Wie Ministerien den Personalplan umgehen
Rechnungshof. Die Regierung sparte zwar 1547 Beamte ein, stellte aber 238 Mitarbeiter zusätzlich außerhalb des Stellenplanes ein.
Wien. Die Bundesregierung hat die Zahl der Beamten und Vertragsbediensteten reduziert. Insgesamt haben die Ministerien die Sparvorhaben der rot-schwarzen Regierung in der Vergangenheit erfüllt – im Zeitraum von 2009 bis 2015 wurden 1547 Beamte oder Vertragsbedienstete – auf 131.361 – abgebaut. Das stellten die Prüfer des Rechnungshofes in einem am Donnerstag vorgelegten Bericht ausdrücklich lobend fest.
Die Kehrseite der Medaille: Die SPÖ/ÖVP-Regierung hat ihren eigenen Stellenplan für den Bundesdienst umgangen, wie die Kontrollore ebenfalls feststellten und mit Kritik bedachten. Denn in den Ministerien wurden außerhalb des offiziellen Stellenplans zusätzliche Mitarbeiter eingestellt – durch die Beschäftigung von freien Dienstnehmern und Mitarbeitern, die mittels Arbeitskräfteüberlassungsgesetz etwa von Personalleasingfirmen oder auch Kammern angeheuert wurden.
Als Sachaufwand „versteckt“
Auf diese Weise wurde zumindest ein Teil des nach dem Stellenplan erfolgten Personalabbaus ausgeglichen. Der Rechnungshof hat fünf Ressorts unter die Lupe genommen: Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Gesundheits-, Verkehrs- sowie Justizressort. Diese haben demnach den Perso- nalplan umgangen. Die Auszahlungen für Verträge zur Überlassung von Arbeitskräften entsprachen in den Jahren von 2009 bis 2014 laut Bericht jährlich durchschnittlich 238 Vertragsbediensteten in akademischer Verwendung als Referenten.
Die Beamtengewerkschaft hat in der Vergangenheit die Praxis der Umgehung des Stellenplans mehrfach kritisiert und eine Erhöhung des regulären Personals verlangt, weil es für dieses offenkundig Arbeit gebe. Mit der Praxis atypischer Beschäftigungsverhältnisse im Bund wird zugleich bei den Personalkosten im Bundesdienst getrickst. Denn freie Dienstnehmer und überlassene Arbeitskräfte werden nicht als Personalaufwand, sondern als Sachaufwand verbucht.
Ursprünglich mussten diese Beschäftigten von den Ressorts im Stellenplan ausgewiesen werden. 2007 wurde diese Verpflichtung fallen gelassen. Der Rechnungshof empfahl, das Kanzleramt solle einheitliche Gesetzesstandards schaffen und diese Dienstposten in den Stellenplan aufnehmen. Ebenso vermisste er die Aufnahme von rund 4000 Mitarbeitern in Ausbildung (Lehrlinge, Unterrichts- und Rechtspraktikanten) im Stellenplan.
Anstieg der Personalkosten
Der Rechnungshof nahm außerdem die Personalkosten ins Visier. Trotz der Reduzierung um 1547 Bedienstete stieg der Aufwand von 2009 bis 2015 um 1,5 Milliarden Euro oder 22 Prozent auf rund 8,7 Milliarden Euro. Das Finanzministerium wies jedoch darauf hin, der Vergleich der Ausgaben von 2009 mit 2015 sei nicht korrekt, weil etwa die Dotierung für Rückstellungen oder Nebengebühren wie Fahrtkostenzuschüsse unterschiedlich verbucht worden seien. Dazu kommt, dass das Durchschnittsalter der Bediensteten steigt und sie also teurer werden. Das Kontrollorgan stimmte zu, die Ausgaben müssten differenziert verglichen werden. Die Kosten seien bis 2013 „gedämpft“, es sei aber keine Stabilisierung erreicht worden. (red.)