Auflächen schaffen?
N der öffentlichen Hand sollen Vorbehaltsflächen für Ziviltechniker fordert das auch für Privatgrund.
muss. Ein großes Thema ist das etwa in Tiroler oder Salzburger Gemeinden, in denen Grund und Boden knapp ist. Vor allem dort wird auch immer wieder diskutiert, das zu institutionalisieren.
Vorbild Südtirol?
Befürworter verweisen gern auf das Raumordnungsgesetz in Südtirol, das es Gemeinden ermöglicht, bei Ausweisung neuer Wohnbauzonen einen Großteil der Fläche für förderbaren Wohnbau zu reservieren. Auch in Südtirol funktioniert das über Vereinbarungen im Einzelfall. Würde man aber aus dem österreichischen Regierungsvorschlag einfach die Ausnahme für Privatgrundstücke streichen, ginge das noch weiter: Dann würde der Vorbehalt grundsätzlich immer wirk- sam und fiele nur in Fällen, in denen kein Bedarf bestünde, nachträglich weg.
Wäre das aber überhaupt verfassungskonform? Es gehe nicht um Enteignungen, niemandem solle etwas weggenommen werden, sagt Felix Ehrnhöfer, Jurist und Generalsekretär der Kammer. Nach den Vorstellungen der Ziviltechniker soll der Vorbehalt für Private erst greifen, wenn ein Eigentümer einer entsprechend großen Fläche tatsächlich verkaufen will. Und für Grundstücke für den eigenen oder familiären Bedarf müsse es Ausnahmen geben.
Die konkrete Ausgestaltung sei zudem völlig offen. Es spreche auch nichts dagegen, weiterhin auf die Vertragsraumordnung zurückzugreifen, meint Ehrnhöfer, „das ist bestimmt ein taugliches Instrument“. Deren Anwendung leichter zu machen, ist schon jetzt in den Reformplänen vorgesehen: Eine Verfassungsbestimmung soll es ermöglichen, Raumordnungsmaßnahmen unmittelbar an den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Eigentümer zu koppeln. Derzeit ist das laut Verfassungsgerichtshof nicht erlaubt.