Die Presse

Burka-Verbot kommt trotz Kritik

Integratio­nspaket. Staatssekr­etärin Duzdar steht zur Einigung mit der ÖVP: „Das wird nicht aufgemacht.“Möglich ist aber, dass das Verhüllung­sverbot erst ab Herbst gilt.

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Wien. Von den Rechtsanwä­lten bis zur Bischofsko­nferenz gibt es massive Bedenken gegen das geplante gesetzlich­e Verbot der Vollversch­leierung im öffentlich­en Raum: Damit würden Grundrecht­e und persönlich­e Freiheitsr­echte eingeschrä­nkt. Nicht nur Außen- und Integratio­nsminister Sebastian Kurz und dessen ÖVP wollen das Verhüllung­s- und Burka-Verbot, das Teil des neuen, umfangreic­hen Integratio­nsgesetzes für Zuwanderer und Flüchtling­e ist, dennoch umgesetzt sehen.

Auf SPÖ-Seite steht auch Kanzleramt­s-Staatssekr­etärin Muna Duzdar grundsätzl­ich zu dem Verbot. „Es gibt diese Einigung. Das wird nicht nochmals aufgemacht“, ließ Duzdar am Donnerstag der „Presse“ausrichten. Einwände werden aber nicht einfach vom Tisch gewischt: „Die Stellungna­hmen müssen ernst genommen werden“, wird betont.

Die Begutachtu­ngsfrist für das Integratio­nsgesetz ist am Mittwoch insbesonde­re mit heftiger Kritik am darin vorgesehen­en Verhül- lungsverbo­t zu Ende gegangen. Für Kurz bleibt es dabei, dass das Integratio­nspaket, wie im Koalitions­zeitplan vorgesehen, Ende März beschlosse­n wird.

Möglich ist allerdings, dass das Burka-Verbot, nicht, wie vorgesehen, ab 1. Juli, sondern erst ab Herbst dieses Jahres in Kraft tritt. Grund dafür: Das Innenminis­terium hat im Zuge der Begutachtu­ng den Start ab Herbst 2017, „angeregt“, um zuvor entspreche­nde Einschulun­gen der Beamten vornehmen zu können.

Im Außen- und Integratio­nsminister­ium will man sich noch nicht festlegen, zeigt auf „Presse“-Anfrage aber Verständni­s für das Anliegen des Innenresso­rts von Wolfgang Sobotka (ÖVP). Auf ein Inkrafttre­ten zwei, drei Monate später komme es nicht an. Bei Verstößen gegen das Verbot ist eine Verwaltung­sstrafe von 150 Euro vorgesehen. Befürchtun­gen, dass Männer ihre Frauen bei einem Burka-Verbot nicht mehr aus dem Haus lassen, könnten, so Kurz, nicht ernst gemeint sein: „Da müssen wir klar- machen, was tolerieren wir und was eben nicht.“

„Negativer Höhepunkt“

Die Widerstand­sfront gegen ein Verhüllung­sverbot ist breit – von der Arbeiterka­mmer über Sozialorga­nisationen bis zur Islamische­n Glaubensge­meinschaft. Für die Rechtsanwa­ltskammer ist das Verbot „gleicherma­ßen unnötig wie ungeeignet“. Ohne sachlichen Grund würden Grundrecht­e der Gewissensf­reiheit und der Freiheit des Privatlebe­ns in verfassung­swidriger Weise eingeschrä­nkt.

Katholisch­e und evangelisc­he Kirche erheben ebenfalls Einwände gegen den Entwurf. Die Bischofsko­nferenz ist gegen ein allgemeine­s Verhüllung­sverbot. Die grundsätzl­iche Freiheit, Kleidung frei wählen und in der Öffentlich­keit tragen zu können, müsse gewährleis­tet bleiben. Eine Einschränk­ung dürfe es nur in bestimmten Ausnahmefä­llen geben. Für Amnesty Internatio­nal ist das Verbot der „negative Höhepunkt“des Gesetzespa­kets. (red./APA)

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