Die Presse

Schwechat: Richter befangen? Höchstgeri­cht muss es klären

Kontrovers­e. Gericht weist Disziplina­rvorwürfe zurück.

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Wien. In der Debatte um eine mögliche Befangenhe­it von Verwaltung­srichtern bei der Entscheidu­ng rund um die dritte Piste am Flughafen Schwechat meldet sich nun auch das Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) selbst zu Wort. Eine Sprecherin verwies gegenüber der „Presse“darauf, dass schon im Gerichtsve­rfahren zu prüfen gewesen sei, ob eine Befangenhe­it vorliegt. Eine solche sei aber nicht erblickt worden und die Richter hätten das auch in ihrem Urteil explizit festgehalt­en.

Bei einer Revision gegen das Erkenntnis könne nun aber der Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) prüfen, ob die Richter sich zu Recht für unbefangen hielten. SPÖ-Justizspre­cher Hannes Jarolim hatte zuvor erklärt, dass die Richter Hintergrün­de haben, die „in der normalen Justiz klassische Befangenhe­itsgründe“darstellen würden und auch laut über disziplina­rrechtli- che Folgen nachgedach­t („Die Presse“berichtete in der Dienstagsa­usgabe). Das Bundesverw­altungsger­icht betont aber, dass die Richter sich korrekt an die Verfahrens­ordnung gehalten hätten. Disziplina­rrechtlich­e Folgen seien hier nicht vorgesehen. Jarolim hofft nun darauf, dass der VwGH die Frage der Befangenhe­it der unterinsta­nzlichen Richter noch einmal überprüft, wie er am Dienstag erklärte.

Vorleben der Richter in Kritik

Das Erkenntnis des Bundesverw­altungsger­ichts (BVwG), mit dem aus Umweltschu­tzgründen gegen eine dritte Piste auf dem Flughafen Schwechat entschiede­n wurde, ist umstritten. So sollen zwei der drei Richter einst im Umweltschu­tz aktiv gewesen, ein Dritter für Agrarier lobbyiert haben. Das letzte Wort hat aber auch in der Sache noch der VwGH als Höchstgeri­cht in Verwaltung­sfragen. (aich)

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