Rütteln an Verschärfungen für Ausländer
Gutachten hält ÖVP-FPÖVorhaben in Oberösterreich teils für EU-rechtswidrig.
Linz/Wien. Höhere Hürden bei der Vergabe von Sozialwohnungen an bereits integrierte Ausländer werden ohne entsprechende Übergangsregelung als „zweifelhaft“angesehen. Eine rückwirkende Verschärfung wäre „verfassungsrechtlich nicht zulässig“. In einem nun der „Presse“vorliegenden Gutachten melden die beiden Salzburger Uni-Professoren, der Arbeitsrechtler Walter Pfeil und der Völker- und Verfassungsrechtler Reinhard Klaushofer, massive Bedenken zu Vorhaben im Arbeitspakt der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich an.
Diese betreffen Verschärfungen für Ausländer beziehungsweise Flüchtlinge. Die Studie wurde von SPÖ, Grünen und dem OÖ-Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Auftrag gegeben.
Neben den Einwänden bei der Vergabe von Sozialwohnungen sind für die Experten ein Ausschluss von Asylberechtigten von der Wohnbeihilfe und eine Ungleichbehandlung gegenüber Österreichern nicht zulässig. Zusätzliche Voraussetzungen wie Deutschkenntnisse oder längere Erwerbstätigkeit würden Völker- und EU-Recht verletzen, wenn und weil diese nicht für Österreicher gelten.
Weiters sei eine generelle Deutschpflicht auf dem Schulareal, also auch in den Pausen, laut Gutachten ein unzulässiger verfassungsrechtlicher Eingriff. Inzwischen ist dafür aber lediglich eine „Empfehlung“in der Hausordnung vorgesehen.
Was die Kürzung der Mindestsicherung betrifft, so äußert Pfeil im Gespräch mit der „Presse“ebenfalls massive Vorbehalte an: Denn in Oberösterreich würden anerkannte Flüchtlinge von vornherein weniger Geld erhalten. Das sei – Stichwort Gleichbehandlung – „unzulässig“. In Oberösterreich haben ÖVP und FPÖ seit Juli 2016 für Asylberechtigte 365 Euro im Monat festgelegt, dazu kommt ein Integrationsbonus von 155 Euro. (red.)