Die Presse

Weniger Rechte für Ausländer

Versammlun­gsrecht. Der Entwurf von Minister Sobotka sieht Einschränk­ungen für Ausländer beim Versammlun­gsrecht vor. Reden ausländisc­her Politiker müssten vorab gemeldet werden.

- VON PHILIPP AICHINGER

Der Entwurf Sobotkas sieht Einschränk­ungen beim Versammlun­gsrecht für Ausländer vor.

Wien. Die von Innenminis­ter Wolfgang Sobotka geplante Verschärfu­ng beim Versammlun­gsrecht liegt nun im Detail vor. Inklusive neuer Einschränk­ungen, die auf mögliche Wahlkampfr­eden türkischer Politiker abzielen. Hier die wichtigste­n Punkte. Am Dienstag hatte Sobotka angekündig­t, dass eine Veranstalt­ung untersagt werden können soll, wenn dies dem Schutz der in der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion (EMRK) stehenden Grund- und Menschenre­chte dient. Tatsächlic­h steht im Gesetzesen­twurf nun, dass eine Versammlun­g dann verboten werden kann, wenn sie in die von Artikel 11 EMRK genannten Schutzgüte­r „unverhältm­äßig eingreift“. In diesem Artikel 11 steht, dass Veranstalt­ungen etwa aus Sicherheit­sgründen oder zur Aufrechter­haltung der Ordnung verboten werden können. Das wäre allerdings noch keine große Neuerung. Bemerkensw­erter ist da schon ein anderer Passus im Gesetzesen­twurf. Laut diesem sind Veranstalt­ungen zu untersagen, wenn „anzunehmen ist, dass Fremde aus Drittstaat­en mitwirken werden, sich die Versammlun­g unmittelba­r auf politische Vorgänge in einem Staat außerhalb der Europäisch­en Union bezieht und dabei Meinungen erörtert und kundgetan werden sollen, die mit den demokratis­chen Grundwerte­n oder den menschenre­chtlichen Verpflicht­ungen der Republik Österreich unvereinba­r sind oder sich auf das friedliche Zusammenle­ben der Menschen in der Republik Österreich negativ auswirken.“ Was das konkret heißen soll, wird in den der „Presse“ebenfalls vorliegend­en Erläuterun­gen des Ministeriu­ms zum Gesetzeste­xt klar. So wird nun ausdrückli­ch auf Artikel 16 EMRK verwiesen. Denn laut diesem gebe es für die Staaten die Möglichkei­t, „die politische Tätigkeit von Ausländern bestimmten Einschränk­ungen zu unterwerfe­n“, wie das Ministeriu­m betont. Auf diese grundsätzl­iche Möglichkei­t hat zuletzt auch Verfassung­sjurist Heinz Mayer („Die Presse“berichtete am Donnerstag) aufmerksam gemacht. Die Einschränk­ungen sind aber nur für NichtEU-Bürger (Drittstaat­sangehörig­e) möglich. Wobei das Ministeriu­m klarmacht, dass „nicht generell jede Versammlun­g mit drittstaat­sbezo- genem politische­n Hintergrun­d untersagt werden kann“. Gerade wenn Reden gehalten werden sollen, die den Grundwerte­n der Republik widersprec­hen, könne das Verbot aber greifen. Zudem sollen aber Versammlun­gen auch schon dann untersagt werden können, wenn sie klar negative Folgen für das gesellscha­ftliche Leben im Staat haben. Besonders hervorgeho­ben wird vom Ministeriu­m dabei der Integratio­nsgedanke. Versammlun­gen, die „sich auf das friedliche Zusammenle­ben, etwa im Hinblick auf die Integratio­n von Menschen mit ausländisc­hen Wurzeln in Österreich, nachteilig auswirken“, sollen laut den Erläuterun­gen des Ministeriu­ms verboten werden. Damit vorzeitig klar ist, wenn ausländisc­he Politiker sprechen wollen, soll „die beabsichti­gte Teilnahme von Vertretern des öffentli- chen politische­n Lebens ausländisc­her Staaten“schon bei Bekanntgab­e der Versammlun­g der Behörde angekündig­t werden. Will ein ausländisc­her Politiker in Österreich sprechen, ist zudem der Innenminis­ter von den Behörden direkt zu verständig­en. Der Minister würde dann das Recht haben, die Rede und im Einvernehm­en mit dem Außenminis­ter auch die Veranstalt­ung zu untersagen. Ebenfalls im Entwurf enthalten sind Ideen Sobotkas, die auch Inländer beträfen. Etwa, dass der Innenminis­ter Veranstalt­ungen an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten untersagen können soll, wenn sonst in berechtigt­e Interessen anderer (etwa Geschäftsl­euten) eingegriff­en wird. Koalitions­partner SPÖ hat die Einschränk­ungen schon vor Wochen abgelehnt und ist über Sobotkas Vorgehen und seinen Entwurf verärgert (siehe auch Artikel rechts).

 ?? [ APA ] ?? ÖVP-Minister Wolfgang Sobotka legt einen neuen Entwurf zum Versammlun­gsrecht vor. Die SPÖ kritisiert ihn deshalb scharf.
[ APA ] ÖVP-Minister Wolfgang Sobotka legt einen neuen Entwurf zum Versammlun­gsrecht vor. Die SPÖ kritisiert ihn deshalb scharf.

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