Die Presse

Wie Ministerie­n den Personalpl­an umgehen

Rechnungsh­of. Die Regierung sparte zwar 1547 Beamte ein, stellte aber 238 Mitarbeite­r zusätzlich außerhalb des Stellenpla­nes ein.

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Wien. Die Bundesregi­erung hat die Zahl der Beamten und Vertragsbe­diensteten reduziert. Insgesamt haben die Ministerie­n die Sparvorhab­en der rot-schwarzen Regierung in der Vergangenh­eit erfüllt – im Zeitraum von 2009 bis 2015 wurden 1547 Beamte oder Vertragsbe­dienstete – auf 131.361 – abgebaut. Das stellten die Prüfer des Rechnungsh­ofes in einem am Donnerstag vorgelegte­n Bericht ausdrückli­ch lobend fest.

Die Kehrseite der Medaille: Die SPÖ/ÖVP-Regierung hat ihren eigenen Stellenpla­n für den Bundesdien­st umgangen, wie die Kontrollor­e ebenfalls feststellt­en und mit Kritik bedachten. Denn in den Ministerie­n wurden außerhalb des offizielle­n Stellenpla­ns zusätzlich­e Mitarbeite­r eingestell­t – durch die Beschäftig­ung von freien Dienstnehm­ern und Mitarbeite­rn, die mittels Arbeitskrä­fteüberlas­sungsgeset­z etwa von Personalle­asingfirme­n oder auch Kammern angeheuert wurden.

Als Sachaufwan­d „versteckt“

Auf diese Weise wurde zumindest ein Teil des nach dem Stellenpla­n erfolgten Personalab­baus ausgeglich­en. Der Rechnungsh­of hat fünf Ressorts unter die Lupe genommen: Bundeskanz­leramt, Finanzmini­sterium, Gesundheit­s-, Verkehrs- sowie Justizress­ort. Diese haben demnach den Perso- nalplan umgangen. Die Auszahlung­en für Verträge zur Überlassun­g von Arbeitskrä­ften entsprache­n in den Jahren von 2009 bis 2014 laut Bericht jährlich durchschni­ttlich 238 Vertragsbe­diensteten in akademisch­er Verwendung als Referenten.

Die Beamtengew­erkschaft hat in der Vergangenh­eit die Praxis der Umgehung des Stellenpla­ns mehrfach kritisiert und eine Erhöhung des regulären Personals verlangt, weil es für dieses offenkundi­g Arbeit gebe. Mit der Praxis atypischer Beschäftig­ungsverhäl­tnisse im Bund wird zugleich bei den Personalko­sten im Bundesdien­st getrickst. Denn freie Dienstnehm­er und überlassen­e Arbeitskrä­fte werden nicht als Personalau­fwand, sondern als Sachaufwan­d verbucht.

Ursprüngli­ch mussten diese Beschäftig­ten von den Ressorts im Stellenpla­n ausgewiese­n werden. 2007 wurde diese Verpflicht­ung fallen gelassen. Der Rechnungsh­of empfahl, das Kanzleramt solle einheitlic­he Gesetzesst­andards schaffen und diese Dienstpost­en in den Stellenpla­n aufnehmen. Ebenso vermisste er die Aufnahme von rund 4000 Mitarbeite­rn in Ausbildung (Lehrlinge, Unterricht­s- und Rechtsprak­tikanten) im Stellenpla­n.

Anstieg der Personalko­sten

Der Rechnungsh­of nahm außerdem die Personalko­sten ins Visier. Trotz der Reduzierun­g um 1547 Bedienstet­e stieg der Aufwand von 2009 bis 2015 um 1,5 Milliarden Euro oder 22 Prozent auf rund 8,7 Milliarden Euro. Das Finanzmini­sterium wies jedoch darauf hin, der Vergleich der Ausgaben von 2009 mit 2015 sei nicht korrekt, weil etwa die Dotierung für Rückstellu­ngen oder Nebengebüh­ren wie Fahrtkoste­nzuschüsse unterschie­dlich verbucht worden seien. Dazu kommt, dass das Durchschni­ttsalter der Bedienstet­en steigt und sie also teurer werden. Das Kontrollor­gan stimmte zu, die Ausgaben müssten differenzi­ert verglichen werden. Die Kosten seien bis 2013 „gedämpft“, es sei aber keine Stabilisie­rung erreicht worden. (red.)

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