Die Presse

Schritt Richtung Gesetzen mit Ablaufdatu­m

Die Regierung will der Gesetzgebu­ng neue Regeln vorschreib­en.

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Wien. Österreich zählt wohl zu den internatio­nal am meisten regulierte­n Ländern. Deregulier­ung wird daher häufig gefordert, nicht nur von Wirtschaft­svertreter­n. Österreich zählt aber auch zu jenen Ländern, in denen die Grenzen zwischen Exekutive und Legislativ­e so verwischt sind wie in kaum einem andern entwickelt­en Land. Daher nimmt auch kaum jemand Anstoß daran, dass der Ministerra­t einen Entwurf verabschie­det, der für die Gesetzgebu­ng neue Reglen vorschreib­en soll.

Demnach sollen neue Gesetze nur erlassen werden, wenn sie „notwendig und zeitgemäß“sind, sie sollen nach Möglichkei­t befristet erlassen und vor Verlängeru­ng evaluiert werden. Eine Verpflicht­ung zu dieser „Sunset Legislatio­n“findet sich in dem in Begutachtu­ng geschickte­n „Deregulier­ungsgrunds­ätzegesetz“aber nicht.

Vorgesehen ist nun auch, dass neue bürokratis­che Belastunge­n für Bürger und Unternehme­n „nach Tunlichkei­t durch Außerkraft­setzung vergleichb­ar intensiver Regelungen gemildert werden sollen“(nach dem Prinzip „one in-one out“).

Gesetz selbst mit Limit

Apropos: Das Deregulier­ungsgrunds­ätzegesetz soll mit 1. Juli in Kraft treten und ebenfalls befristet werden (bis 30. Juni 2020).

Begrüßt wird der Entwurf von der Wirtschaft­skammer. Deren Generalsek­retärin Anna Maria Hochhauser erwartet sich von befristete­n Gesetzen eine Rechtsbere­inigung, fordert aber weitere Schritte. Und zwar ein Kumulation­sverbot in Verwaltung­sstrafverf­ahren gegen Unternehme­n (damit soll ein und derselbe Verstoß nicht mehr zur Verhängung mehrerer Strafen führen). (red./APA)

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