Bayern kritisiert Wiener Jobpläne
Beschäftigungsbonus. Bayern befürchtet, dass Nichtösterreicher durch die geplante Maßnahme diskriminiert werden. Bis zu 60.000 Bayern arbeiten zur Zeit in Österreich.
Im bayerisch-österreichischen Verhältnis bahnt sich nach dem Streit um die deutsche Maut möglicherweise ein neues Konfliktthema an. Auslöser ist der Beschäftigungsbonus, mit dem Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) einheimische Arbeitskräfte fördern will. Die bayerische Staatsregierung zeigt sich darüber „not amused“, sie fürchtet Nachteile für deutsche Arbeitnehmer.
Bayerns Wirtschaftsministerin, Ilse Aigner (CSU), macht daraus kein Hehl: „Der Beschäftigungsbonus sorgt für Verunsicherung bei den bayerischen Arbeitnehmern in Österreich.“Sie habe bereits Kontakt zu Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner ( ÖVP) aufgenommen. Was deutsche Politiker stört, ist, dass vom geplanten Bonus nur Unternehmen profitieren sollen, die Personen einstellen, die zuvor in Österreich arbeitslos waren, den Arbeitsplatz wechseln oder dort eine Ausbildung gemacht haben. Keine Förderung gäbe es für Menschen, die aus dem Nachbarland neu einwandern oder einpendeln. Das macht böses Blut. Als „hinterfotzig“bezeichnet Georg Grabner (CSU), der Landrat des Berchtesgadener Landes, in landestypisch deftiger Manier die Pläne Österreichs. „Für die Leute in unserer Region ist das ohne Zweifel eine Hürde, was den Zugang zum gemeinsamen Arbeitsmarkt in der EU betrifft“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“.
In Bayern arbeiten, so das Wirtschaftsministerium in München, mehr als 32.000 österreichische Beschäftigte. Umgekehrt ver- dienen nach Schätzungen des Ministeriums in Wien 50.000 bis 60.000 Bayern ihr Geld. Das Potenzial für eine indirekte Diskriminierung, und damit für Zank zwischen den Nachbarländern, ist also vorhanden.
Der Bund müsste klagen
Und so kann auch Aigner ihren Zorn über die Pläne nur mühsam hinter diplomatischer Wortwahl verstecken: Die Idee, die Beschäftigung von Österreichern zu privilegieren, sei ihr unverständlich. „Ob der Vorstoß Österreichs mit dem EU-Recht vereinbar ist, wird sich noch zeigen.“
Bundeskanzler Kern sagte dem ORF-Hörfunk, er gehe davon aus, dass das Projekt dem EU-Recht standhalten werde. Die Wahrscheinlichkeit für eine Klage aus Deutschland ist zudem relativ gering: Einreichen müsste die Klage der Bund – und das ist eher unwahrscheinlich. Eher schon könnte die EU-Kommission den Rechtsweg beschreiten. Möglich ist auch, dass ein betroffener Arbeitnehmer klagt. (APA)