Kopftuch, Koran und die perfide Taktik der Hüter der Glaubenslehre
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich will offenbar einen fundamentalistischen Islam etablieren. Das Kopftuchgebot ist ein Symbol dafür.
Es ist allein meine Entscheidung, was ich anziehe, ob ich ein Kopftuch trage oder nicht“, äußerte kürzlich empört die Vorsitzende der „Muslimischen Jugend“in einem Ö1-Interview. Mit diesem Argument wollte sie die „Fatwa“der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) verteidigen, dass das Kopftuch eine religiöse Pflicht sei. Allerdings ist sie damit in einem (nicht beabsichtigten) Widerspruch zur Weisung des Vorstands der IGGiÖ. Sollte es nämlich wirklich nur ihre freie Entscheidung sein, wie passt dann eine religiöse Vorschrift dazu?
Die IGGiÖ hat nach Protesten – auch ihrer eigenen Frauenbeauftragten Carla Amina Baghajati – zwar die Überschrift „Kopftuch-Gebot“abgeschwächt, der Inhalt bleibt jedoch der gleiche und ist problematisch: „Für weibliche Muslime ab der Pubertät ist in der Öffentlichkeit die Bedeckung des Körpers, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und nach manchen Rechtsgelehrten Füßen, ein religiöses Gebot (fard) und damit Teil der Glaubenspraxis.“
Es handelt sich nach Ansicht des Beratungsrats der IGGiÖ also nicht nur um eine Empfehlung, wie behauptet wurde, sondern um eine göttliche Vorschrift. Und wer diese nicht einhält, begeht eine Sünde. In religiösen muslimischen Familien sind die Väter dafür verantwortlich, dass ihre Kinder die Gebote einhalten. Es kann daher einem Vater, dem an seinem Seelenheil und seiner Ehre gelegen ist, nicht egal sein, ob seine Tochter Kopftuch trägt oder nicht. Soviel zur freien Entscheidung.
Besonders perfid ist, wenn die IGGiÖ auf den Koran verweist, in dem angeblich von einem „Kopftuch“die Rede sei. Musliminnen, die Verschleierung und Kopftuch ablehnen, argumentieren stets damit, dass dies im Koran nicht vorkomme. Wie passt das zusammen? Die IGGiÖ weigert sich beharrlich, eine verbindliche Übersetzung des Korans vorzulegen, wie es das Islamgesetz in Österreich vorschreibt. Dies sei nicht möglich, weil nur der arabische Urtext gültig sei. Allerdings bedient man sich, je nach Anlassfall, gern unterschiedlicher Übersetzungen. In diesem Fall jener, die vom saudischen Religionsministerium in Auftrag gegeben wurde und einer fundamentalistischen Auslegung anhängt. In anderen Übersetzungen ist keine Rede vom „Kopftuch“.
Mit ihren Winkelzügen schaden die Repräsentanten der Glaubensgemeinschaft vor allem den Musliminnen, in deren Freiheitsrechte und Selbstbestimmung sie einzugreifen versuchen. Die neueste „Klarstellung“von Präsident Olgun, dass es sich bei dieser Frage um eine innere Angelegenheit der Glaubensgemeinschaft handle, in die sich Politik und Medien nicht einzumischen hätten, kann daher so nicht akzeptiert werden.
In einem freien Land darf sich jeder und jede kleiden wie er oder sie will. Entscheidend ist, was damit ausgedrückt wird, ob es sich um einen Ausdruck von Selbstbestimmtheit handelt oder von Unfreiheit. Bei der leidigen Kopftuchdebatte geht es auch nicht darum, ob Frauen öffentlich ihre religiöse Überzeugung zeigen dürfen oder nicht. Es geht vielmehr darum, ob in einem freien Land Unfreiheit und Unterdrückung zugelassen und akzeptiert werden oder nicht.
Wenn die Gesinnung um sich greift, dass nur Mädchen und Frauen, die sich vollkommen bedecken, als „ehrenhaft“angesehen werden, wertet dies alle Frauen ab, die das nicht tun, ob „gläubig“oder „ungläubig“. Diese Form einer Macho-Kultur, die Frauen als minderwertig, dem Mann untergeordnet und unmündig betrachtet, hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun, sondern steht in krassem Widerspruch zu unserer Lebensweise und Rechtsordnung. Deshalb können wir sie nicht dulden oder gar respektieren.
Es braucht vor allem eine interne Debatte, denn nur ein Teil der Muslime sieht sich von der IGGiÖ vertreten. Präsident Olgun hat mit dieser Vorgehensweise den Musliminnen in Österreich einen schlechten Dienst erwiesen.