Negativzinsen bei Flatex
Strafzinsen. Ab 15. März kosten Guthaben bei Flatex 0,4 Prozent pro Jahr. Steuerlich bleibt man darauf sitzen.
Wien. Flatex-Kunden – auch in Österreich – bekamen kürzlich unerfreuliche Post: Der deutsche Onlinebroker verrechnet ab 15. März Negativzinsen für Kontoguthaben. Und zwar 0,4 Prozent pro Jahr, entsprechend den Strafzinsen, die die EZB den Banken abknöpft. Betroffen sind alle Kunden, unabhängig vom Kontostand – darunter auch viele, die nach der Einstellung des Erste-Bank-Onlinebrokers Brokerjet zu Flatex wechselten.
Offen ist, ob andere Geldhäuser dem Beispiel folgen werden. Manche wollen laut deutschen Medienberichten die Marktreaktionen beobachten, andere, etwa die INGDiba, haben bereits dementiert. Wobei es auch von der Art des Kontos abhängt, ob Negativzinsen in Österreich überhaupt erlaubt wären: Bei Sparkonten verneint es die OGH-Judikatur (z. B. 5 Ob 138/09v). Bei den Flatex-Konten handelt es sich aber um Verrechnungskonten zu den Depots. „Die Presse“fragte beim Finanzministerium nach – laut diesem sind die Negativzinsen hier rechtens.
Noch etwas, was Privatanleger ärgern wird, bestätigte das BMF: Man bleibt steuerlich auf diesen Kosten sitzen, mit den Depoterträgen aufrechnen kann man sie nicht. Eine Gegenrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen – wie Dividenden, positiven Anleihezinsen, positiven Zinsen eines anderen Kontos – „ist nicht möglich, weil es sich ja nicht um dieselbe Einkunftsquelle handelt“, so die Auskunft des BMF. Zudem könne ein gesetzliches Abzugsverbot greifen, dieses gilt bei Einkünften, die einem Sondersteuersatz unterliegen, z. B. der KESt. Nur wenn das Konto selbst „zu einer anderen Einkunftsquelle gehört“– etwa zu einem Gewerbebetrieb –, könnten Negativzinsen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sein, so die Rechtsansicht des BMF. (cka)