BWB durchsuchte 2016 elf Firmen
Wettbewerb. Insgesamt verhängte das Kartellgericht – auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde – Geldstrafen in der Höhe von 18,6 Mio. Euro. Weniger als 2015.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat 2016 elf Hausdurchsuchungen bei Unternehmen durchgeführt, fast so viele wie im Jahr davor (zwölf ). An Geldbußen wurden vom Kartellgericht im Jahr 2016 – auf Antrag der BWB – insgesamt 18,6 Mio. Euro verhängt, deutlich weniger als die 34,8 Mio. Euro von 2015. Das geht aus dem Jahresbericht der Behörde von Dienstag hervor.
An nationalen Zusammenschlüssen wurden 2016 in Summe 420 bei der BWB angemeldet, um 54 mehr als 2015 – nur 2005 war die Zahl noch höher gewesen. 99,3 Prozent der angemeldeten Zusammenschlüsse konnten in der vierwöchigen Verfahrensphase I abgeschlossen werden, wobei die Freigabe wie üblich meist durch Fristablauf oder Prüfungsverzicht erfolgte. Nur bei drei Fällen – also bei 0,7 Prozent der Zusammenschlüsse – war eine zweite Verfahrensphase notwendig, die BWB stellte also einen Prüfantrag.
In ihren Empfehlungen für 2017 wartet die Wettbewerbs- kommission (WBK) mit Ratschlägen zu Energie, Zahlungsdiensten, Onlinehandel, Share Economy und Big Data auf. So sollten neben leitungsgebundener Energie (Strom, Gas, Fernwärme) auch die Wettbewerbsauswirkungen des Energieeffizienzgesetzes „genau“beobachtet werden. Genauer analysiert werden sollten heuer die Zahlungsdienstleistungsmärkte, in denen es um angemessene Transaktionskosten und faire Bedingungen für die Nutzung von Zahlungsmitteln gehe.
Big Data im Fokus der BWB
Für den Onlinehandel werden die Prüfung der Wettbewerbsverhältnisse und die Sicherstellung fairer Bedingungen für alle Akteure angeregt – wegen der stetig wachsenden Marktmacht global und netzbasiert agierender internationaler Firmen mit Sitz außerhalb der EU, wie es heißt. Bei Dienstleistungsplattformen (Share Economy) sollte die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften beobachtet werden. Und schließlich solle sich die BWB verstärkt auch der digitalen Wirtschaft („insbesondere Big Data“) zuwenden, da das Sammeln von Daten als wirtschaftlich relevanter Vorgang zunehmend an Bedeutung gewinne: Der Sicherstellung eines unverfälschten Wettbewerbs der Anbieter komme hier eine wesentliche Bedeutung zu, betont die WBK.
Spektakulärste Causen bei der BWB waren voriges Jahr das grüne Licht für die Übernahme Dutzender Zielpunkt-Filialen durch neue Eigentümer und die vertiefte Prüfung der von Novomatic angepeilten Mehrheit an der Casinos Austria. Letztlich untersagte das Kartellgericht Ende August Novomatic den geplanten Einstieg bei den Casinos wegen zu großer wettbewerbsrechtlicher Bedenken.
Für Aufsehen sorgte auch eine Zehn-Millionen-Euro-Strafe für die Handelskette Spar wegen Preisabsprachen, wobei sich die Wettbewerbshüter grundsätzlich vertikale Preisabsprachen im Lebensmitteleinzelhandel angesehen hatten. (APA)