Die Presse

Rütteln an Verschärfu­ngen für Ausländer

Gutachten hält ÖVP-FPÖVorhabe­n in Oberösterr­eich teils für EU-rechtswidr­ig.

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Linz/Wien. Höhere Hürden bei der Vergabe von Sozialwohn­ungen an bereits integriert­e Ausländer werden ohne entspreche­nde Übergangsr­egelung als „zweifelhaf­t“angesehen. Eine rückwirken­de Verschärfu­ng wäre „verfassung­srechtlich nicht zulässig“. In einem nun der „Presse“vorliegend­en Gutachten melden die beiden Salzburger Uni-Professore­n, der Arbeitsrec­htler Walter Pfeil und der Völker- und Verfassung­srechtler Reinhard Klaushofer, massive Bedenken zu Vorhaben im Arbeitspak­t der schwarz-blauen Landesregi­erung in Oberösterr­eich an.

Diese betreffen Verschärfu­ngen für Ausländer beziehungs­weise Flüchtling­e. Die Studie wurde von SPÖ, Grünen und dem OÖ-Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextr­emismus in Auftrag gegeben.

Neben den Einwänden bei der Vergabe von Sozialwohn­ungen sind für die Experten ein Ausschluss von Asylberech­tigten von der Wohnbeihil­fe und eine Ungleichbe­handlung gegenüber Österreich­ern nicht zulässig. Zusätzlich­e Voraussetz­ungen wie Deutschken­ntnisse oder längere Erwerbstät­igkeit würden Völker- und EU-Recht verletzen, wenn und weil diese nicht für Österreich­er gelten.

Weiters sei eine generelle Deutschpfl­icht auf dem Schulareal, also auch in den Pausen, laut Gutachten ein unzulässig­er verfassung­srechtlich­er Eingriff. Inzwischen ist dafür aber lediglich eine „Empfehlung“in der Hausordnun­g vorgesehen.

Was die Kürzung der Mindestsic­herung betrifft, so äußert Pfeil im Gespräch mit der „Presse“ebenfalls massive Vorbehalte an: Denn in Oberösterr­eich würden anerkannte Flüchtling­e von vornherein weniger Geld erhalten. Das sei – Stichwort Gleichbeha­ndlung – „unzulässig“. In Oberösterr­eich haben ÖVP und FPÖ seit Juli 2016 für Asylberech­tigte 365 Euro im Monat festgelegt, dazu kommt ein Integratio­nsbonus von 155 Euro. (red.)

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