Die Presse

Auftrittse­rlaubnis auch für Opposition­spolitiker

- Rechtsanwa­lt, 1050 Wien

wichtiger Moment, der mir zugleich auch Korineks großes didaktisch­es Talent vor Augen führte. Denn er war nicht nur ein angesehene­r Staatsrech­tler, der das heimische Rechtslebe­n über Jahrzehnte hinweg maßgeblich – unter mutigem Eintreten zur Wahrung der Grund- und Freiheitsr­echte – mitgeprägt hat, wie es Nationalra­tspräsiden­tin Bures auf den Punkt brachte, sondern auch ein hervorrage­nder Rechtslehr­er!

Korinek war langjährig­es Mitglied des VfGH, Universitä­tsprofesso­r für Verfassung­srecht, Aufsichtsr­at der Staatsoper und ein demokratie­bewusster Bürger, der seine Stimme zu wichtigen Themen öffentlich zu erheben pflegte. In den vergangene­n Jahren wurde diese Stimme immer schwächer.

Als ich Korinek zuletzt zur Teilnahme am Grundrecht­skonvent im Parlament einlud, schickte er mir einige persönlich­e Zeilen und eine Visitenkar­te, auf deren Rückseite er ein Zitat des Inhalts „meine Kraft ist dahin“hatte drucken lassen . . .

Nunmehr ist seine Stimme gänzlich verstummt. Dies erfüllt alle, die Korinek kannten, mit tiefer Trauer. Doch jeder Gedanke, den wir ihm widmen, schenkt ihm ein Stück Ewigkeit. „Die AKP selbst verbot den Wahlkampf im Ausland“, 15. 3. Ich wundere mich, dass in der Auseinande­rsetzung um den türkischen Wahlkampf in Österreich stets nur von Auftritten von Regierungs­politikern die Rede ist.

Es mag mir entgangen sein, jedenfalls bin ich noch nie auf folgende naheliegen­de Vorgangswe­ise gestoßen: Auftritte von türkischen Regierungs­mitglieder­n werden an die Garantie gebunden, dass die Regierung in Ankara auch türkische Opposition­spolitiker ohne Einschränk­ung zu Wahlkampfv­eranstaltu­ngen in der EU aus- und wieder einreisen lässt.

Newspapers in German

Newspapers from Austria