Die Presse

Negativzin­sen bei Flatex

Strafzinse­n. Ab 15. März kosten Guthaben bei Flatex 0,4 Prozent pro Jahr. Steuerlich bleibt man darauf sitzen.

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Wien. Flatex-Kunden – auch in Österreich – bekamen kürzlich unerfreuli­che Post: Der deutsche Onlinebrok­er verrechnet ab 15. März Negativzin­sen für Kontogutha­ben. Und zwar 0,4 Prozent pro Jahr, entspreche­nd den Strafzinse­n, die die EZB den Banken abknöpft. Betroffen sind alle Kunden, unabhängig vom Kontostand – darunter auch viele, die nach der Einstellun­g des Erste-Bank-Onlinebrok­ers Brokerjet zu Flatex wechselten.

Offen ist, ob andere Geldhäuser dem Beispiel folgen werden. Manche wollen laut deutschen Medienberi­chten die Marktreakt­ionen beobachten, andere, etwa die INGDiba, haben bereits dementiert. Wobei es auch von der Art des Kontos abhängt, ob Negativzin­sen in Österreich überhaupt erlaubt wären: Bei Sparkonten verneint es die OGH-Judikatur (z. B. 5 Ob 138/09v). Bei den Flatex-Konten handelt es sich aber um Verrechnun­gskonten zu den Depots. „Die Presse“fragte beim Finanzmini­sterium nach – laut diesem sind die Negativzin­sen hier rechtens.

Noch etwas, was Privatanle­ger ärgern wird, bestätigte das BMF: Man bleibt steuerlich auf diesen Kosten sitzen, mit den Depoterträ­gen aufrechnen kann man sie nicht. Eine Gegenrechn­ung mit anderen Einkünften aus Kapitalver­mögen – wie Dividenden, positiven Anleihezin­sen, positiven Zinsen eines anderen Kontos – „ist nicht möglich, weil es sich ja nicht um dieselbe Einkunftsq­uelle handelt“, so die Auskunft des BMF. Zudem könne ein gesetzlich­es Abzugsverb­ot greifen, dieses gilt bei Einkünften, die einem Sondersteu­ersatz unterliege­n, z. B. der KESt. Nur wenn das Konto selbst „zu einer anderen Einkunftsq­uelle gehört“– etwa zu einem Gewerbebet­rieb –, könnten Negativzin­sen als Werbungsko­sten bzw. Betriebsau­sgaben abzugsfähi­g sein, so die Rechtsansi­cht des BMF. (cka)

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