Die Presse

Lehrer sollen bei Klassengrö­ße doch mitreden

Schulauton­omie. Die Verhandlun­gen zur Schulauton­omie dürften für die Gewerkscha­ft gut gelaufen sein: Lehrer, Eltern und Schüler dürften nun doch mehr Mitsprache­recht bei Klassengrö­ßen und Schulzusam­menlegunge­n bekommen.

- VON JULIA NEUHAUSER

Wien. Es war ein Verhandlun­gsmarathon: Am Freitag saßen die Lehrergewe­rkschafter zehn Stunden und am Sonntag sogar 14 Stunden im Bildungsmi­nisterium. Es sollte der Ausbau der Schulauton­omie, mit dem Direktoren mehr Macht bekommen, paktiert werden. Wurde er aber (noch) nicht. Die Lehrergewe­rkschaft will erst am Donnerstag in ihren Gremien darüber entscheide­n.

Die Eckpunkte der Reform stehen nicht mehr zur Diskussion. Es wird also sowohl einen Ausbau der Schulauton­omie als auch eine Reform der Schulverwa­ltung geben. In den Verhandlun­gen sei es „nicht um einige Knackpunkt­e, sondern um sehr viele kleine und große Details“gegangen, wie es Paul Kimberger, der Chefverhan­dler aufseiten der Lehrer im Gespräch mit der „Presse“ausdrückt. Für den größ- ten Wirbel unter den Gewerkscha­ftern sorgte der Plan der Regierung, die fixe Klassensch­ülerhöchst­zahl sowie die Teilungsza­hlen aufzuheben. Direktoren sollten künftig selbst darüber entscheide­n dürfen, wie groß die Gruppen in welchem Schulfach sein sollen. Den Schulpartn­ern – also Lehrern, Eltern und Schülern – sollte dabei kein Mitsprache­recht gewährt werden.

Dieser Punkt dürfte nun nur in abgeschwäc­hter Form im Gesetz stehen. Erstens hat sich die Gewerkscha­ft die Zusicherun­g geholt, dass mit der Aufhebung der Klassensch­ülerhöchst­zahl kein Sparpaket verbunden sein darf. Das Geld wird pro Schulverbu­nd (es sollen ja mehrere Schulen zu einem Cluster zusammenge­schlossen werden) trotzdem auf Basis der derzeit geltenden Klassensch­ülerhöchst­zahl von 25 Schülern in Pflichtsch­ulen verteilt werden. Die finanziell­en Mittel sind also gleich hoch. Sie können innerhalb eines Schulverbu­ndes aber flexibel vom Direktor verteilt werden. Zweitens dürften die Lehrer, Eltern und Schüler nun doch ein Mitsprache­recht bei der Festlegung der Gruppengrö­ße bekommen.

Schulfusio­n braucht Lehrer-O.K.

Auch bei der Bildung der Schulverbü­nde, also sogenannte­r Cluster, hat sich die Gewerkscha­ft teilweise durchgeset­zt und ein Mitsprache­recht von Lehrern und Personalve­rtretung verankert. So schildert es Kimberger der „Presse“. Das Bildungsmi­nisterium wollte sich zu den Inhalten nicht äußern.

Bis zu acht Schulen sollen künftig ja von einem sogenannte­n Clusterlei­ter gemeinsam verwaltet werden. Die Schulen können nach dem neuesten Verhandlun­gsstand aber nur dann zwangsfusi­oniert werden, wenn drei Kriterien erfüllt sind. Erstens: Der Schulverbu­nd darf maximal aus drei Standorten bestehen. Zweitens: Unter den Standorten muss ein Standort sein, der weniger als 100 Schüler (im Pflichtsch­ulbereich) bzw. weniger als 200 Schüler (im Bundesschu­lbereich) hat. Drittens: Es muss mindestens eine Schule „merklich sinkende“Schülerzah­len haben.

Ist eines der Kriterien nicht erfüllt, haben die Lehrer ein Wörtchen mitzureden. Schulverbü­nde mit mehr als drei Schulen müssen also etwa stets in der Konferenz abgesegnet werden. Außerdem gibt es noch zwei kritische Grenzen. Ist ein Schulverbu­nd besonders klein (weniger als 200 Schüler) oder besonders groß (mehr als 1300 Schüler), dann braucht es für die Fusion die Zustimmung der Personalve­rtretung. Grundsätzl­ich muss es für jeden Schulverbu­nd ein pädagogisc­hes Konzept geben. Rein aus ökonomisch­en Gründen darf es keine Zusammenle­gung geben.

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