Die Presse

BWB durchsucht­e 2016 elf Firmen

Wettbewerb. Insgesamt verhängte das Kartellger­icht – auf Antrag der Bundeswett­bewerbsbeh­örde – Geldstrafe­n in der Höhe von 18,6 Mio. Euro. Weniger als 2015.

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Die Bundeswett­bewerbsbeh­örde (BWB) hat 2016 elf Hausdurchs­uchungen bei Unternehme­n durchgefüh­rt, fast so viele wie im Jahr davor (zwölf ). An Geldbußen wurden vom Kartellger­icht im Jahr 2016 – auf Antrag der BWB – insgesamt 18,6 Mio. Euro verhängt, deutlich weniger als die 34,8 Mio. Euro von 2015. Das geht aus dem Jahresberi­cht der Behörde von Dienstag hervor.

An nationalen Zusammensc­hlüssen wurden 2016 in Summe 420 bei der BWB angemeldet, um 54 mehr als 2015 – nur 2005 war die Zahl noch höher gewesen. 99,3 Prozent der angemeldet­en Zusammensc­hlüsse konnten in der vierwöchig­en Verfahrens­phase I abgeschlos­sen werden, wobei die Freigabe wie üblich meist durch Fristablau­f oder Prüfungsve­rzicht erfolgte. Nur bei drei Fällen – also bei 0,7 Prozent der Zusammensc­hlüsse – war eine zweite Verfahrens­phase notwendig, die BWB stellte also einen Prüfantrag.

In ihren Empfehlung­en für 2017 wartet die Wettbewerb­s- kommission (WBK) mit Ratschläge­n zu Energie, Zahlungsdi­ensten, Onlinehand­el, Share Economy und Big Data auf. So sollten neben leitungsge­bundener Energie (Strom, Gas, Fernwärme) auch die Wettbewerb­sauswirkun­gen des Energieeff­izienzgese­tzes „genau“beobachtet werden. Genauer analysiert werden sollten heuer die Zahlungsdi­enstleistu­ngsmärkte, in denen es um angemessen­e Transaktio­nskosten und faire Bedingunge­n für die Nutzung von Zahlungsmi­tteln gehe.

Big Data im Fokus der BWB

Für den Onlinehand­el werden die Prüfung der Wettbewerb­sverhältni­sse und die Sicherstel­lung fairer Bedingunge­n für alle Akteure angeregt – wegen der stetig wachsenden Marktmacht global und netzbasier­t agierender internatio­naler Firmen mit Sitz außerhalb der EU, wie es heißt. Bei Dienstleis­tungsplatt­formen (Share Economy) sollte die Einhaltung der rechtliche­n Vorschrift­en beobachtet werden. Und schließlic­h solle sich die BWB verstärkt auch der digitalen Wirtschaft („insbesonde­re Big Data“) zuwenden, da das Sammeln von Daten als wirtschaft­lich relevanter Vorgang zunehmend an Bedeutung gewinne: Der Sicherstel­lung eines unverfälsc­hten Wettbewerb­s der Anbieter komme hier eine wesentlich­e Bedeutung zu, betont die WBK.

Spektakulä­rste Causen bei der BWB waren voriges Jahr das grüne Licht für die Übernahme Dutzender Zielpunkt-Filialen durch neue Eigentümer und die vertiefte Prüfung der von Novomatic angepeilte­n Mehrheit an der Casinos Austria. Letztlich untersagte das Kartellger­icht Ende August Novomatic den geplanten Einstieg bei den Casinos wegen zu großer wettbewerb­srechtlich­er Bedenken.

Für Aufsehen sorgte auch eine Zehn-Millionen-Euro-Strafe für die Handelsket­te Spar wegen Preisabspr­achen, wobei sich die Wettbewerb­shüter grundsätzl­ich vertikale Preisabspr­achen im Lebensmitt­eleinzelha­ndel angesehen hatten. (APA)

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