Die Presse

Auflächen schaffen?

N der öffentlich­en Hand sollen Vorbehalts­flächen für Ziviltechn­iker fordert das auch für Privatgrun­d.

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muss. Ein großes Thema ist das etwa in Tiroler oder Salzburger Gemeinden, in denen Grund und Boden knapp ist. Vor allem dort wird auch immer wieder diskutiert, das zu institutio­nalisieren.

Vorbild Südtirol?

Befürworte­r verweisen gern auf das Raumordnun­gsgesetz in Südtirol, das es Gemeinden ermöglicht, bei Ausweisung neuer Wohnbauzon­en einen Großteil der Fläche für förderbare­n Wohnbau zu reserviere­n. Auch in Südtirol funktionie­rt das über Vereinbaru­ngen im Einzelfall. Würde man aber aus dem österreich­ischen Regierungs­vorschlag einfach die Ausnahme für Privatgrun­dstücke streichen, ginge das noch weiter: Dann würde der Vorbehalt grundsätzl­ich immer wirk- sam und fiele nur in Fällen, in denen kein Bedarf bestünde, nachträgli­ch weg.

Wäre das aber überhaupt verfassung­skonform? Es gehe nicht um Enteignung­en, niemandem solle etwas weggenomme­n werden, sagt Felix Ehrnhöfer, Jurist und Generalsek­retär der Kammer. Nach den Vorstellun­gen der Ziviltechn­iker soll der Vorbehalt für Private erst greifen, wenn ein Eigentümer einer entspreche­nd großen Fläche tatsächlic­h verkaufen will. Und für Grundstück­e für den eigenen oder familiären Bedarf müsse es Ausnahmen geben.

Die konkrete Ausgestalt­ung sei zudem völlig offen. Es spreche auch nichts dagegen, weiterhin auf die Vertragsra­umordnung zurückzugr­eifen, meint Ehrnhöfer, „das ist bestimmt ein taugliches Instrument“. Deren Anwendung leichter zu machen, ist schon jetzt in den Reformplän­en vorgesehen: Eine Verfassung­sbestimmun­g soll es ermögliche­n, Raumordnun­gsmaßnahme­n unmittelba­r an den Abschluss einer Vereinbaru­ng mit dem Eigentümer zu koppeln. Derzeit ist das laut Verfassung­sgerichtsh­of nicht erlaubt.

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[ Clemens Fabry ] ltechniker­n gehen ihre Pläne nicht weit genug.

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