Reichen Geschlechtsorgane als Qualifikation für einen Topjob?
Die rot-schwarze Regierung beweist in ihrem Durchhaltepaket, dass Eigentum hierzulande nur als Ergebnis nicht ausreichender Umverteilung begriffen wird.
Nur naive Zeitgenossen werden ernsthaft glauben, dass „die Frauen“einen Vorteil von der Zwangsquote haben werden.
Es ist ja wirklich fein, dass die Bundesregierung ein ganzes Kapitel – das vierte – ihres jüngsten Wiederbelebungsprospekts dem Thema „Sicherheit“widmet. Es gibt derzeit vermutlich kein anderes Thema, das den Wählerinnen und Wählern dringlicher und wichtiger ist.
Dass dabei die stärkere Überwachung von Gefährdern, die Erfassung von Kennzeichen auf der Autobahn, die Ausweispflicht beim Erwerb von PrepaidHandys, die akustische Überwachung von Autos, ein Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum, ein verstärkter Grenzschutz, die Straffung von Asylverfahren, straffere Abschiebungen von Illegalen und vieles andere mehr als geplante Maßnahmen aufgelistet sind, erschließt sich noch durchaus.
Eher rätselhaft wirkt dagegen, wie die geschätzte Bundesregierung mit dem Punkt 7 des Kapitels „Sicherheit“mehr Sicherheit schaffen will. Dieser Punkt 7 lautet nämlich: „Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten von Großunternehmen: Nach Vorbild der deutschen Rechtslage wird ab 1. 1. 2018 in Aufsichtsräten von börsenotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 Prozent festgelegt, die bei Neubestellungen verpflichtend einzuhalten ist.“
Mag ja sein, dass die Koalitionäre auf diese Weise nur testen wollten, ob sich eigentlich irgendjemand die Mühe macht, ihr Papier tatsächlich zu lesen. Mag auch sein, dass sich hier Kanzler Kern mit einer Formulierung aus seinem Plan A durchgesetzt hat. Denn humoristisch einigermaßen ergiebig ist ja wirklich, diese Frauenquote im Kapitel „Sicherheit“abzuhandeln. Davon abgesehen freilich ist die Forderung, eine Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen in Privatbesitz von Gesetzes wegen zu erzwingen, einer der definitiv unklügeren Teile des Neustartpapiers.
Nur zu Erinnerung: Der Aufsichtsrat bestellt oder entlässt unter anderem die Vorstände eines Unternehmens, ihm obliegt damit eine für den Erfolg des Unter- nehmens und damit auch Tausende, manchmal Zehntausende Arbeitsplätze existenziell wichtige Aufgabe. Aufsichtsräte, die das falsch entscheiden, können enormes Unheil über sehr viele Menschen bringen. Deshalb sollte es für die Bestellung von Aufsichtsräten nur drei Kriterien geben: Qualifikation, Qualifikation und drittens Qualifikation.
Ethnische Herkunft, Religion, Haarfarbe, sexuelle Orientierung und eben auch das Geschlecht haben hingegen als Auswahlkriterien absolut nichts verloren. Eigentümer, die Aufsichtsräte nach solchen Kriterien erstellen, schädigen ihre Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Deshalb tun sie das in aller Regel auch nicht – es sei denn, der Gesetzgeber zwingt sie unter Strafandrohung dazu. Weshalb auch ganz interessant zu erfahren wäre, mit welchen Sanktionen die Regierung die Zwangsquote durchsetzen will.
Es ist in Österreich eher müßig, auch darauf hinzuweisen, dass eine derartige Quotenregelung einen nicht unerheblichen Eingriff in das verfassungsmäßig verbriefte Eigentumsrecht der Unternehmenseigner darstellt.
Da in einem Land, in dem Eigentum primär als gesellschaftlich unerwünschte Konsequenz nicht ausreichend starker Umverteilung verstanden wird, das wohl kaum jemanden kratzt, hat die ÖVP auch keinerlei Probleme damit, derartiger Teilenteignung von Privateigentum zuzustimmen.
Nur naive Zeitgenossen und Zeitgenossinnen werden ernsthaft glauben, dass „die Frauen“irgendeinen Vorteil davon haben werden, sieht man von einer Handvoll qualifizierter Damen ab, die jetzt schon in zahlreichen Aufsichtsräten sitzen und die in Zukunft wohl noch mehr Ratsfunktionen werden annehmen müssen. Was eine typische alleinerziehende, berufstätige Mutter davon haben soll, erschließt sich ungefähr so sehr wie der Beitrag dieser Maßnahme zum Kapitel „Sicherheit“des koalitionären Durchhaltepakets.