Auftrittserlaubnis auch für Oppositionspolitiker
wichtiger Moment, der mir zugleich auch Korineks großes didaktisches Talent vor Augen führte. Denn er war nicht nur ein angesehener Staatsrechtler, der das heimische Rechtsleben über Jahrzehnte hinweg maßgeblich – unter mutigem Eintreten zur Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte – mitgeprägt hat, wie es Nationalratspräsidentin Bures auf den Punkt brachte, sondern auch ein hervorragender Rechtslehrer!
Korinek war langjähriges Mitglied des VfGH, Universitätsprofessor für Verfassungsrecht, Aufsichtsrat der Staatsoper und ein demokratiebewusster Bürger, der seine Stimme zu wichtigen Themen öffentlich zu erheben pflegte. In den vergangenen Jahren wurde diese Stimme immer schwächer.
Als ich Korinek zuletzt zur Teilnahme am Grundrechtskonvent im Parlament einlud, schickte er mir einige persönliche Zeilen und eine Visitenkarte, auf deren Rückseite er ein Zitat des Inhalts „meine Kraft ist dahin“hatte drucken lassen . . .
Nunmehr ist seine Stimme gänzlich verstummt. Dies erfüllt alle, die Korinek kannten, mit tiefer Trauer. Doch jeder Gedanke, den wir ihm widmen, schenkt ihm ein Stück Ewigkeit. „Die AKP selbst verbot den Wahlkampf im Ausland“, 15. 3. Ich wundere mich, dass in der Auseinandersetzung um den türkischen Wahlkampf in Österreich stets nur von Auftritten von Regierungspolitikern die Rede ist.
Es mag mir entgangen sein, jedenfalls bin ich noch nie auf folgende naheliegende Vorgangsweise gestoßen: Auftritte von türkischen Regierungsmitgliedern werden an die Garantie gebunden, dass die Regierung in Ankara auch türkische Oppositionspolitiker ohne Einschränkung zu Wahlkampfveranstaltungen in der EU aus- und wieder einreisen lässt.