Erfolgreicher Praxisworkshop
Mit der Umsetzung der EU-Abschlussprüfungsreform ändert sich für die Prüfungsausschüsse von Aufsichtsräten so einiges. Sowohl, was ihre Zusammensetzung, als auch, was ihre Aufgaben betrifft. Davon betroffen sind die Prüfungsausschüsse von sogenannten Unternehmen von öffentlichem Interesse (alle kapitalmarktnotierten Unternehmen sowie bestimmte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen). In Österreich fallen etwa 350 Gesellschaften unter diese neuen Bestimmungen. Die Novelle ist seit 17. Juni 2016 in Kraft.
Ein Praxisworkshop ganz im Zeichen der neuen Bestimmungen und den damit verstärkten Aufga ben und Verantwortungen des Prüfungsausschusses fand am 7. März in den Räumlichkeiten der BDO statt.
Wirksame Unterstützung
Als Leiter des Prüfungsbereichs der BDO und Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Wien erklärte Peter Bartos zu diesem Thema: „Als Abschlussprüfer sehen wir unsere Hauptaufgabe darin, den Prüfungsausschuss bei der Bewältigung seiner Aufgaben wirksam zu unterstützen. Wir stehen dem Prüfungsausschuss jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.“
International Financial Reporting Standards (IFRS) kompakt für Aufsichtsräte – was bedeutet das nun? Dazu der IFRS-Experte der BDO, Klemens Eiter: „Die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS sind nicht in allen Punkten der Weisheit letzter Schluss. Durch ihre breite Anerkennung und Vergleichbarkeit wächst die Zahl der Unternehmen, die ihre Abschlüsse danach erstellen, jedoch ständig. Verständnis und Wirkungsweise der IFRS wird für Aufsichtsräte daher immer wichtiger. Nicht nur in börsenotierten Unternehmen.“
Im Anschluss fand eine angeregte Diskussion mit Brigitta Schwarzer, Inara GmbH, und Finanzexperte Wilfried Stadler statt.