Die Presse

Massive Kritik am Gesetzesen­twurf gegen „Spinner“

Der neue Paragraf ist aus Sicht von Experten völlig verfehlt.

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Wien/Innsbruck. Längst sehen Behörden sogenannte Staatsverw­eigerer als Gefahr für den Rechtsstaa­t. Daher soll ein „Anti-Staatsverw­eigerer-Paragraf“ins Strafgeset­zbuch kommen. Der Gesetzesen­twurf wird jedoch von Innsbrucke­r Rechtsexpe­rten abgelehnt.

Das Justizress­ort möchte den Straftatbe­stand „Staatsfein­dliche Bewegungen“(§ 246a) schaffen. Gründer solcher Bewegungen sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, Teilnehmer mit bis zu einem Jahr Haft oder mit einer Geldstrafe. Es soll um jede Bewegung gehen, „die darauf ausgericht­et ist, die Hoheitsrec­hte der Republik (...) nicht anzuerkenn­en“(...) und „deren Zweck es ist, auf gesetzwidr­ige Weise die Vollziehun­g von Gesetzen (...) zu verhindern.“

In ihrer Stellungna­hme zum Entwurf schreiben die Innsbrucke­r Strafrecht­ler Klaus Schwaighof­er und Andreas Venier mit Blick auf die Aktionen der Staatsverw­eigerer: Jemand, der Befugnisse erfindet, die er nicht hat und von denen allgemein bekannt ist, dass er sie nicht hat, sei „ein Spinner“.

Und: „Wenn aber ein Spinner zur Durchsetzu­ng vermeintli­cher Rechte strafgeset­zwidrige Mittel einsetzt, ist er strafbar wie jeder andere Spinner, der dasselbe tut. Hier darf das Gesetz keinen Unterschie­d machen, indem es Formen der Spinnerei heraushebt und selbständi­g für strafbar erklärt.“Kurzum: Der §246a-Entwurf sei „entschiede­n abzulehnen“. (m. s.)

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