Umkehr dreier Staatsverweigerer
Gericht. Acht sogenannte Staatsverweigerer sollten am Mittwoch in Krems vor Gericht stehen. Nur drei kamen, präsentierten sich als harmlos – und geläutert. Gestehen wollten sie jedoch nicht.
Krems. Schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung (Stalking), Amtsanmaßung – all dies wirft die leitende Kremser Staatsanwältin Susanne Waidecker acht sogenannten Staatsverweigerern vor. Am Mittwoch sollte ebendiesen in Krems der Prozess gemacht werden.
Ein ganzer Konvoi aus Polizeifahrzeugen war in aller Früh zum Landesgericht gefahren. Dutzende Beamte hatten Sperrgitter aufgezogen, um mögliche Protestaktionen in den Griff zu bekommen. Massive Polizeipräsenz gab es auch vor und im Verhandlungssaal – allein es blieb ruhig. Sehr ruhig. Denn fünf (drei Männer, zwei Frauen) der acht Staatsverweigerer wurden ihrer Bezeichnung gerecht und zogen es vor, sich nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen (ihnen drohen nun zwangsweise Vorführungen bzw. Haftbefehle). Die drei Beschuldigten, die kamen, zeigten sich hingegen von einer relativ harmlosen Seite.
Es ging um eine ominöse „Gerichtsverhandlung“, die am 28. Juli 2014 auf einem heruntergekommenen Anwesen im Waldviertler Hollenbach abgehalten werden sollte – die dann aber von der Polizei gesprengt wurde. Die Bewohnerin des Hofes, eine gewisse W. – nun mitangeklagt, aber nicht erschienen – hatte damals eine Sachwalterin, eine Anwältin. Dies wollte der Kreis um W. (um die 200 Personen) nicht akzeptieren. So verfiel man auf die Idee, dieser Sachwalterin in Eigenregie einen „Prozess“zu machen, nachdem zuvor ein obskurer „International Common Law Court of Justice“, also ein eigener „Gerichtshof“, gegründet worden war. Dabei traten Anhänger der Gruppierung, die den Staat nur als unverbindlich agierende Firma sieht und einer Art Naturrecht folgt, als „Sheriffs“oder „Hilfssheriffs“auf.
Übergabe eines „Haftbefehls“
Einige der nunmehr acht Beschuldigten – von ihren „Befugnissen“damals offenbar überzeugt – suchten sogar ein Wachzimmer auf, um die staunenden Beamten dazu zu bringen, einen von der Gruppierung gebastelten „Haftbefehl“gegen die Sachwalterin zu vollziehen. Dies nachdem einige Grup- penmitglieder der Anwältin diesen „Haftbefehl“zuvor persönlich ausgefolgt hatten. Die derart bedrängte Frau schloss sich nun als Privatbeteiligte dem Strafverfahren an – als Anwältin ist sie ja vom Fach.
Der Beschuldigte Benjamin B. (29) gab zu: „Ich habe mich damals als Freeman bezeichnet, ich distanziere mich heute davon.“Auf den Hof von W. sei er gefahren, weil er der Frau habe helfen wollen. Außerdem sei er von dem Freeman T. O. einer Art Gehirnwäsche unterzogen worden.
Ebenfalls sehr defensiv zeigte sich der nächste aufgerufene Beschuldigte, der Wiener Zahnarzt S. (57). Er sei durch die FreemanThesen „verführt“worden. „Es gab Versuche, mich anzuwerben. Aber das Gedankengut war nicht schlüssig“, erklärte der Mediziner langsam und leise sprechend in besonders gedrechselten Worten. Warum er dann die „Gründungsurkunde“des besagten „Gerichtshofes“unterzeichnet habe? Antwort: „Ich stelle das in Abrede.“Und: „Ist das meine Unterschrift?“
Die Nummer drei auf der Anklagebank weigerte sich bis zuletzt auf eben dieser Platz zu nehmen. Anfangs fragte Werner K. (53) provokant, ob mit dem Aufruf seines Namens „der Mensch oder die Person“gemeint sei. Letztlich setzte er sich doch vor seine Richterin Monika Fasching-Lattus und schilderte, dass er durch einen Fremdwährungskredit viel Geld verloren habe und daher anfällig für die sektenhafte Freeman-Bewegung gewesen sei.
Erfundene Forderungen
Laut Anklage hat K. auch einen „Haftbefehl“(in englischer Sprache) gegen Landeshauptmann Erwin Pröll unterschrieben. Dazu sagte K. nun, dass seine Englischkenntnisse mangelhaft seien. Hineingeraten sei er auch, weil ihm nach seinen finanziellen Verlusten von der OPPT-Bewegung (One People’s Public Trust) erzählt worden sei. Diese Bewegung lässt immer wieder erfundene Forderungen (zuletzt gegen österreichische Justizbedienstete) im Washingtoner Uniform Commercial CodeRegister (UCC) eintragen. Und zwingt damit die Betroffenen zu Löschungen.
Die Urteile standen aus.