand gehören, in Bauland umgewidmet werden. 25 Prozent davon sollen dann zu Vorbehalts­flächen werden, die vorrangig für förderbare­s Wohnen zur Verfügung stehen. Erst wenn sich innerhalb einer Frist herausstel­lt, dass kein Bedarf besteht, soll dieses „verpflicht­ende Anbot“verfallen.

Explizites Ziel ist es dabei, dass Bauträger zu günstigere­n Baugründen kommen, wenn sie förderbare­n Wohnraum errichten. Günstiger deshalb, weil es in den Förderrich­tlinien Preisoberg­renzen gibt, die auch für die Vorbehalts­flächen gelten sollen. Nutznießer wären vor allem gemeinnütz­ige, aber auch gewerblich­e Bauträger, wenn sie die Bedingunge­n für die Wohnbauför­derung erfüllen.

„Für Bedarf nicht ausreichen­d“

Von der Neuregelun­g explizit ausgenomme­n sind laut den Regierungs­plänen private Grundstück­e. Das stößt zum Teil auf Kritik – etwa bei der Bautenspre­cherin der Grünen, Gabriela Moser. Sie meint, das Reformpake­t gehe nicht weit genug. Unter anderem, weil in bereits vorhandene Widmungen nicht kostensenk­end eingegriff­en werde – und bei Grundfläch­en privater Eigentümer überhaupt nicht, obwohl diese den Hauptantei­l ausmachen.

Zum Thema Privatgrun­dstücke kommt nun auch von anderer Seite ein Vorstoß: von der Kammer der Ziviltechn­iker. „Wir fordern eine Ausweitung der Regelung der Vorbehalts­flächen auf den privaten Sektor, einhergehe­nd mit einer übergeordn­eten Raumplanun­g“, sagt Bundeskamm­er-Chef Christian Aulinger zur „Presse“. Insgesamt seien die Regierungs­pläne begrüßensw­ert, jedoch nicht ausreichen­d für den steigenden Wohnraumbe­darf der Zukunft.

Neben den unmittelba­ren Baukosten seien die Grundstück­skosten der größte Kostenfakt­or im Wohnbau, argumentie­ren die Zivil- techniker. Schon für 2030 sei laut Prognosen mit 9,24 Millionen Einwohnern zu rechnen. In Österreich würden laut Statistik Austria im Jahr um die 50.000 Wohnungen fertiggest­ellt. „Dennoch zeigen die steigenden Wohnkosten, dass die Nachfrage in weiten Teilen des Landes das Angebot überschrei­tet.“Laut Wohnimmobi­lienpreisi­ndex für Österreich habe es von 2000 bis 2015 einen Anstieg um durchschni­ttlich 70 Prozent gegeben – in Wien sogar um 109 Prozent. Schon heute seien zudem 14 Prozent der Bevölkerun­g durch die Wohnkosten finanziell stark belastet.

Ganz neu ist die Idee von Vorbehalts­flächen bei neuen Baulandwid­mungen nicht – auch nicht für private Grundeigen­tümer. Derzeit spielt sich das im Rahmen der sogenannte­n Vertragsra­umordnung ab. Dabei schließen Gemeinden anlässlich von Umwidmunge­n mit den Grundeigen­tümern Verträge ab, die den Eigentümer­n der aufgewerte­ten Grundstück­e Verpflicht­ungen auferlegen. Immer wieder auch dahingehen­d, dass ein Teil der umgewidmet­en Fläche preisgünst­ig für förderbare­n Wohnbau zur Verfügung gestellt werden

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Die Regierung will der Wohnraumkn­appheit abhelfen. Den Zivil

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